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Finanzministerium : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Silke Schneider

Ministerin für Finanzen

Geldwäscheprävention in den vergangenen Jahren auf neue Füße gestellt


Finanzministerin Monika Heinold hat den zweiten Geldwäschepräventionsbericht vorgestellt. Der Kontrolldruck in der Fläche und die Zusammenarbeit mit anderen Behörden wurde gestärkt.

Letzte Aktualisierung: 07.02.2023

Das Finanzministerium ist seit 2017 für die Geldwäscheaufsicht im Nicht-Finanzsektor zuständig. Um Geldwäsche vorzubeugen haben bargeldintensive Unternehmen wie Immobilienmakler, KfZ-Händler oder Juweliere besondere Verpflichtungen.
So muss ein Geldwäschebeauftragter bestellt werden, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen geschult und Geschäftsbeziehungen transparent dokumentiert werden. Das Finanzministerium überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben. Bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz können Bußgelder in Höhe von bis zu einer Million Euro verhängt werden.

Wie sehen die Kontroll-Maßnahmen aus?

Kernaufgabe ist die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen. Auf Basis einer Risikoanalyse entscheiden die Beamtinnen und Beamten, welche Betriebe auch ohne konkreten Anlass geprüft werden, um anhand vorhandener Unterlagen möglichen Unregelmäßigkeiten nachzugehen. Auch schriftliche Prüfungen können durchgeführt werden.

Zahlen aus den letzten Jahren

  • Im Jahr 2020 lag die Prüfungstätigkeit coronabedingt bei 30 Vor-Ort-Kontrollen.
  • 2021 stieg sie auf 60 Vor-Ort-Kontrollen an.
  • 2022 lag sie bei 50 Vor-Ort-Kontrollen.
Ein Ausdruck mit einer Abrechnung auf dem links ein Kugelschreiber liegt und oben rechts ein Taschenrechner.
Auch ohne Anlass sind die Behörden jederzeit berechtigt die Umsetzung des Geldwäschegesetzes zu überprüfen

Die schriftlichne Prüfungen konnten von 21 im Jahr 2020 auf 60 im Jahr 2022 erhöht werden
Zwischen 2020 und 2022 wurden insgesamt 162 schriftliche Prüfungen durchgeführt.

In diesem Zeitraum hat das Finanzministerium in 64 Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt 123.000 Euro verhängt.

Weitere Maßnahmen zur Geldwäsche-Prävention

Um Verdachtsmeldungen künftig zu vereinfachen, wird das Finanzministerium in Zusammenarbeit mit dem Innen- und dem Justizministerium in diesem Jahr ein Online-Hinweisgeberportal einrichten.

Ein weiterer Baustein bei der Geldwäschebekämpfung ist die verbesserte Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden. Unter Federführung des Finanzministeriums wurde der Austausch zwischen Landeskriminalamt, Staatsanwaltschaften und Finanzämtern gestärkt und ein Leitfaden für die Finanzämter für das Erkennen verdächtigter Transaktionen erstellt.

Es besteht weiterhin Handlungsbedarf

Monika Heinold sitzt im längsgestreiften Shirt mit braunder feiner Strickjacke im Landeshaus im Raum der Landespressekonferent vor einem Mikrofon und beantwortet Presseanfragen.
Deutschland gilt als idealer Standort ist, um die Herkunft illegaler Vermögen zu verschleiern. Einer der Gründe: Es gibt keine Bargeld-Obergrenze.


Finanzministerin Monika Heinold betonte, dass Deutschland noch immer eine Geldwäsche-Hochburg sei:

„Entscheidend bei der Geldwäschebekämpfung ist die Zusammenarbeit mit dem Bund. Hier besteht mit Blick auf die FIU noch großer Verbesserungsbedarf. Es ist gut, dass Bundesfinanzminister Lindner diesen Handlungsbedarf erkannt hat und die Schaffung eines neuen Bundesfinanzkriminalamts plant.Wir müssen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland besser werden“

Bargeldobergrenze ist nötig

Die Finanzministerin unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro einzuführen:

"Das braucht es, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung noch effektiver zu bekämpfen“, erklärte Monika Heinold.

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