Navigation und Service

Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Landtag: Umsetzung der Grundsteuerreform

Rede von Finanzministerin Monika Heinold anlässlich der 33. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags zu TOP 62: Bericht zum Umsetzung der Grundsteuerreform

Letzte Aktualisierung: 28.08.2020

Es gilt das gesprochene Wort.

 

Herr Landtagspräsident,

meine Damen und Herren,

 

Wo kommen wir her? Wo müssen wir hin?

Mit Urteil vom 10. April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundvermögen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz im Grundgesetz verstoßen. Bis zum 31. Dezember 2019 musste eine Neuregelung getroffen werden. Nach langem Ringen wurde (Ende 2019) – quasi in letzter Minute – eine Einigung zwischen Bund und Ländern gefunden:

Das Grundsteuer-Reformgesetz wurde verabschiedet und das Grundgesetz so geändert, dass die Länder die Möglichkeit haben, abweichende landesgesetzliche Regelungen zu erlassen. Die Länder können sich also entscheiden, ob sie das Bundesgesetz anwenden oder ein eigenes Grundsteuermodell entwickeln wollen.

Ausschlaggebend sind drei Fragen:

Erstens: Was ist gut für unsere Kommunen? Schließlich handelt es sich bei der Grundsteuer um die drittwichtigste Einnahmequelle der Kommunen.

Zweitens: Welches Modell ist kostensparend und in der Verwaltung effizient umsetzbar?

Und drittens: Was wird sich – je nach Modell – für die Steuerzahlenden ändern? Wie kann eine neue Grundsteuer aussehen, die transparent, gerecht und bürokratiearm ist und zugleich die Einnahmen für die Kommunen sichert?

Frage 1 ist einfach zu beantworten: Die Kommunen in Schleswig-Holstein haben sich von Anfang an klar für das Bundesmodell ausgesprochen. Sie teilen das Ziel der Aufkommensneutralität und haben zugesagt, die neuen Hebesätze so zu gestalten, dass das Gesamtsteueraufkommen in der jeweiligen Kommune konstant gehalten wird. Und sie wissen – und sind damit einverstanden – dass das Land ein entsprechendes Transparenzregister einführen wird. Damit können die Bürger:innen vor Ort sehen, ob diese Zusage von ihrer Kommune eingehalten wird.

Frage 2 ist schwieriger zu beantworten: Klar ist, dass alle Modelle eine große Herausforderung für die Steuerverwaltung sind. Die Umstellung wird – unabhängig vom gewählten Modell – mehr Personal und zusätzliche IT-Kosten in der Steuerverwaltung verursachen. Allein in Schleswig-Holstein müssen rd. 1,3 Millionen Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge neu und rechtzeitig festgestellt werden – der erste Hauptfeststellungszeitpunkt ist der 01.01.2022, Zieldatum für die Annahme der Steuererklärungen ist der 1. Juli 2022. Danach werden die Daten verarbeitet und die Gemeinden setzen ihre Hebesätze fest, sodass die Grundsteuer – wie vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben – ab 2025 nach der neuen Rechtslage erhoben werden kann.

Für diesen Umstellungsprozess rechnen wir mit einem Bedarf von insgesamt 114 zusätzlichen Stellen in den Finanzämtern, die ab 2021 schrittweise aufgebaut werden. Nach der Umstellungsphase sollen die aufgebauten Stellen zur allgemeinen Stärkung der Steuerverwaltung erhalten bleiben. Die Höhe der weiteren Kosten für die Umsetzung der Reform hängt vom gewählten Modell ab. 

Mit unserer Entscheidung, das Bundesgesetz in Schleswig-Holstein anzuwenden, sparen wir die Kosten für eine eigene Programmierung. Am Beispiel Baden-Württemberg – das rund 40 Mio. Euro an IT-Kosten eingeplant hat – können wir sehen, dass das ein hoher Betrag sein kann. Aus dem anfangs etwas komplizierten Modell von Bundesfinanzminister Scholz ist inzwischen – auch mit Hilfe der Expertise der schleswig-holsteinischen Steuerverwaltung – ein recht praktikables Gesetz geworden, das sich – auch aus Sicht der Steuerverwaltung – gut umsetzen lässt.

Damit komme ich zum 3. Punkt. Der Auswirkung für die Steuerzahlenden und zur Frage der Gerechtigkeit.

Die Jamaika-Koalition hat sich drauf verständigt, das Bundesgesetz anzuwenden und in Schleswig-Holstein eine wertorientierte Grundsteuer umzusetzen – so wie auch die bisher geltende Grundsteuer bereits wertorientiert ist. Dafür werde ich vom Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen sowie dem Grundeigentümerverband Haus & Grund heftig kritisiert: Ich sei links aus dem Ruder gelaufen, würde Steuergelder verschwenden und hätte Gerechtigkeitsphantasien, die den steuerpolitischen Verstand fressen. Weil ich ein Gesetz des Bundes im Land anwenden will.

Ich sage: Jeder muss selbst entscheiden, wie weit er sich an einer Verrohung der Sprache gegenüber Verantwortungsträgern beteiligen will. Aus meiner Sicht ist eine Wertorientierung in der Grundsteuer gerecht. Ohne Wertorientierung würden zukünftig Immobilien innerhalb einer Kommune gleich hoch besteuert.

Nehmen wir das Beispiel der Stadt Kiel: Die Folge wäre, dass – bei Aufkommensneutralität – die Grundsteuer auf dem Ostufer steigt, auf dem Westufer hingegen sinkt. Das wäre nicht gerecht.

Meine Damen und Herren, ich hätte mir gewünscht, dass es eine bundeseinheitliche Grundsteuergesetzgebung gibt. Das hat nicht geklappt. Nun wird es verschiedene Grundsteuerregelungen geben. Und alle Länder werden feststellen, dass es dabei – unvermeidbar – immer Gewinner*innen und Verlierer*innen geben wird.

Lassen Sie es mich abschließend so formulieren: Dass es nach zwanzigjähriger Diskussion erst durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gelungen ist, die Grundsteuer zu reformieren, ist ein Trauerspiel.

Ein Erfolg ist hingegen, dass wir uns in der Jamaika Koalition – trotz anfangs sehr unterschiedlicher Sichtweisen – zügig und im Schulterschluss mit den Kommunen für eine pragmatische, gerechte und für die Kommunen berechenbare Lösung entschieden haben.

Dafür gilt mein Dank den Koalitionspartnern.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon