Das Land hat das Darlehensprogramm „Überbrückungshilfe Sturmflut“ auf den Weg gebracht. Ab heute können Sturmflutgeschädigte finanzielle Unterstützung beantragen.
Letzte Aktualisierung: 27.11.2023
Die Oktober-Sturmflut an der Ostsee hat in Schleswig-Holstein große Schäden angerichtet. Jetzt startet das vom Land aufgelegte Darlehensprogramm "Überbrückungshilfe Sturmflut". Antragsberechtigt sind Privatpersonen und nicht-öffentliche Unternehmen, denen unmittelbar aus der Sturmflut vom 19. bis 21. Oktober 2023 ein Sachschaden an und in Immobilien oder Betriebsstätten entstanden ist. Mit dem Förderdarlehen soll der Wiederaufbau der betroffenen Gebäude erleichtert und den Geschädigten eine schnelle Rückkehr zur Normalität ermöglicht werden.
Unkomplizierte Unterstützung
"Die verheerende Sturmflut hat erhebliche Schäden verursacht", sagte Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen. Jetzt gelte es, den Geschädigten unkompliziert zu helfen. "Die bereitgestellten zinsgünstigen Darlehen sollen den Wiederaufbau erleichtern und dazu beitragen, die Lebensgrundlagen der Betroffenen wiederherzustellen."
Darlehen zu guten Konditionen
Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen bis zu 50.000 Euro pro geschädigter Immobilie oder Betriebsstätte. Der Darlehensbetrag darf den erlittenen Sachschaden nicht überschreiten. Für Privatpersonen gilt ein Mindestbetrag von 5.000 Euro und für Gewerbetreibende und Unternehmen von 10.000 Euro. Der Festzinssatz liegt bei 1,00 % p.a. und damit deutlich unter dem aktuellen Marktzins. Sicherheiten müssen nicht gestellt werden. Die Darlehenslaufzeit ist auf fünf Jahre festgelegt, davon ist das erste Jahr tilgungsfrei.
Anträge müssen über die Hausbank gestellt werden. Ab 27. November ist dann das Einreichen des Antrags bei der IB.SH möglich.
20 Millionen Euro
Insgesamt stellt das Land Schleswig-Holstein 20 Millionen Euro für die "Überbrückungshilfe Sturmflut" bereit. Eine Härtefallregelung befindet sich noch in der Erarbeitung. Danach könnten dann unter bestimmten zu erfüllenden Kriterien Teile des Darlehens erlassen werden. Alle aktuellen Informationen finden Sie auf der Webseite des IB.SH.
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