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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus : Thema: Ministerien & Behörden

Claus Ruhe Madsen

Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

DigiBonus II

Mit dem neuen Förderprogramm sollen kleine Unternehmen bei der Digitalisierung unterstützt werden.

Letzte Aktualisierung: 04.08.2021

Laptop auf Schreibtisch
Ab jetzt können Unternehmen den DigiBonus II beantragen.

"Unternehmen sollen ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse digital transformieren und ihre IT-Sicherheit verbessern, um wirtschaftliche Chancen durch die Digitalisierung besser nutzen zu können", so beschreibt Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Thilo Rohlfs das Ziel des neuen Förderprogramms. Aktenberge und händische Erfassung des Lagerbestands sollen der Vergangenheit angehören.

Kleine Unternehmen unterstützen

Das Programm richtet sich an Unternehmen bis 20 Beschäftigte, an gemeinnützige Unternehmen und Vereine sowie an Freiberufler. Sie können einen Zuschuss von 50 Prozent für ihre Digitalisierungsprojekte bekommen, maximal jedoch 17.000 Euro. Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software einschließlich notwendiger Dienstleistungen. Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Projekt nicht schon begonnen hat.

Zukunftsorientierte Geschäftsmodelle

Digitale Vertriebswege, ein papierloses Büro, 3D-Druck – das ist schon längst keine Zukunftsmusik mehr. Viele kleine Unternehmen haben trotzdem noch Potenzial, die Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Verfahren voranzubringen. "Wir wollen die Unternehmen dabei unterstützen, das Thema Digitalisierung noch beherzter anzugehen und sich zukunftssicher aufzustellen", sagte Rohlfs. Die Mittel stammen aus der Förderinitiative REACT-EU der Europäischen Union zur Bewältigung der Pandemiefolgen.

Antrag stellen

Unternehmen, die förderberechtigt sind, können bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein (WTSH) einen Antrag stellen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern das beantragte Projekt einen spürbaren Digitalisierungsfortschritt in dem Unternehmen auslöst – das ist Grundvoraussetzung. Standard-Büroausstattung wie Laptops oder Smartphones werden nicht gefördert. Alle Infos zur Antragsstellung gibt es auf der Seite der WTSH: Antragstellung DigiBonus II

Im Mai hatte die Landesregierung den DigiBonus I für Kleinstunternehmen gestartet: Hier geht es zur Meldung!

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