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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Sozialministerin Touré zur Pflege-Demonstration in Kiel: „Die Forderungen sind berechtigt. Der Bund muss die akut gestiegenen Pflegekosten kurzfristig abfedern.“

Letzte Aktualisierung: 15.09.2022

KIEL. Die schleswig-holsteinische Sozialministerin Aminata Touré unterstützt die Forderungen von Interessengemeinschaften der ambulanten Pflege in Schleswig-Holstein für mehr finanzielle Unterstützung des Bundes in der Pflege. „Viele Pflegebedürftige erhalten in diesen Tagen Bescheide über exorbitant gestiegene Pflegekosten. Das bedeutet, dass Menschen auch im ambulanten Bereich immer weniger Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Das stellt nicht nur die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen vor Herausforderungen, sondern auch die ambulanten Dienste selbst. Der Bund muss die akut gestiegenen Pflegekosten abfedern und die Pflegesachleistungen kurzfristig deutlich erhöhen“, sagte Touré heute anlässlich einer Demonstration von Pflegediensten, Fachkräften, Pflegebedürftigen und Angehörigen in Kiel.

Die Ministerin hat daher im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz einen Antrag eingebracht, der von den Ländern beschlossen wurde und jetzt dem Bundesgesundheitsministerium vorliegt. Vorgeschlagen wird, die Pflegesachleistungen in der ambulanten Pflege zum 1. Januar 2023 nicht nur einmalig an die außerordentliche Lohnentwicklung in der Pflege anzupassen, sondern auch Pflegesachleitungen sowie die weiteren Leistungsbeträge in der Pflegeversicherung regelmäßig an die allgemeine Preisentwicklung anzugleichen.

Gefordert wird zudem, das Pflegegeld und den Entlastungsbetrag rückwirkend zum 1. Januar 2022 um mindestens 5 Prozent anzuheben, um die bereits erfolgten Kostensteigerungen im Jahresverlauf zu kompensieren. Außerdem soll die im Koalitionsvertrag im Bund für 2021 bis 2025 vereinbarte regelhafte Dynamisierung des Pflegegeldes ab dem 1. Januar 2023 umgesetzt und auf die weiteren Leistungsbeträge der Pflegeversicherung ausgeweitet werden.

Auch im stationären Bereich besteht die Problematik der steigenden Eigenanteile. Deshalb schlägt die Ministerin vor, die Leistungszuschläge zu den von den Pflegebedürftigen zu zahlenden Eigenanteilen deutlich anzuheben. So soll der Zuschlag, mit dem die Eigenanteile der Pflegebedürftigen reduziert werden, im ersten Jahr auf 25 Prozent (bisher 5 Prozent), im zweiten Jahr auf 50 Prozent (bisher 25 Prozent) und ab dem dritten Jahr auf 70 Prozent (bisher 45 Prozent und erst ab dem vierten Jahr 70 Prozent) angehoben werden. Die zu erbringenden Eigenanteile steigen derzeit besonders stark, weil die zum 1. September in Kraft tretende Tariftreueregelung nach dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) nur zum Teil mit Mitteln der Pflegekassen, dafür aber über höhere Eigenanteile der Pflegeversicherten finanziert wird.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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