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Finanzministerium : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Silke Schneider

Ministerin für Finanzen

Länderfinanzausgleich - Zwölf Länder reichen gemeinsame Stellungnahme ein


Prozessvertreter bestätigt: Die aktuellen Regelungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs sind im Einklang mit dem Grundgesetz.

Letzte Aktualisierung: 20.02.2024

Schleswig-Holstein hat gemeinsam mit elf weiteren Ländern im Verfahren der Bayerischen Staatsregierung gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht eine Stellungnahme eingereicht. Darin kommt der von den Ländern als Prozessvertreter beauftragte Staatsrechtler, Professor Dr. Stefan Korioth (Ludwig-Maximilians-Universität München), zu dem Schluss, dass die aktuellen Regelungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs im Einklang mit dem Grundgesetz und den dazu ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stehen.

Zentrale Säule des Föderalismus

Die Finanzministerin Monika Heinold sagt dazu: „Es ist gut, dass es den Finanzkraftausgleich gibt und wir uns gemeinsam mit den Ländern solidarisch gegen den Vorstoß aus Bayern stellen. Der Ausgleich ist eine der zentralen Säulen unseres Föderalismus und dazu da, gleichwertige Lebensverhältnisse in den Bundesländern zu garantieren. Ich weiß es sehr zu schätzen, dass sich auch Geberländer gegen das unsolidarische Verhalten von Bayern stellen.“

Monika Heinold mit regenbogenfarbenen Schal schreibt mit einem Stift nach rechts gewand auf eine Whiteboard.
Finanzministerin Monika Heinold

Professor Dr. Korioth dazu: "Der Finanzausgleich zwischen den Ländern und zwischen diesen und dem Bund ist unter keinem Aspekt verfassungsrechtlich bedenklich. Der bayerische Antrag wärmt Argumente auf, die vom Bundesverfassungsgericht zum Teil bereits mehrfach abschlägig beschieden worden sind. Dass Bayern neben anderen Ländern im Finanzkraftausgleich, dem früheren Länderfinanzausgleich, belastet wird, ist schlicht Folge seiner überdurchschnittlichen Wirtschafts- und Finanzkraft. Ein deutlicher Reichtumsvorsprung Bayerns bleibt auch nach Durchführung des Ausgleichs erhalten."

Auch Geberländer zählen zur Prozessgemeinschaft

Zur Prozessgemeinschaft gehören die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Damit besteht die parteiübergreifende Prozessgemeinschaft aus Zuschlags- und Abschlagsländern, Stadtstaaten und Flächenländern sowie alten und neuen Ländern. Nach aktuellen Verlautbarungen ist mit Stellungnahmen weiterer Länder zu rechnen. Wann das Verfahren abgeschlossen sein wird, ist derzeit nicht absehbar.

Wozu dient der bundestaatliche Finanzausgleich?

Durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen. Bund und Länder hatten sich nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt haben. Diese Reform trat zum 1. Januar 2020 in Kraft und war auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden.

 

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