Navigation und Service

Finanzministerium : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Silke Schneider

Ministerin für Finanzen

Erster Nachtragshaushalt für 2023 auf den Weg gebracht


Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf für eine Zwei-Milliarden-Euro-Bürgschaft für die kommunale Wärmewende vorgelegt.

Letzte Aktualisierung: 23.08.2023

Bereits vor der Sommerpause hat die Landesregierung angekündigt, dass es einen Nachtragshaushalt geben wird. Heute hat sich das Kabinett auf einen Gesetzesentwurf geeinigt.

Zusage eingehalten

Der Gesetzentwurf sieht einen Bürgschaftsrahmen in Höhe von zwei Milliarden Euro für die kommunale Wärmewende vor. Dies hatte die Landesregierung im Rahmen des Wärmegipfels am 2. Mai 2023 zugesichert.

Ministerpräsident Daniel Günther und Finanzministerin Monika Heinold kommen eine Treppe hoch
Ministerpräsident Daniel Günther und Finanzministerin Monika Heinold auf dem Weg zum Spitzengespräch auf dem Wärmegipfel in den Räumen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Im Hintergrund Minister und Chef der Staatskanzlei Dirk Schrödter.


Um Bürgschaften bereits in 2023 vergeben zu können, braucht es eine haushaltsrechtliche Ermächtigung.Der Bürgschaftsrahmen soll eine Absicherung von Investitionen in den Bau und die Erweiterung von Wärmenetzen ermöglichen. Die Bürgschaften sollen eine Absicherung von Investitionen in den Bau und die Erweiterung von Wärmenetzen ermöglichen. Er kann von Kommunen, kommunalen Versorgern und kommunalen Unternehmen sowie weiteren Vorhabenträgern genutzt werden.

Das weitere Verfahren

Als nächsten Schritt wird der Landtag über den Gesetzentwurf beraten. Damit kann der Landtag im September über den Nachtragshaushalt beschließen.

Ministerpräsident Daniel Günther, Finanzministerin Monika Heinold und Justizministerin Kerstin von der Decken sitzen auf ihren Plätzen im Landtag und lachen gut gelaunt.
Blick auf die Regierungsbank während der Plenarsitzung im Landtag Schleswig-Holstein.

Das Land geht derzeit von einem perspektivischen Ausfallrisiko von ein bis zwei Prozent aus, die in späteren Jahren fällig werden könnten. Für den Haushalt 2023 ist von keiner Belastung auszugehen.

Weitere haushaltsrechtliche Ermächtigungen

Mit dem 8-Punkte Entlastungspaket hatten sich Land und Kommunen bereits im letzten Jahr darauf verständigt, gemeinsam ein 150 Mio. Euro schweres Förderprogramm für kommunale Investitionen in die Wärmewende aufzulegen. Zudem beinhaltet der Nachtrag zwei weitere haushaltsrechtliche Ermächtigungen:

  1. Zum einen die Konkretisierung für die Übertragung nicht ausgeschöpfter Personalmitteln des Jahres 2023. In 2023 nicht gebrauchte Personalausgaben können in eine Rücklage für 2024 überführt werden. Sie sollen für die Tarifsteigerungen des kommenden Tarifvertrags für die Jahre 2023 wie 2024 genutzt werden können.
  2. Zum anderen braucht es Klarstellungen im Haushalt, um die Kommunen in der Region Heide bei Ansiedlungsvorhaben zu unterstützen.

Die Finanzministerin zum Nachtragshaushalt

Finanzministerin Monika Heinold in ihrem Büro mit einem Aktenordner in der Hand.
Finanzministerin Monika Heinold: „Die klimaneutrale Wärmeversorgung ist ein entscheidender Baustein für die Energiewende“

„Die klimaneutrale Wärmeversorgung ist ein entscheidender Baustein für die Energiewende. Dazu braucht es, neben individuellen Heizlösungen, den Neubau und eine Erweiterung von Wärmenetzen. Der Nachtragshaushalt ist eine weitere Unterstützung des Landes für die Kommunen, um die Wärmewende beschleunigt umzusetzen.“

Pläne für den Herbst

Ein zweiter Nachtragshaushalt ist für den Herbst geplant. Darin soll der Bürgschaftsrahmen um das Ansiedlungsvorhaben von Northvolt erweitert werden. Hierzu ist die Landesregierung noch in Abstimmungsgesprächen mit dem Bund und dem Investor.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen