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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus : Thema: Ministerien & Behörden

Claus Ruhe Madsen

Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Unterstützung für private Vermieter

Wer privat an Touristen vermietet und durch die Corona-Regelungen Einbußen hat, kann jetzt auch finanzielle Hilfen oder Darlehen beantragen.

Letzte Aktualisierung: 21.04.2020

Ein leeres Hotelzimmer
Rund ein Drittel der Unterkünfte mit bis zu zehn Betten werden von privat an Touristen vermietet.

Bisher gab es für private touristische Vermieter keine Hilfen, um einen pandemie-bedingten, finanziellen Engpass abzumildern. Dies ändert sich nun: Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz gab bekannt, dass sich ab sofort der Adressatenkreis des Soforthilfe-Zuschussprogramms des Bundes erweitert, ebenso wie der des vom Land aufgelegten Mittelstands-Sicherungsfonds.

Zuschuss-Programm

"In Abstimmung mit dem Bund haben wir beim Zuschuss-Programm den Kreis der Antragsberechtigten ausgedehnt und um eine gewerberechtliche Komponente ergänzt", sagte Buchholz. Sofern ein Vermieter an einen Mieter nicht länger als sechs Wochen vermiete, zusätzliche Dienstleistungen wie zum Beispiel Endreinigung oder Frühstück anbiete und auch fortlaufend und geschäftsmäßig Werbung betreibe, sei von einem "gewerblichen Gepräge" auszugehen. Diese Gruppe könne ab sofort ebenfalls Hilfe aus dem Bundesprogramm in Anspruch nehmen. Voraussetzung: Die Tätigkeit muss im Haupterwerb ausgeübt werden.

In Schleswig-Holstein stellen private Vermieter von Unterkünften mit bis zu zehn Gästebetten ein Drittel der Gesamt-Gästebettenkapazität im Land. "Sie sind damit ein elementarer Bestandteil unserer touristischen Infrastruktur und haben durch das Beherbergungsverbot erhebliche Einbußen zu verkraften", ergänzte Buchholz.

Mittelstands-Sicherungsfonds

Das Land ermöglicht privaten Vermietern ab sofort, unter bestimmten Voraussetzungen Darlehen aus seinem Mittelstands-Sicherungsfonds zu beantragen. Buchholz erläuterte hierzu: "Voraussetzung ist, dass die privaten Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern dies haupterwerblich und zu rein touristischen Zwecken betreiben. Und sie müssen ein durch die Corona-Krise ausgelösten Liquiditätsengpass nachweisen."

"Haupterwerb bedeutet vereinfacht gesagt: Die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder dem touristischen Gewerbebetrieb machen mehr als 50 Prozent im Vergleich zu sonstigen Einnahmequellen aus", ergänzte er.

Informationen & Antragstellung

Investitionsbank Schleswig-Holstein

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