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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Förderung sichern und Klima schützen


Förderphase von Batteriespeichern beginnt am 7. November 2023.

Letzte Aktualisierung: 02.11.2023

Das Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ geht in die nächste Runde. Ab Dienstag, den 7. November 2023 um 8:00 Uhr können wieder Förderanträge für Batteriespeicher in Höhe von bis zu 750 Euro gestellt werden.

Große Nachfrage am Förderprogramm

„Wir erwarten eine sehr hohe Nachfrage“, sagte Staatssekretärin Katja Günther. „Die Erhöhung auf 700 Anträge, doppelt so viele wie im dritten Quartal, ist das Ergebnis des großen Interesses der schleswig-holsteinischen Bevölkerung an einem klimaneutralen Zuhause.“

In der vergangenen Förderperiode bestand eine besonders große Nachfrage an der Förderung von Batteriespeichern, sodass die maximale Anzahl von 350 Förderanträgen bereits nach einer Stunde erreicht wurde.

Weitere Förderangebote

Für nicht-fossile Heizsysteme und Ladestationen wurden im vergangenen Quartal rund 1.000 und für PV-Balkonanlagen rund 4.200 Anträge eingereicht. Da das vorgesehene Antragsvolumen für diese Fördergegenstände bislang nicht ausgeschöpft wurde, ist die Antragstellung weiterhin ohne gesonderte Antragszeitfenster möglich. Darüber hinaus werden im laufenden Quartal 5.800 PV-Balkonanlagen und für Ladestationen rund 250 Anträge gefördert. Für PV-Balkonanlagen werden in diesem Quartal 5.800, für Ladestationen rund 250 Anträge gefördert.

Vorbereitung der Antragsstellung

Damit alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ihre Anträge schnell und problemlos stellen können, sollten im Vorfeld der Antragstellung sowohl die Voraussetzungen der Förderrichtlinien als auch die FAQs auf der Internetseite des MEKUN beachtet werden. Ebenso empfiehlt es sich, die Größe der erforderlichen Dokumente auf die zugelassenen 15 MB pro Antrag zu begrenzen und bereits im Vorfeld ein Servicekonto einzurichten.

Wer kann einen Antrag auf Förderung einreichen?

Antragsberechtigt sind neben natürlichen Personen auch gemeinnützige Organisationen und Freiberufler sowie Klein- und Kleinstunternehmen.

Wie stelle ich einen Antrag?

Die Beantragung der Förderung erfolgt ab dem 16. Januar ausschließlich digital über die Webseite „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen zum Förderprogramm

Die Förderrichtlinien mit den Fördervoraussetzungen sowie weiterführende Informationen und die FAQs finden Sie hier. Dort sind viele Fragen und Antworten aufgeführt, die Ihnen das Förderprogramm näher erläutern und die Antragstellung erleichtern.

Sollten die maximalen Antragszahlen für die Fördergegenstände im Laufe dieses Quartals erreicht sein, haben Sie im nächsten Quartal erneut die Möglichkeit, Ihren Antrag zu stellen. Informationen hierzu erhalten Sie dann zeitnah vor Start der neuen Antragsphase über die Landesseite zum Förderprogramm und die regionale Presse.

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