KIEL. Die bundesweite Frist für Eigentümerinnen und Eigentümer zur Abgabe einer Grundsteuererklärung ist gestern (31. Januar) ausgelaufen. In Schleswig-Holstein sind bis Fristende 986.703 Erklärungen eingegangen, das entspricht einer Abgabequote von 78,1 Prozent. Über ELSTER sind 67,3 Prozent eingegangen, in Papierform 10,8 Prozent. Damit liegt Schleswig-Holstein über dem Bundesdurchschnitt.
„Die Grundsteuerreform ist eine der größten Steuerrechtsänderungen der letzten Jahrzehnte. Erstmals seit 1964 werden Grund und Boden in der Bundesrepublik neu bewertet. In Schleswig-Holstein setzen wir dafür das Bundesgesetz um. Die Abgabe hat in den letzten Wochen vor Fristende deutlich zugenommen. Mein Dank gilt allen Eigentümerinnen und Eigentümern, die sich daran beteiligt haben, dass die Umsetzung der Reform gelingt. Wer noch nicht abgegeben hat, sollte das schleunigst tun. In Einzelfällen ist auch ein Antrag auf individuelle Fristverlängerung möglich. Das gilt für private Eigentümerinnen und Eigentümer, für Unternehmen wie auch für öffentliche Stellen“, sagte Finanzministerin Monika Heinold.
Diejenigen, die nicht fristgerecht abgegeben haben, werden in den kommenden Wochen zunächst mit einem Schreiben erinnert. Für verspätet abgegebene Erklärungen können 25 Euro Verspätungszuschlag pro Monat erhoben werden. Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit, ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro festzusetzen oder die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Diese Maßnahmen greifen nicht, wenn ein Antrag auf individuelle Fristverlängerung genehmigt wurde.
„Die Grundsteuer ist mit rund 450 Millionen Euro im Jahr eine der wichtigsten Einnahmequellen unserer Kommunen, sie finanziert Schulen, Schwimmbäder oder Sportstätten und Spielplätze“, so Finanzministerin Monika Heinold: „Unser Ziel ist es deshalb, die Kommunen rechtzeitig in die Lage zu versetzen, die neue Grundsteuer ab 2025 erheben zu können.“
Die kommunalen Spitzenverbände haben zugesichert, die Reform aufkommensneutral umzusetzen. Das Finanzministerium wird dafür im Laufe des Jahres 2024 ein Transparenzregister zur Verfügung stellen.
Aufschlüsselung der Abgabequote Stand 31. Januar 2023 nach Finanzämtern:
Finanzamt | Gesamtzahl der abgegebenen Erklärungen | Abgabequote |
Bad Segeberg | 72.333 | 80,1% |
Dithmarschen | 53.477 | 74,6% |
Eckernförde-Schleswig | 59.045 | 74,8% |
Elmshorn | 50.973 | 81,1% |
Flensburg | 58.320 | 79,3% |
Itzehoe | 45.010 | 76,3% |
Kiel | 71.593 | 80,3% |
Lübeck | 54.077 | 80,5% |
Neumünster | 45.637 | 77,0% |
Nordfriesland | 83.219 | 74,1% |
Ostholstein | 74.906 | 77,3% |
Pinneberg | 51.656 | 82,4% |
Plön | 67.643 | 78,6% |
Ratzeburg | 62.729 | 76,4% |
Rendsburg | 55.711 | 77,0% |
Stormarn | 80.374 | 81,3% |
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