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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Finanzministerin Monika Heinold stellt zweiten Geldwäschepräventionsbericht vor.

"Wir halten den Kontrolldruck in der Fläche und haben die Zusammenarbeit mit anderen Behörden gestärkt"

Die Geldwäscheprävention ist in den vergangenen Jahren auf neue Füße gestellt worden. Gleichzeitig mahnte die Finanzministerin, dass Deutschland noch immer eine Geldwäsche-Hochburg sei.

Letzte Aktualisierung: 07.02.2023

KIEL. Finanzministerin Monika Heinold hat dem Kabinett den zweiten Geldwäschepräventionsbericht des Landes vorgestellt.
„Wir haben die Geldwäscheprävention in den vergangenen Jahren auf neue Füße gestellt. Wir halten den Kontrolldruck in der Fläche und haben die Zusammenarbeit mit anderen Behörden gestärkt. Mit einem neuen Hinweisgeberportal wollen wir Verdachtsmeldungen noch einfacher machen“, so Heinold. Gleichzeitig mahnte die Finanzministerin, dass Deutschland noch immer eine Geldwäsche-Hochburg sei: „Es ist Aufgabe des Staates, dagegen entschieden vorzugehen. Ich unterstützte deshalb den Vorschlag der EU-Kommission, eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro einzuführen. Das braucht es, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung noch effektiver zu bekämpfen“, erklärte die Finanzministerin.

Das Finanzministerium ist seit 2017 für die Geldwäscheaufsicht im Nicht-Finanzsektor zuständig. Um Geldwäsche vorzubeugen haben bargeldintensive Unternehmen wie Immobilienmakler, KfZ-Händler oder Juweliere besondere Verpflichtungen. So muss ein Geldwäschebeauftragter bestellt werden, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen geschult und Geschäftsbeziehungen transparent dokumentiert werden. Das Finanzministerium überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben. Bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz können Bußgelder in Höhe von bis zu einer Million Euro verhängt werden.

Kernaufgabe der Aufsichtstätigkeit ist die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen. Auf Basis einer Risikoanalyse entscheiden die Beamtinnen und Beamten, welche Betriebe auch ohne konkreten Anlass geprüft werden, um anhand vorhandener Unterlagen möglichen Unregelmäßigkeiten nachzugehen. Im Jahr 2020 lag die Prüfungstätigkeit coronabedingt bei 30 Vor-Ort-Kontrollen. 2021 stieg sie auf 60 Vor-Ort-Kontrollen an, 2022 lag sie bei 50 Vor-Ort-Kontrollen. Daneben werden auch schriftliche Prüfungen durchgeführt. Diese konnten von 21 im Jahr 2020 auf 60 im Jahr 2022 erhöht werden. Zwischen 2020 und 2022 wurden insgesamt 162 schriftliche Prüfungen durchgeführt. In diesem Zeitraum hat das Finanzministerium in 64 Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt 123.000 Euro verhängt.

Um Verdachtsmeldungen künftig zu vereinfachen, wird das Finanzministerium in Zusammenarbeit mit dem Innen- und dem Justizministerium in diesem Jahr ein Online-Hinweisgeberportal einrichten.

Ein weiterer Baustein bei der Geldwäschebekämpfung ist die verbesserte Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden. Unter Federführung des Finanzministeriums wurde der Austausch zwischen Landeskriminalamt, Staatsanwaltschaften und Finanzämtern gestärkt und ein Leitfaden für die Finanzämter für das Erkennen verdächtigter Transaktionen erstellt. Während diese gestärkte Zusammenarbeit bereits erste Erfolge verzeichnet, besteht weiterhin Handlungsbedarf bei der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. „Entscheidend bei der Geldwäschebekämpfung ist die Zusammenarbeit mit dem Bund. Hier besteht mit Blick auf die FIU noch großer Verbesserungsbedarf. Es ist gut, dass Bundesfinanzminister Lindner diesen Handlungsbedarf erkannt hat und die Schaffung eines neuen Bundesfinanzkriminalamts plant. Nun kommt es darauf an, dass zügig Nägel mit Köpfen gemacht werden. Wir müssen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland besser werden“, so der abschließende Appell von Finanzministerin Monika Heinold.

 

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Svea Balzer und Kathrin Mansfeld | Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-616-3906 | E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter Landesregierung Schleswig-Holstein | Das Ministerium finden Sie im Internet unter Finanzministerium Schleswig-Holstein | außerdem bei Instagram: https://www.instagram.com/finanzministerinheinold/ | Facebook: https://www.facebook.com/Finanzministerium.SH

 

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