KIEL. Erfolgreiche Jahresbilanz im Einsatz gegen Steuerhinterziehung und für mehr Steuergerechtigkeit in Schleswig-Holstein: Die Steuerfahndung sowie Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamtes für Zentrale Prüfungsdienste in Schleswig-Holstein konnten im Jahr 2025 mehr als 2200 Straf- und Bußgeldverfahren abschließen. Im Zusammenhang mit diesen Verfahren konnten Mehrsteuern in Höhe von rund 70 Millionen Euro festgesetzt werden.
Hierzu sagte Finanzministerin Silke Schneider: „Die Zahlen sprechen für sich. Der Kampf gegen Finanzkriminalität lohnt sich und sorgt für Vertrauen in das System und Steuergerechtigkeit. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen für ihren unermüdlichen Einsatz. Sie leisten täglich eine wichtige Arbeit und sichern damit zusätzlich unser Steueraufkommen.“
Rechtliche Konsequenzen in 2025
Die Gerichte in Schleswig-Holstein verhängten 2025 Freiheitsstrafen wegen Steuerhinterziehung von insgesamt 96 Jahren und 7 Monaten. Hinzu kamen Verurteilungen zu Geldstrafen bei Steuerdelikten in einem Gesamtumfang von mehr als 1,15 Millionen Euro. Die zur Ahndung von Steuervergehen und Steuerordnungswidrigkeiten verhängten Geldauflagen und Geldbußen umfassten insgesamt mehr als 1,24 Millionen Euro.
Beim Einsatz gegen Steuerkriminalität gilt zudem der Grundsatz: Verbrechen darf sich nicht lohnen. Daher ist es auch Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, das durch eine Straftat erlangte Vermögen, sicherzustellen. Als wirksamer Beitrag zur Bekämpfung der Steuerkriminalität konnten 2025 in Schleswig-Holstein durch Steuerfahndung und Bußgeld- und Strafsachenstelle über 2 Millionen Euro im Rahmen der Vermögensabschöpfung vorläufig gesichert werden. In diesen Fällen wurde somit effektiv verhindert, dass den Tätern die Taterträge verbleiben.
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