KIEL. Die Landesregierung hat heute (2. Juni) den Gesetzentwurf für die Anpassung der Beamtenbesoldung für die Jahre 2025 bis 2027 beschlossen. Die Anpassungen im Bereich der Besoldung und Versorgung basieren auf den neuen Maßstäben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 2025.
„Die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen sind verfassungsrechtlich geboten. Mit dem Gesetzentwurf setzen wir die notwendigen Maßnahmen konsequent um. Wir sorgen damit für eine verfassungsgemäße Alimentation der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Schleswig-Holstein“
, sagte Finanzministerin Silke Schneider.
Kern des Gesetzentwurfs ist eine schrittweise Erhöhung der Bezüge
Für das Jahr 2025 steigt die Besoldung in den Besoldungsgruppen A6 bis A15 sowie B1, C1, C2, W2 und W3 rückwirkend um 3,2 Prozent. Dabei ist ein Mindestbetrag von etwa 125 Euro vorgesehen. In den Besoldungsgruppen ab A16 steigen die Bezüge entsprechend des höheren Anpassungsbedarfs um bis zu knapp 5 Prozent.
Im Jahr 2026 erhöhen sich die Besoldungs- und Versorgungsbezüge in allen Besoldungsgruppen um weitere 4,0 Prozent. Zudem wird der Familienergänzungszuschlag bedarfsgerecht um überwiegend 15 bis 25 Prozent angehoben. Im Jahr 2027 erhöhen sich die Besoldungs- und Versorgungsbezüge in allen Besoldungsgruppen um weitere 3,8 Prozent. Zudem wird der Familienergänzungszuschlag bedarfsgerecht um überwiegend 12 bis 22 Prozent angehoben.
Alle Anpassungen gelten auch für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.
Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter werden entsprechend der Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 über die Ausbildungsentgelte zeit- und wirkungsgleich angehoben. Die Grundbeträge steigen rückwirkend zum 1. April 2026 um 60 Euro, zum 1. März 2027 um weitere 60 Euro und zum 1. Januar 2028 um weitere 30 Euro. Damit werden die Bezüge in drei Schritten insgesamt um 150 Euro erhöht.
Zeitplan
Mit dem Kabinettsbeschluss beginnt nun das parlamentarische Verfahren. Die erste Lesung im Landtag ist vor der Sommerpause vorgesehen, die zweite Lesung nach der Sommerpause. Das Finanzministerium beabsichtigt, die erhöhten Bezüge einschließlich möglicher Nachzahlungen mit den November-Bezügen auszuzahlen.
Haushaltswirkungen
„Schleswig-Holstein hält Wort bei der verfassungskonformen Alimentation. Für die Finanzplanung in Schleswig-Holstein und damit für die kommenden Jahre bedeutet diese rechtlich notwendige Anpassung allerdings eine ganz erhebliche Herausforderung"
, sagte Finanzministerin Silke Schneider.
Die rückwirkenden Regelungen für das Jahr 2025 wirken sich finanziell erst im Haushaltsjahr 2026 aus. Für die Jahre 2025 und 2026 ergeben sich demnach zusätzliche Ausgaben von rund 463 Millionen Euro. Weitere 22 Millionen Euro entfallen auf bestehende rechtliche Verpflichtungen gegenüber Hochschulen, Hochschulmedizin, Kirchen und den jüdischen Landesverbänden.
Die Mehrausgaben für das Haushaltsjahr 2027 belaufen sich auf 179 Millionen Euro. Ab dem Jahr 2028 ergeben sich aus diesem Gesetz dauerhafte jährliche Mehrausgaben von schätzungsweise 500 Millionen Euro im Kernhaushalt.
Der Gesetzentwurf enthält zudem Verbesserung und Vereinfachungen im Beihilferecht
Zur Vereinfachung des Einreichungsverfahrens wird die bisherige Einreichungsgrenze von 100 Euro abgeschafft. Zum 1. Januar 2027 steigt außerdem die Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegattinnen, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner auf 22.000 Euro. Zusätzlich schafft das Land eine Regelung für die vorläufige Berücksichtigung, wenn die Einkommensgrenze im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht erreicht wird.
Mit „KoPers.Digital“ schafft das Finanzministerium zudem die Grundlage für eine moderne und digitale Kommunikation zwischen Personalverwaltung und Beschäftigten. Personalund abrechnungsbezogene Informationen sollen künftig zentral elektronisch bereitgestellt werden. Das vereinfacht Verwaltungsabläufe, verkürzt Bearbeitungszeiten und reduziert Druck- sowie Versandkosten.
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