Landesregierung verabschiedet Eckwerte für den Haushalt 2024 und für die Finanzplanung bis 2032
Angesichts der krisenbehafteten Rahmenbedingungen sind diese nur ein Zwischenergebnis bis zur Steuerschätzung und Konjunkturprognose in drei Wochen.
Letzte Aktualisierung: 20.04.2023
Die Landesregierung hat heute auf Vorschlag von Finanzministerin Monika Heinold die Eckwerte für den Haushalt 2024 und für die Finanzplanung bis 2032 beschlossen. Dieser Schritt ist notwendig, um mit der Aufstellung des Haushalts 2024 zu beginnen.
Der Kabinettsbeschluss zum Haushaltsentwurf 2024 ist für September dieses Jahres geplant. In diesem Zusammenhang informierte die Finanzministerin das Kabinett auch über die aktuelle Entwicklung der Steuereinnahmen im ersten Quartal 2023. Diese verzeichnen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen Rückgang von rund einer halbe Milliarde Euro.
Finanzministerin Monika Heinold:„Angesichts der aktuell krisenbehafteten Rahmenbedingungen werden sich die Eckwerte mit der Mai-Steuerschätzung und der neuen Konjunkturprognose voraussichtlich erneut ändern. Dennoch sind sie ein notwendiger Schritt für die Haushaltsaufstellung, denn auf ihrer Grundlage werden die vorläufigen Budgets für die Ministerien festgelegt."
Korrekturen in der Finanzplanung
Mit der Aufstellung der Eckwerte für das kommende Haushaltsjahr werden auch die Eckwerte für die Finanzplanung fortgeschrieben. Dabei wurden gegenüber der letzten Finanzplanung Einnahmen und Ausgaben aktualisiert. Unter anderem wurden die Zinsausgaben angesichts der gestiegenen Kreditmarktzinsen angepasst. Zudem wurde die Einnahmeseite korrigiert, da in der letzten Finanzplanung fälschlicherweise die für 2023 geplante Einnahme aus der Auflösung der hsh portfoliomanagement jährlich fortgeschrieben wurde.
„Die entscheidende Grundlage für die Aufstellung des Haushalts 2024 ist die Mai-Steuerschätzung. Sie ist unsere Planungsgröße. Sicher ist aber schon jetzt, dass wir vor großen Herausforderungen stehen. Die Zinsausgaben steigen in 2024 im Vergleich zu 2023 um rund 170 Mio. Euro. Hinzu kommen inflations- und tarifbedingte Mehrausgaben, steigende Sozialausgaben und ein hoher Investitionsbedarf in Bildung, Digitalisierung, Klimaschutz und Energiewende. Zudem beginnt ab 2024 die Tilgungsverpflichtung der Notkredite mit 30 Mio. Euro“, so Heinold.
Mit den Eckwerten liegt der Handlungsbedarf für 2024 vor Steuerschätzung bei rund 370 Mio. Euro.
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