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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Sozialministerin Aminata Touré und Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack: „Wir wollen die Situation der wohnungslosen Menschen in Schleswig-Holstein deutlich verbessern“

Letzte Aktualisierung: 15.09.2022

KIEL. Die schleswig-holsteinische Landesregierung will die Situation von obdachlosen und wohnungslosen Menschen im Land verbessern. Dafür sollen sowohl Instrumente des sozialen Wohnungsbaus genutzt als auch neue Wohnraumkonzepte umgesetzt werden. Zudem soll die Förderung von Beratungsstationen dauerhaft erhalten bleiben.

„Rund 11.000 Menschen in Schleswig-Holstein haben derzeit kein Dach über dem Kopf. Das ist eine bedrückende wie alarmierende Situation. Als Land wollen wir die verschiedenen Instrumente noch stärker nutzen, um den Menschen ein Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen“, sagte Sozialministerin Aminata Touré heute in Kiel.

„Neben der sozialen Wohnraumförderung haben wir als Land eine Reihe von Unterstützungs- und Förderprojekten entwickelt, um den Zugang zu Wohnraum zu erleichtern. Wir haben beispielsweise das Sonderprogramm „Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen“ aufgelegt – das ist immerhin 20 Millionen Euro schwer. Diese Arbeit wollen wir fort-setzen und darüber hinaus zukünftig auch stärker auf das Konzept ,housing first‘ setzen. Wir sind davon überzeugt, dass die Menschen in Not erst einmal eine eigene Wohnung haben sollten, bevor sie sich um andere Dinge kümmern müssen“, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.

Beim „housing first“ wird Wohnungslosen eigener Wohnraum zur Verfügung gestellt, ohne dass diese dafür spezifische Auflagen erfüllen müssten. Zusätzlich werden individualisierte Hilfe- und Beratungsleistungen angeboten. „Housing first“ richtet sich vorrangig an wohnungslose Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, wie schwerwiegen-den psychiatrischen Erkrankungen oder problematischem Alkohol- und Drogenkonsum. „Wer in einer Wohnung statt auf der offenen Straße lebt, hat bessere Chancen, sich überhaupt wieder erholen zu können, gesund zu werden und in eine Situation zu kommen, in der Hilfe und Unterstützung angenommen werden können“, so Touré.  Forschungen aus den USA, Kanada und Europa zu „housing first“ zeigten eine hohe Erfolgsquote in der Beendigung von Wohnungslosigkeit. Der „housing first“-Ansatz wird aktuell unter anderem in Berlin erprobt. In Schleswig-Holstein ist ein Projekt des Vereins Hempels e.V. in Kooperation mit dem Diakonischen Werk in Planung.

Neben der Entwicklung von Wohnraum leistet das Land über die Förderung von Beratungsstellen für Wohnungslose und stationäre Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten einen Beitrag, um Wohnungslosigkeit einzudämmen. So werden die Beratungsstellen in Schleswig-Holstein im Rahmen der Projektförderung mit 900.000 Euro jährlich gefördert. Die Angebote der Beratungsstellen wurden im letzten Jahr von 7.833 Menschen in Anspruch genommen.

Darüber hinaus ist das Land als überörtlicher Träger für drei stationäre Einrichtungen zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten in Kiel, Lübeck und Appen zuständig. Insgesamt werden hier knapp 120 Plätze vorgehalten. Im Jahr 2021 waren hiervon durchschnittlich 90 Plätze belegt.

Laut Wohnungslosenberichterstattungsgesetz waren zum 31. Januar 2022 in Schleswig-Holstein 8555 Menschen ohne Wohnung. (Deutschland: 178.145 Menschen) In der Er-hebung wurden jene Personen berücksichtigt, denen vorübergehend in Not- oder Gemeinschaftsunterkünften beziehungsweise gewerblichen Unterkünften wie Hotels oder Pensionen Wohn- und Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt wurden, ohne jedoch die Wohnungslosigkeit zu beenden oder abzuwenden

Nicht erfasst wurden somit Personen, die auf offener Straße oder behelfsmäßigen Unterkünften übernachten. Es erfolgte auch keine Erfassung von Personen, die sich in verdeckter Wohnungslosigkeit befinden, weil sie bei Freunden, Bekannten oder sonstigen Dritten untergekommen sind, ohne jedoch eine mietrechtliche Absicherung zu haben. Diese Personengruppen mit eingerechnet, ist von insgesamt rund 11.000 Wohnungslosen in Schleswig-Holstein auszugehen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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