Die Gewährleistung der Aufgabenerfüllung der öffentlichen Hand erfordert ein aktuelles Dienstrecht, das veränderten Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerecht wird. Hieraus ergibt sich das Erfordernis steter Anpassungen an die aktuellen Verhältnisse. Wesentliche Determinanten der Fortentwicklung ergeben sich aus der allgemeinen Rechtsentwicklung, höchstrichterlicher Rechtsprechung, politischen Vorgaben und Erkenntnissen aus dem Verwaltungsvollzug.
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung dienstrechtlicher Vorschriften (PDF, 396KB, Datei ist nicht barrierefrei)