Ministerpräsident Daniel Günther: „In Schleswig-Holstein fehlt in der Mittelfristigen Finanzplanung knapp eine Milliarde Euro, im Haushalt 2025 müssen wir eine Lücke von rund 580 Millionen Euro schließen. Das zeigt den großen Handlungsbedarf, der sämtliche Bereiche betrifft und für alle eine enorme Kraftanstrengung bedeutet. In diesen herausfordernden Zeiten hat unsere Landesregierung einen Haushaltsentwurf für herausfordernde Zeiten vorgelegt. Wir übernehmen Verantwortung. Wir setzen den eingeschlagenen Konsolidierungskurs fort. Wir gehen aber auch neue Wege, indem wir die Kommunen durch einen umfangreichen Bürokratieabbau entlasten werden. Gleichzeitig investieren wir: in ein sicheres, innovatives und klimaneutrales Schleswig-Holstein, das für unsere Kinder und alle Menschen in unserem Land sämtliche Chancen bereithält
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Finanzministerin Silke Schneider: „Unser Kurs ist klar: Wir konsolidieren und investieren. Gerade jetzt müssen wir für Vertrauen in eine gute und stabile Zukunft in Schleswig-Holstein sorgen. Der Haushaltsentwurf ist eine echte Teamleistung. Wir haben unser Konsolidierungsziel erreicht und uns konstruktiv und vertrauensvoll geeinigt. Dabei haben wir immer im Blick behalten, sozial verträglich und wirtschaftlich klug vorzugehen. Die Menschen in Schleswig-Holstein können sich darauf verlassen, dass wir das Land zusammenhalten. Auch in Zeiten knapper Kassen investieren wir weiter in Bildung, Wohnen und die klimaneutrale Zukunft unseres Landes
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KIEL. Das Kabinett hat heute (24. September 2024) auf Vorschlag von Finanzministerin Silke Schneider den Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 beschlossen.
Der Haushaltsentwurf 2025 ist beeinflusst durch die schwache Konjunktur und die Entwicklung der Steuereinnahmen, während die Tarifsteigerungen und Besoldungserhöhungen wie auch steigende Ausgaben in der Beihilfe erhebliche Mehrausgaben für den Haushalt bedeuten. Außerdem ist der zwischenzeitlich rapide Zinsanstieg ab 2022 für den Landeshaushalt trotz einer umfassenden Zinsstrategie spürbar.
Bereits beschlossene Maßnahmen auf Bundesebene wie die Wohngelderhöhung und das Deutschlandticket belasten den schleswig-holsteinischen Haushalt zusätzlich. Hinzu kommen weitere geplante Wachstumsimpulse des Bundes für die Wirtschaft durch große Steuerentlastungen und die Ausgaben für die anhaltenden Folgen des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sowie für die Wiederaufbaumaßnahmen in Folge der Jahrhundert-Sturmflut im Oktober 2023.
Unter diesen Rahmenbedingungen legt die Landesregierung einen Haushaltsentwurf 2025 vor, der den eingeschlagenen Konsolidierungskurs konsequent fortsetzt und gleichzeitig den Fokus auf die drängenden Zukunftsthemen des Landes setzt.
Im Zuge dessen wurde Anfang September im Schulterschluss mit den kommunalen Landesverbänden ein Paket zur Entbürokratisierung der Verwaltung vereinbart, mit dem Abläufe und Aufgaben einfacher, effizienter und effektiver gestaltet werden sollen. Die Verständigung beinhaltet zudem Erleichterungen im kommunalen Haushaltsrecht, die mehr Flexibilität für die Kommunen bedeuten. Auch die Finanzströme zwischen Land und Kommunen sollen vereinfacht, pauschalisiert und neu geordnet werden. Weniger Aufwände, mehr Handlungsfreiheit für die Kommunen, beschleunigte Verfahren – mit den Maßnahmen sollen die Kommunen entlastet und gleichzeitig Konsolidierungspotenziale freigesetzt werden.
Mit dem Haushaltsentwurf 2025 gelingt es, krisenbedingte Mehrausgaben zu einem großen Teil aus dem regulären Haushalt zu finanzieren. Vor dem Hintergrund der weiterhin erheblich beeinträchtigten Finanzlage des Landes ist ein Notkredit in Höhe von rund 116,4 Millionen Euro zur Deckung der Folgekosten des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russland gegen die Ukraine vorgesehen.
Wesentliche Kennzahlen des Haushaltsentwurfs 2025
Die bereinigten Einnahmen steigen gegenüber dem Soll des Jahres 2024 um 3,7 Prozent an und betragen insgesamt 16,64 Milliarden Euro. Die bereinigten Ausgaben sinken um 5,3 Prozent und betragen rund 17,02 Milliarden Euro. Die Differenz zu den bereinigten Einnahmen beträgt rund 378 Millionen Euro, von denen rund 80 Millionen Euro durch Rücklagenentnahmen gedeckt sind. Der Haushalt sieht eine Nettokreditaufnahme in Höhe von rund 298 Millionen Euro vor.
Außerdem sind Steuermindereinnahmen aufgrund von Änderungen von Bundesgesetzen in Höhe von 119 Millionen Euro eingeplant.
Weiterhin sind die Effekte des Zensus auf den bundesstaatlichen Finanzausgleich mit ausstehenden Rückzahlungen in Höhe von rund 169 Millionen Euro sowie einer Mehreinnahme für das Ausgleichsjahr 2025 in Höhe von rund 135 Millionen Euro berücksichtigt. Auch die Kommunen profitieren von den Mehreinnahmen aus dieser statistischen Korrektur im Zuge des kommunalen Finanzausgleichs.
Konsequente Fortführung des Konsolidierungspfads
Mit dem Haushaltsentwurf 2025 werden Konsolidierungsmaßnahmen wie die Deckelung der Personalbudgets in den Ressorts sowie eine gegenüber den Vorjahren reduzierte Zuführung zum IMPULS-Programm und ein Aussetzen der Zuführungen zum Versorgungsfonds fortgeführt. Enthalten ist weiterhin das erste strukturelle Konsolidierungspaket (Tranche I) aus 2024 in Höhe von rund 100 Millionen Euro. Neu vereinbart wurde zudem ein zweites Konsolidierungspaket (Tranche II) in Höhe von rund 217,23 Millionen Euro. Alle Ressorts und die Staatskanzlei haben verantwortungsvoll dazu beigetragen. Das Maßnahmenpaket umfasst unter anderem die Neuausrichtung des Standortkonzepts zur Unterbringung von Geflüchteten in Landesunterkünften (77,9 Millionen Euro), die Neuregelung der Städtebauförderung im Vorwegabzug des Kommunalen Finanzausgleichs (20,3 Millionen Euro), die strukturelle Absenkung des Extremkostenzuschusses an das UKSH (10 Millionen Euro), Maßnahmen zur Kostenreduktion bei der Beihilfe für Beamtinnen und Beamte (6,2 Millionen Euro) sowie die Reduzierung der Mittel für das Sedimentmanagement an den Nordseehäfen (2 Millionen Euro). Zudem wird auch die Einnahmeseite durch Gebührenerhöhungen und die Anpassung der Landeswasserabgabe gestärkt. In der Tranche II enthalten ist außerdem der Einsatz der Rücklage für IT und Digitalisierung in Höhe von 30 Millionen Euro zur Finanzierung des Digitalisierungsbudgets. Eine detaillierte Übersicht der Maßnahmen findet sich in Anlage 3.
Eine Entnahme aus dem Versorgungsfonds, wie noch im März 2024 geplant, ist im Haushaltsentwurf 2025 nicht vorgesehen.
Zusätzlich wird die Justizministerin gebeten, die Fachgerichtsbarkeit örtlich stärker zu konzentrieren und auch zu prüfen, ob und in welchem Umfang bei den Amtsgerichten durch eine Zusammenlegung Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsvorteile erzielt werden können.
Ministerpräsident Daniel Günther: „Dem Haushaltsentwurf gehen lange und intensive Beratungen voraus. Das Kabinett hat sich seine Entscheidungen nicht leichtgemacht, die notwendigen Einsparungen betreffen alle Bereiche. Aber wir haben ihn in einem vertrauensvollen Prozess einvernehmlich auf den Weg gebracht, und wir tragen ihn gemeinsam. Mit dem Entwurf für 2025 verfolgen wir verlässlich unseren klaren Kurs weiter: Wir konsolidieren, entbürokratisieren und investieren. Gemeinsam bringen wir Schleswig-Holstein durch diese herausfordernden Zeiten.
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Finanzministerin Silke Schneider: „Alle Ressorts haben sich der schwierigen Aufgabe gestellt, in diesen heraufordernden Zeiten zu priorisieren. Die Landesregierung hat das selbst definierte Ziel, in 2025 zusätzlich rund 200 Millionen Euro zu konsolidieren, erreicht. Außerdem bauen wir in Abstimmung mit den Kommunen Bürokratie ab, um Verfahren zu erleichtern und zu beschleunigen
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Wir investieren weiterhin in eine zukunftsgerechte Gesellschaft
Der Haushaltsentwurf adressiert unter anderem mit folgenden Maßnahmen dringende Zukunftsaufgaben:
- Bildung ist für die Landesregierung von besonderer Bedeutung. Insgesamt rund 27 Millionen Euro sollen 2025 zusätzlich in den Bereich Bildung investiert werden. Gezielt wird der Übergang von der Kita in die Grundschule gefördert und es werden die basalen Kompetenzen Lesen, Schreiben und Mathematik gestärkt. Explizit werden auch die Wünsche nach Entlastung von Oberstufenschülerinnen und -schülern bei Stundenreduzierungen mitgedacht. Außerdem sind die verlässliche Finanzierung der Hochschulen und die Förderung einer exzellenten Medizin im Fokus.
- Die Kita-Finanzierung wird um 60,6 Millionen Euro gestärkt. Darin enthalten sind Dynamisierungskosten sowie Maßnahmen zur Stärkung der Kindertagesstätten
- Für das Land ist außerdem die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum von zentraler Bedeutung. Deswegen wurden in 2023 und 2024 die Mittel zur Bereitstellung zinsgünstiger Darlehen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bereits um insgesamt 275 Millionen Euro erhöht. Auch in 2025 und 2026 werden die Mittel mit insgesamt rund 200 Millionen Euro erneut deutlich angehoben. Damit stehen in 2025 zusammen mit den Bundesmitteln insgesamt 400 Millionen Euro bereit. Die Landesregierung fördert mit dieser Maßnahme nicht nur die Schaffung bezahlbaren Wohnraums, sondern auch die Bauwirtschaft im Norden.
- Die Landesregierung investiert weiterhin in die digitale Transformation Schleswig-Holsteins. Mit einer ressortübergreifenden Digitalstrategie werden die zentralen Themen wie die Digitalisierung der Verwaltung, die digitale Souveränität des Landes mittels Innovationen und Open-Source-Lösungen, der breite Einsatz von künstlicher Intelligenz und die Umsetzung der Green-IT-Strategie umgesetzt, um die Klimawende zu erreichen. Zudem investiert das Land in den Glasfaserausbau und stellt dafür Mittel für förderbedürftige Regionen zur Verfügung. Außerdem investieren wir weiter in die Verkehrsinfrastruktur des Landes.
- Das Land hat für die Stärkung der inneren Sicherheit im Haushaltsentwurf 2025 zusätzlich rund 10,3 Millionen Euro veranschlagt, um die Arbeit der Sicherheitsbehörden auch unter veränderten Sicherheitsbedingungen und angesichts neuer Herausforderungen weiter zu stärken. Die Mittel sind unter anderem für die Drohnenabwehr, die Ausstattung der Polizistinnen und Polizisten sowie Ermittlungstechnik vorgesehen.
- Da grüner Wasserstoff ein notwendiger und wichtiger Baustein für das Gelingen der Energiewende ist, sind für die Umsetzung der Wasserstoffstrategie.SH rund 15,8 Millionen Euro veranschlagt. Außerdem werden im Rahmen der Biodiversitätsstrategie, die bereits in 2024 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von ressortübergreifend 10 Millionen Euro mit dem Haushaltsentwurf 2025 fortgeschrieben und durch Sachmittel aus dem neu errichteten Sondervermögen für grün-blaue Infrastruktur ergänzt. Zudem sind 25 Millionen Euro vorgesehen, um die Wärmewende in SH voranzutreiben. Neben der Förderung von Wärmenetzen ist ein Schwerpunkt der Ausbau der Geothermie, der eine solide Datenbasis des Untergrundes erfordert, um das Potenzial effektiv für die Energiewende zu nutzen.
- Um den Landwirtinnen und Landwirten in Schleswig-Holstein Anpassungsmöglichkeiten an den Klimawandel aufzuzeigen und ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren, hat das Land ein von einem Experten-Netzwerk getragenes Kompetenzzentrum für klimaeffiziente Landwirtschaft Für 2025 ist die Etablierung mehrjähriger Modell- und Demonstrationsvorhaben zum Moorklimaschutz sowie zur Klimaanpassung geplant.
Deckung von krisenbedingten Mehrausgaben durch einen Notkredit
Aufgrund der weiterhin erheblich beeinträchtigten Finanzsituation des Landes können aus Sicht der Landesregierung Teile der Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Auswirkungen des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine stehen, nur durch einen Notkredit finanziert werden. Die veranschlagte Höhe des Notkredits beträgt 116,4 Millionen Euro. Aus den Notkreditmitteln sollen ausschließlich Maßnahmen finanziert werden, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten aus der Ukraine (rund 52 Millionen Euro), dem krisenbedingt verstärkten Erfordernis der Energieunabhängigkeit (rund 56 Millionen Euro) sowie neuartigen Sicherheitsbedrohungen (rund 6,5 Millionen Euro) stehen. Hinzu kommen kleinere Einzelmaßnahmen in einem Umfang von rund 1,9 Millionen Euro. Die Inanspruchnahme eines Notkredits setzt eine entsprechende Beschlussfassung des Schleswig-Holsteinischen Landtags gemäß Artikel 61 Abs. 3 der Landesverfassung voraus.
Ministerpräsident Daniel Günther: „Nach Einschätzung der Landesregierung liegen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Notkredits für Schleswig-Holstein weiterhin vor. Die Folgen des deutlich erhöhten Flüchtlingszustroms aus der Ukraine und das Ziel der notwendigen Erlangung der Energiesouveränität in Folge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges beeinträchtigen die Finanzlage des Landes erheblich und können auch in 2025 noch nicht vollständig aus den laufenden Haushaltsmitteln gedeckt werde
n.“
Finanzministerin Silke Schneider: „Notkredite sind keine Dauerlösung. Viele der krisenbedingten Kosten finanzieren wir aus dem laufenden Haushalt. Das schaffen wir nur, weil wir mit mehr als 300 Millionen Euro Einsparungen bereits ganz erheblich konsolidieren. Um die Krisenfolgen weiterhin gut zu bewältigen, ist ein Notkredit im Hinblick auf die andauernde Ukrainekrise nicht zu vermeiden
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Verbleibender Handlungsbedarf
Es verbleibt ein offener Handlungsbedarf von rund 186 Millionen Euro.
Hierfür wird eine globale Minderausgabe eingestellt, die im Haushaltsvollzug von Staatskanzlei und den Ressorts erwirtschaftet werden muss.
Personalausgaben und Stellen
Die Personalausgaben liegen bei 5,87 Milliarden Euro. Die verbindlich begrenzten Personalbudgets werden in Eigenverantwortung in den Häusern bewirtschaftet. Wo nötig, werden Personalbewirtschaftungsmaßnahmen umgesetzt.
Der Haushaltsentwurf sieht eine Steigerung der Stellen und Planstellen (ohne Wirtschaftsbetriebe) im Saldo um 117 auf 54.689 vor. In dieser Summe sind Abgänge in allen Bereichen bereits abgezogen.
Um trotz steigender Schülerzahlen die einhundertprozentige Unterrichtsversorgung im Land zu sichern, sind insgesamt 411 zusätzliche Stellen für Lehrkräfte (inkl. DaZ) eingeplant. Sollte es die Situation erfordern, können zusätzliche Stellen für DaZ-Kräfte zur Beschulung von geflüchteten Kindern genutzt werden. Mit 25 neuen Planstellen wird der Bereich der Staatsanwaltschaften gestärkt. Für die Steuerverwaltung werden 30 zusätzliche Nachwuchskräftestellen geschaffen, wodurch auch die Steuerfahndung gestärkt werden soll. Im Bereich der inneren Sicherheit werden die Landespolizei und der Verfassungsschutz gestärkt und mit zusätzlichen 10 Planstellen ausgestattet.
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