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Thema : Versorgungssicherheit

Landesregierung bringt dritten Nachtragshaushalt für 2022 auf den Weg

Finanzministerin Monika Heinold: "Krisen erfordern aktives und vorausschauendes Handeln"

Letzte Aktualisierung: 20.09.2022

KIEL. Auf Vorschlag von Finanzministerin Monika Heinold hat die Landesregierung heute einen Gesetzentwurf für einen dritten Nachtragshaushalt für 2022 zur Bewältigung der Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine auf den Weg gebracht.

"Krisen erfordern aktives und vorausschauendes Handeln. Die finanziellen Herausforderungen wachsen täglich. Die Dynamik der Preissteigerung im Energie- und Baubereich trifft auch die Landesverwaltung mit einer großen Wucht. Hinzu kommt das dritte Entlastungspaket des Bundes, das für den Landeshaushalt allein in 2023 rund 420 Mio. Euro an Belastung mit sich bringen wird. Jetzt heißt es, Stück für Stück Lösungen finden. Und das machen wir mit dem Entwurf für den dritten Nachtragshaushalt. Wir helfen unserer Wirtschaft in dieser schweren Zeit und legen die Grundlage, um Vorsorge für die explodierenden Baupreise zu bilden und um unsere Energieeinsparziele erreichen zu können. Mit dem Nachtragshaushalt machen wir deutlich, dass wir nicht nur mit Notkrediten, sondern auch mit sparsamem Wirtschaften die Krise bewältigen wollen. In welcher Höhe das gelingt, werden wir erst Ende 2022 wissen", erklärte Finanzministerin Monika Heinold.

Zum einen soll mit dem dritten Nachtrag ein zusätzlicher Bürgschaftsrahmen des Landes von 500 Mio. Euro geschaffen werden, um Unternehmen, die durch gestiegene Energiekosten in finanzielle Probleme geraten sind, zu unterstützen. Dieses Programm wurde vorbehaltlich einer beihilferechtlichen Prüfung durch die Förderinstitute und der Zustimmung des Landtages sowie in Ergänzung zu vorrangig in Anspruch zu nehmenden Bundesprogrammen im Rahmen des Spitzengesprächs der Landesregierung Anfang September vereinbart. Die Umsetzung der geplanten Förderprogramme soll über die Förderinstitute im Land abgewickelt werden, die im Gegenzug durch Bürgschaften des Landes abgesichert werden.

Zudem soll mit dem Nachtragshaushalt ermöglicht werden, dass das Land Vorsorge für die Folgekosten der Krisen in Höhe von bis zu 170 Mio. Euro bilden kann. Dafür sollen Minderausgaben und Mehreinnahmen, die im Rahmen sparsamer Haushaltsbewirtschaftung entstehen, genutzt werden. Die Nutzung von Steuermehreinnahmen wird dabei ausgeschlossen, da diese nach geltender Beschlusslage des Landtages zur Reduzierung der Inanspruchnahme des Notkredits eingesetzt werden müssen.

Die Bildung von Vorsorgen soll für folgende Bereiche ermöglicht werden:

  • bis zu 115 Mio. Euro für absehbare krisenbedingte Kostensteigerungen bei Hochbaumaßnahmen des Landes,
  • bis zu 30 Mio. Euro für Maßnahmen der energetischen Sanierung und Modernisierung sowie die verstärkte Nutzung regenerativer Energien in Landesliegenschaften mit dem Ziel der Energieeinsparung,
  • bis zu 10 Mio. Euro für Maßnahmen zur Reduzierung der Gesamtfläche von Büroräumen um 20 Prozent, ausgehend vom Referenzzeitpunkt 1. Januar 2019 und Fläche je Landesbediensteten mit dem Ziel der Energieeinsparung,
  • bis zu 10 Mio. Euro für IT- und Digitalisierungsmaßnahmen der Landesverwaltung mit dem Ziel der Energieeinsparung und
  • bis zu 5 Mio. Euro für krisenbedingte Kostensteigerungen im Rahmen der Umsetzung des "Masterplan Schloss Gottorf".

Verantwortlich für diesen Pressetext: Svea Balzer und Kathrin Mansfeld | Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-616-3906 | E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter Landesregierung Schleswig-Holstein | Das Ministerium finden Sie im Internet unter Finanzministerium Schleswig-Holstein | außerdem bei Twitter: https://twitter.com/fimi_SH | Instagram: https://www.instagram.com/finanzministerinheinold/ | Facebook: https://www.facebook.com/Finanzministerium.SH  

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