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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

10 Millionen Euro zur Förderung der solitären Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein


Sozialministerin Touré: „Ein wichtiger Impuls, um pflegebedürftigen Menschen zu helfen und pflegende Angehörige zu entlasten“

Letzte Aktualisierung: 05.01.2023

KIEL. Sozialministerin Aminata Touré will die Möglichkeiten zur Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein weiter verbessern. Für ein entsprechendes Förderprogramm stellt das Land 10 Millionen Euro bereit. „Mit dem Programm wollen wir die flächendeckende pflegerische Versorgung in Schleswig-Holstein weiter verbessern. Wir setzen einen wichtigen Impuls, um pflegebedürftigen Menschen zu helfen und pflegende Angehörige zu entlasten. Kurzzeitpflege trägt wesentlich dazu bei, dass pflegebedürftige Menschen ihre Eigenständigkeit länger erhalten können, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt“, sagte Touré heute in Kiel.

Die Kurzzeitpflege greift vor allem dann, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt zwischenzeitlich ein Pflegebedarf entsteht und die Pflege erst noch organisiert werden muss.  Auch in Krisen- oder Urlaubssituationen, in denen eine häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann, besteht die Möglichkeit für eine vorübergehende pflegerische Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung. Derzeit stehen in Schleswig-Holstein rund 1.600 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze in vollstationären Pflegeeinrichtungen zur Verfügung.

Mit dem Förderprogramm aus IMPULS-Mitteln soll die pflegerische Infrastruktur weiter ausgebaut und die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze erhöht werden. Für jeden neu geschaffenen solitären Kurzzeitpflegeplatz ist eine Förderung in Höhe von bis zu 50.000 Euro möglich, die beispielsweise für die Umwandlung von Räumlichkeiten oder Baumaßnahmen genutzt werden können. Die Fördermodalitäten sind durch die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus solitärer Kurzzeitpflegeplätze“ geregelt. Die Form des Förderverfahrens ermöglicht den entsprechend der Bedarfe bestmöglichen Ausbau der Versorgungsstruktur in der Kurzzeitpflege in allen Kreisen und kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins. Anträge können von den Projektträger*innen – in der Regel Pflegeeinrichtungen – bei den Kreisen und kreisfreien Städten als örtliche Bewilligungsbehörde gestellt werden.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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