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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Verpflichtende Teilnahme an Kita-Datenbank ab 1. August - noch nicht alle Einrichtungen sind registriert

Letzte Aktualisierung: 22.06.2020

Die landesweite Kita-Datenbank ist ein wesentlicher Bestandteil des Kita-Reform-Gesetzes. Ab dem 1. August 2020 wird eine Teilnahme an der Kita-Datenbank für Kindertageseinrichtungen im Land verpflichtend, um mit Inkrafttreten des Kita-Reform-Gesetzes am 1. Januar 2021 nach dem neuen Finanzierungssystem gefördert zu werden. Sie wird ab dem kommenden Jahr Abrechnungsplattform für die Finanzierung von Land und Kommunen sein.

„Es sind derzeit 83 Prozent der Einrichtungen im Land im Elternportal der Kita-Datenbank vertreten. Die aktuellen Zahlen zeigen derzeit aber noch große Unterschiede zwischen den Kreisen bei der Registrierungsquote. Wir möchten daher nochmals appellieren, diesen Stichtag im Blick zu haben, sodass zum neuen Kitajahr das Verwaltungssystem und das Elternportal der Kita-Datenbank von allen Einrichtungen im Land genutzt wird. Die frühzeitige Nutzung der Datenbank ist nicht nur wichtig für die Umsetzung der Kita-Reform, sondern erleichtert die Platzsuche für die Eltern“, so Familienminister Garg.

In den kreisfreien Städten Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster sowie im Kreis Nordfriesland liegt die derzeitige Quote bereits bei über 97 Prozent. In den Kreisen Plön und Rendsburg-Eckernförde sind bislang weniger als zwei Drittel der Einrichtungen registriert. Im Fall einer Nichtteilnahme kann der örtliche Träger, bereits ab August 2020 die Betriebskostenzuschüsse um bis zu 2 Prozent kürzen.

Gesamt83%15051808
KreisRegistrierungsquoteEinrichtungen nach Registrierung ElternportalEinrichtung nach KJH-Statistik 2019
Stadt Kiel101%159158
Hansestadt Lübeck101%129128
Kreis Nordfriesland100%118118
Stadt Flensburg97%6870
Stadt Neumünster97%3637
Kreis Ostholstein94%104111
Kreis Herzogtum Lauenburg89%117132
Kreis Segeberg88%143163
Kreis Dithmarschen83%6882
Kreis Pinneberg83%131157
Kreis Schleswig-Flensburg75%107143
Kreis Stormarn68%114167
Kreis Steinburg66%4974
Kreis Rendsburg-Eckernförde61%107176
Kreis Plön60%5592

Weitere Informationen zum Registrierungsverfahren

Handlungsbedarf besteht bei solchen Kindertageseinrichtungen, die im Anschluss an ihre Registrierung schon das Verwaltungssystem nutzen, sich aber noch nicht im Elternportal präsentieren sowie bei solchen, die sich noch nicht registriert haben.

Für letztere Gruppe besteht ein erster Schritt zur Registrierung in der Übermittlung einer Träger-Erklärung zur Nutzung der Kita-Datenbank für Einrichtungen freier Träger oder einer Beitrittserklärung für Kommunen für kommunale Einrichtungen. Die Vordrucke können auf https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Kindertagesstaetten/Kita_Portal/kitaportal_node.html abgerufen und im Anschluss an kitaportal-sh@sozmi.landsh.de übermittelt werden.

Weitere Informationen und Erklärfilme zur Kitareform finden Sie zudem auf der Homepage des Ministeriums unter www.kitareform2020.de.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl Marius Livschütz Max Keldenich | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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