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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus : Thema: Ministerien & Behörden

Claus Ruhe Madsen

Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Neuen Lockdown besser überbrücken

Im Zuge der kommenden Schließungen insbesondere des Einzelhandels wird die Überbrückungshilfe III des Bundes aufgestockt.

Letzte Aktualisierung: 14.12.2020

Leere Fußgängerzone
Die Fußgängerzonen sind wieder leer. Um den geschlossenen Unternehmen zu helfen, wurden die Bedingungen für die Überbrückungshilfe III verbessert.

Und wieder heißt es: (fast) alles geschlossen, alle sollen zuhause bleiben. Gerade den Einzelhandel treffen die neuerlichen Schließungen hart. Mitten im Weihnachtsgeschäft müssen die Türen wieder zu bleiben. Um den Unternehmen über die schwierige Zeit zu helfen, wurden in der Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs mit der Bundeskanzlerin verbesserte Bedingungen für die Überbrückungshilfe III beschlossen. Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz begrüßt die Entscheidung des Bundes: "Ich glaube, dass diese Art der Hilfe so auskömmlich ist, dass niemand im Einzelhandel in den kommenden Wochen in große finanzielle Schieflage gerät.

Höherer Zuschuss

Viele Wirtschaftsbereiche sind von den Schließungen hart getroffen und werden auch im kommenden Jahr noch mit erheblichen Einschränkungen leben müssen. Sie sollen daher wie schon bei der Überbrückungshilfe I und II Zuschüsse zu ihren Fixkosten bekommen. Neu bei der Überbrückungshilfe III ist jetzt vor allem die Erhöhung des Maximal-Fixkostenzuschusses auf 500.000 Euro.  Buchholz betonte: "Das ersetzt natürlich nicht das Weihnachtsgeschäft, aber diese Anhebung des maximalen Zuschusses wird die Not so lindern, dass die Firmen über die Lockdown-Phase bis Januar hinwegkommen.“ Der 500.000-Euro-Förderhöchstbetrag gilt jedoch nur für die Unternehmen, die entweder aufgrund des Beschlusses vom 13.12.2020 auf Bundesebene erneut geschlossen werden (insb. Einzelhandel) oder davon indirekt betroffen sind oder die auch in 2021 noch geschlossen bleiben müssen.

Umsatzrückgänge ausgleichen

Auch nicht geschlossene Unternehmen profitieren von den neuen angekündigten Regelungen. Bereits vorher stand fest, dass nicht geschlossene Unternehmen für November und Dezember 2020 antragsberechtigt sind, wenn ihre Umsätze um mehr als 40 Prozent zurückgegangen sind und sie nicht von den außerordentlichen Wirtschaftshilfen (November- und Dezemberhilfe) des Bundes profitieren. Neu ist die Verlängerung dieser Regel bis Ende Juni 2021. Das gilt allerdings nur, wenn in dem betreffenden Monat Schließungen angeordnet sind. Hier liegt die Förder-Obergrenze bei 200.000 Euro.

Antragsberechtigte

Neben den Sonderregeln bleibt die Zugangsberechtigung für die Überbrückungshilfe III unverändert. Das bedeutet: Unternehmen können Überbrückungshilfe III beantragen, wenn sie von April bis Dezember 2020 einen Umsatzrückgang von entweder 50 Prozent in zwei aufeinanderfolgenden Monaten oder von 30 Prozent im Gesamtzeitraum April bis Dezember 2020 haben. Grundsätzlich antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro. Erstattungsfähig sind insbesondere Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, Abschreibungen bis zu einer Höhe von 50 Prozent sowie weitere fortlaufende betriebliche Fixkosten. Für die Erstattungshöhe gelten den gleichen Regeln wie schon bei der Überbrückungshilfe II. Noch sind keine Anträge möglich. Weitere Informationen gibt es hier: ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Click&Collect

Die Geschäfte bekommen trotz Schließung die Möglichkeit, ihre Ware weiterhin zur Abholung anzubieten, nachdem sie vom Kunden vorbestellt wurde. Damit wird dem lokalen Einzelhandel noch ein kleines Weihnachtsgeschäft ermöglicht und die Last-Minute-Geschenkekäufer sollen nicht komplett an den Online-Versandhandel verloren gehen.

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