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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus : Thema: Ministerien & Behörden

Claus Ruhe Madsen

Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Neue Vergabeverordnung des Landes in Kraft

Wirtschaftsminister Madsen: "Weniger Bürokratie und ein besserer Zugang des Mittelstands zu Aufträgen"

Letzte Aktualisierung: 11.06.2026

KIEL. Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Schleswig-Holstein verläuft in Zukunft deutlich schlanker und flexibler. "Mit der Neufassung unserer Vergabeverordnung setzen wir den eingeschlagenen Pfad der Entbürokratisierung fort. Wir haben die Wertgrenzen für vereinfachte Vergabeverfahren deutlich erhöht und zusätzlich weitere substantielle Erleichterungen geschaffen. Öffentliche Aufträge können daher ab sofort noch einfacher und schneller erteilt werden", sagte Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen heute (11. Juni) in Kiel, nachdem die neue Vergabeverordnung des Landes (SHVgVO) in Kraft getreten ist.

Nach den Worten des Ministers seien neben den höheren Wertgrenzen weitere Vereinfachungen aufgenommen worden. So können bei Bauleistungen (VOB/A) Direktaufträge bis 100.000 Euro (bisher 10.000 Euro) erteilt werden. Bis zu einem Gesamtauftragswert von einer Million Euro können zudem Freihändige Vergaben erfolgen (bisher 150.000 Euro). Für Liefer- und Dienstleistungen (UVgO) gilt, dass Direktaufträge ab sofort bis 50.000 Euro (bisher 5.000 Euro) zulässig sind. Madsen: "Diese Regelung gilt auch für freiberufliche Leistungen, beispielsweise Aufträge von Architekten und Ingenieuren. Die so genannte Verhandlungsvergabe bleibt unterdessen bis zu einem Gesamtauftragswert von 150.000 Euro zugelassen."

Ganz neu ist, dass sowohl Liefer- und Dienstleistungen als auch Bauverträge künftig bis zu den EU-Schwellenwerten immer auch im Wege einer Freihändigen Vergabe oder einer Verhandlungsvergabe vergeben werden dürfen, sofern vorher eine öffentliche Bekanntmachung oder ein Teilnahmewettbewerb erfolgt. Als formale Entlastung wurde zudem geregelt, dass bis 150.000 Euro eine Angebotslegung in Textform zulässig ist, insbesondere per E-Mail. Ein zentraler Punkt der Reform ist laut Madsen auch die Lockerung der Regeln beim so genannten Losverzicht. Während die Losvergabe – also die Aufteilung von Aufträgen in kleinere Einheiten – grundsätzlich erhalten bleibt, ist nun die rechtliche Möglichkeit geschaffen worden, in begründeten Fällen darauf zu verzichten. "Damit wird den Vergabestellen ermöglicht, in zu rechtfertigenden Einzelfällen unter anderem den Zuschlag an einen Generalunternehmer zu vergeben", so Madsen.

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