Erster Nachtragshaushalt für 2023 auf den Weg gebracht
Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf für eine Zwei-Milliarden-Euro-Bürgschaft für die kommunale Wärmewende vorgelegt.
Letzte Aktualisierung: 23.08.2023
Bereits vor der Sommerpause hat die Landesregierung angekündigt, dass es einen Nachtragshaushalt geben wird. Heute hat sich das Kabinett auf einen Gesetzesentwurf geeinigt.
Zusage eingehalten
Der Gesetzentwurf sieht einen Bürgschaftsrahmen in Höhe von zwei Milliarden Euro für die kommunale Wärmewende vor. Dies hatte die Landesregierung im Rahmen des Wärmegipfels am 2. Mai 2023 zugesichert.
Um Bürgschaften bereits in 2023 vergeben zu können, braucht es eine haushaltsrechtliche Ermächtigung.Der Bürgschaftsrahmen soll eine Absicherung von Investitionen in den Bau und die Erweiterung von Wärmenetzen ermöglichen. Die Bürgschaften sollen eine Absicherung von Investitionen in den Bau und die Erweiterung von Wärmenetzen ermöglichen. Er kann von Kommunen, kommunalen Versorgern und kommunalen Unternehmen sowie weiteren Vorhabenträgern genutzt werden.
Das weitere Verfahren
Als nächsten Schritt wird der Landtag über den Gesetzentwurf beraten. Damit kann der Landtag im September über den Nachtragshaushalt beschließen.
Das Land geht derzeit von einem perspektivischen Ausfallrisiko von ein bis zwei Prozent aus, die in späteren Jahren fällig werden könnten. Für den Haushalt 2023 ist von keiner Belastung auszugehen.
Weitere haushaltsrechtliche Ermächtigungen
Mit dem 8-Punkte Entlastungspaket hatten sich Land und Kommunen bereits im letzten Jahr darauf verständigt, gemeinsam ein 150 Mio. Euro schweres Förderprogramm für kommunale Investitionen in die Wärmewende aufzulegen. Zudem beinhaltet der Nachtrag zwei weitere haushaltsrechtliche Ermächtigungen:
Zum einen die Konkretisierung für die Übertragung nicht ausgeschöpfter Personalmitteln des Jahres 2023. In 2023 nicht gebrauchte Personalausgaben können in eine Rücklage für 2024 überführt werden. Sie sollen für die Tarifsteigerungen des kommenden Tarifvertrags für die Jahre 2023 wie 2024 genutzt werden können.
Zum anderen braucht es Klarstellungen im Haushalt, um die Kommunen in der Region Heide bei Ansiedlungsvorhaben zu unterstützen.
„Die klimaneutrale Wärmeversorgung ist ein entscheidender Baustein für die Energiewende. Dazu braucht es, neben individuellen Heizlösungen, den Neubau und eine Erweiterung von Wärmenetzen. Der Nachtragshaushalt ist eine weitere Unterstützung des Landes für die Kommunen, um die Wärmewende beschleunigt umzusetzen.“
Pläne für den Herbst
Ein zweiter Nachtragshaushalt ist für den Herbst geplant. Darin soll der Bürgschaftsrahmen um das Ansiedlungsvorhaben von Northvolt erweitert werden. Hierzu ist die Landesregierung noch in Abstimmungsgesprächen mit dem Bund und dem Investor.
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