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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Landtagsrede von Finanzministerin Monika Heinold zu TOP 20 Sachstand der Grundsteuererklärungen



Letzte Aktualisierung: 27.01.2023

(Es gilt das gesprochene Wort)

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren,

in wenigen Tagen endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Ich nutze die Gelegenheit, alle Eigentümer*innen daran zu erinnern, dass noch bis Dienstag Zeit ist, die Erklärung abzugeben. Unser Informationsangebot hilft Ihnen dabei: Alle Service-Nummern, Links, Videos, Schritt-für-Schritt Anleitungen finden sich auf der Homepage des Finanzministeriums.  

Eins vorweg: In Schleswig-Holstein haben wir uns entschieden, das Bundesmodell anzuwenden. Dabei geht es nicht wie von Frau Krämer formuliert um das „komplizierte Grundsteuermodell von Monika Heinold“, sondern es geht um die Umsetzung eines Bundesmodells. 

Das Bundesmodell wird von insgesamt 11 Bundesländern umgesetzt. Aus meiner Sicht ist das die wirtschaftlichste Lösung. Das abweichende Landesmodell umzusetzen hätte nicht mehr Personal, sondern auch mehr Geld gekostet – zumal das Bundesmodell ohnehin und in jedem Fall von allen Ländern finanziert wird.

Ein Modellwechsel – wie zuletzt von der FDP gefordert – hätte das Land allein im IT-Bereich geschätzt einen unteren zweistelligen Millionenbetrag gekostet, (gerechnet auf 10 Jahre).  

Nun zum Sachstand. Zum 25. Januar sind in Schleswig-Holstein 864.727 der insgesamt erwarteten 1,26 Millionen Erklärungen eingegangen.

Das sind rund 68,4 Prozent.

Im Ländervergleich gibt es nur Daten zur ELSTER-Abgabequote. Mit rund 59 Prozent liegt SH hier rund 3 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Insgesamt reicht das noch nicht aus, aber im Bundesvergleich macht Schleswig-Holstein eine gute Figur – das zeigt, unsere Informationskampagne hat gewirkt.

Mein großer Dank gilt den Mitarbeitenden in der Steuerverwaltung – Sie alle haben dazu beigetragen, dass wir gut dastehen. Ich danke auch allen Bürger*innen, die ihre Erklärung fristgerecht abgeben.

Bislang sind in 234.268 Fällen Bescheide erstellt worden. Damit liegt die Erledigungsquote bei 18,5 Prozent. Ab 01.01.2025 sind Grundsteuerbescheide nach neuem Recht zu erlassen. Damit auch unsere Kommunen ausreichend Vorlauf haben, muss die Finanzverwaltung den Großteil der Fälle bis Ende 2023 erledigt haben.

Und wir gehen davon aus, dass wir das schaffen.

Die Abgabe der Erklärungen ist für Bürger*innen und Unternehmen, aber auch für die öffentliche Hand, nicht immer einfach, gerade wenn man für eine Vielzahl an Liegenschaften Erklärungen abgeben muss. Bund wie Länder haben eine Vielzahl an Liegenschaften. 

Im Bereich der Zentralen Gebäudebewirtschaftung des Landes sind allein 57 Erklärungen abzugeben und wir haben sie abgeben.

Im Bereich des DLZP sind107 von 108 Erklärungen abgegeben. Nur ein Fall ist offen, hier ist die Datenlage noch nicht vollständig.

 In dem Fall liegt ein sachlicher Grund vor, für den das Gesetz die Möglichkeit einer individuellen Fristverlängerung vorsieht. Diese Möglichkeit steht allen zur Verfügung – den Bürger*innen, der Wirtschaft und der staatlichen Hand. Sie setzt einen Antrag voraus, über den im Einzelfall das zuständige Finanzamt entscheidet.

 Und auch der Bundesfinanzminister macht davon Gebrauch, denn er hat angekündigt, dass er vor September 2023 nicht alle Erklärungen abgeben wird. 

 Zurück zum Land.

 Auch das Umweltministerium macht in Teilen von einer Fristverlängerung Gebrauch.

Es ist mit seiner Vielzahl an Flurstücken besonders gefordert – ob Seen, landeseigene Häfen, Küstenschutzanlagen – das ist herausfordernd und zeitaufwändig. Ob ein Flurstück steuerpflichtig ist, muss über eine Einzelfallprüfung geklärt werden.

Der LKN.SH als Küstenschutzbehörde muss insgesamt 141 Erklärungen abgeben (ca. 3500 Flurstücke), 45 sind eingereicht. Vom LLUR bzw. vom LfU sind 24 Erklärungen abzugeben und sie sind eingereicht.

Auch das Wirtschaftsministerium ist sehr gefordert – der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) hat 125 Erklärungen abzugeben, hiervon werden alle fristgerecht eingehen.

 Beide Ministerien – Umwelt- wie Wirtschaftsministerium – arbeiten weiterhin mit Hochdruck an einer zügigen Abgabe.

 Die FDP fragt auch nach dem Sachstand bei unseren 1.106 Kommunen. Diese Daten liegen uns nicht vor – weder im Innenministerium noch in den unteren Kommunalaufsichtsbehörden. In der Finanzverwaltung sind die Daten der Kommunen weder einheitlich gespeichert, noch kennen wir die Namensspeicherungen, noch ist eine ID-Nummer für Kommunen gespeichert, wie dies bei natürlichen Personen der Fall ist.

 Die Grundsteuer wird uns auch in den nächsten Wochen und Monaten weiter beschäftigen. Eine weitere allgemeine Fristverlängerung ist nicht geplant. Nach der Fristverlängerung im Oktober geriet die Abgabe wochenlang ins Stocken.

 Wie geht es weiter? Mit Ablauf der Frist werden die Finanzämter zunächst Erinnerungsschreiben versenden. Aber: Die Finanzverwaltung hat auch die Möglichkeit, Verspätungszuschläge und Zwangsgelder zu erheben sowie Schätzungen vorzunehmen.

 Es liegt an den Eigentümer*innen, ob und in welchem Umfang es zu diesen Maßnahmen kommen wird. Insofern gibt es Gründe genug, die Erklärung in den verbleibenden Tagen noch abzugeben.     

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Svea Balzer und Kathrin Mansfeld | Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-616-3906 | E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter Landesregierung Schleswig-Holstein | Das Ministerium finden Sie im Internet unter Finanzministerium Schleswig-Holstein | Instagram: https://www.instagram.com/finanzministerinheinold/ | Facebook:https://www.facebook.com/Finanzministerium.SH

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