KIEL. Die Landesregierung hat heute auf Vorschlag von Finanzministerin Monika Heinold einen Gesetzentwurf zur Regulierung der Besteuerung von Online-Casinospielen auf den Weg gebracht.
"Mit dieser Regelung leisten wir einen Beitrag zur Steuergerechtigkeit. Der digitale Raum ist nicht frei von Regeln. Online-Casinobetreiber müssen sich ebenso am Steueraufkommen des Landes beteiligen, wie analoge Unternehmen
", erklärte Finanzministerin Monika Heinold.
Mit dem Glücksspielstaatsvertrag sind bereits Online-Glücksspiele wie Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele möglich. Diese unterfallen einem bundeseinheitlichen Steuersatz auf den Spieleinsatz. Die Regelung zu Online-Casinospielen wie beispielsweise Roulette-Spiele bleibt im Staatsvertrag über eine Öffnungsklausel den Ländern überlassen. Ein Gesetzentwurf des Innenministeriums zur Legalisierung von Online-Casinospielen in Schleswig-Holstein befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Ziel ist es, nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens Konzessionen auch an private Anbieter von Online-Casinospielen zu vergeben.
Der heute vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, wie bei terrestrischen Spielbankangeboten die Bruttospielerträge dieser künftigen Online-Anbieter zu besteuern. Vorgesehen ist bei einem monatlichen Bruttospielertrag
- von bis zu 300.000 Euro ein Steuersatz von 34 Prozent
- von 300.000 Euro bis 750.000 Euro ein Steuersatz von 39 Prozent
- von über 750.000 Euro ein Steuersatz von 44 Prozent.
Der Bruttospielertrag ergibt sich aus der Differenz zwischen Spieleinsatz und Spielgewinn. Die zu zahlende Umsatzsteuer wird dabei auf die Online-Casinosteuer angerechnet. Die Höhe der daraus zu erwartenden Steuereinnahmen für das Land ist derzeit nicht prognostizierbar.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Svea Balzer und Hannes Hecht
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