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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger geht in die zweite Runde


Privatpersonen können weiterhin Förderanträge für klimaneutrale Wärmeanschlüsse stellen.

Letzte Aktualisierung: 29.03.2023

Seit dem 31. März läuft die zweite Antragsphase des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“. Gefördert werden weiterhin klimaneutrale Wärmeanschlüsse.

Privatpersonen können ihre Förderanträge hier einreichen.

Es beginnt wieder die Zeit für alle Klimaschutz-Mitmacherinnen und –Mitmacher

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Tobias Goldschmidt

Antragsstop für Balkonkraftwerke

Die maximale Antragsanzahl die sogenannten Balkonkraftwerke wurde bereits erreicht. Aktuell können keine weiteren Anträge eingereicht werden. Die Landesregierung prüft, ob in diesem Quartal noch ein zweites Antragsfenster für Balkonkraftwerke geöffnet werden kann. Sollte dies möglich sein, wird die Öffentlichkeit rechtzeitig informiert werden.

Förderprogramm läuft bis Ende 2026

Alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, die in dieser Förderperiode leer ausgehen sollten, haben bis 2026 noch zahlreiche Möglichkeiten von einer Förderung zu profitieren. "Die hohe Nachfrage zeigt, dass das Programm in der Breite der Gesellschaft sehr gut angenommen wird. Das Programm ist ein echter Booster für den Klimaschutz zuhause“, sagte Tobias Goldschmidt.

Eine Hand trägt ein PV-Panel.
In Phase zwei werden klimaneutrale Wärmeanschlüsse und sogenannte Balkonkraftwerke gefördert.

Förderrichtlinien und Antragstellung

Die Landesregierung hat am 02. Januar zwei Richtlinien für die Förderung von PV-Balkonanlagen und nicht-fossilen Heizungssystemen im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ im Amtsblatt Schleswig-Holstein veröffentlicht. Diese finden Sie hier. Die Richtlinien traten zum 16.01.2023 in Kraft und sind bis zum 31.12.2026 befristet.

Die Beantragung der Förderung ist seit dem 16. Januar ausschließlich digital über die Webseite „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein (https://serviceportal.schleswig-holstein.de) möglich.

Ein FAQ mit allen relevanten Fragen rund um das Förderprogramm finden Sie hier.

Mehrere Antragszeiten

Pro Kalenderjahr gibt es vier Antragszeitfenster. Sofern für einen Fördergegenstand die geplante maximale Antragszahl in einem Antragszeitfenster erreicht ist, ist keine Antragstellung in diesem Zeitfenster mehr möglich. Eine erneute Antragstellung kann dann nach erneuter Öffnung der Antragstellung im nächsten Förderzeitraum erfolgen. Mit dieser Vorgehensweise wird sichergestellt, dass die Förderung über mehrere Jahre ermöglicht wird.

Übersicht über die Fördergegenstände

Im Zuge der gegenwärtigen Energiekrise liegt der Fokus des Programms auf der Förderung nicht-fossiler Heizungssysteme. Aktuell werden folgende Technologien zusätzlich zur BAFA-Förderung gefördert:

  • Wärmepumpen mit bis zu 2.000 Euro;
  • Solarkollektoranlagen mit bis zu 900 Euro;
  • Biomasseheizungen mit bis zu 900 Euro;
  • Anschluss an ein Wärmenetz mit bis zu 500 Euro;
  • Photovoltaik-Balkonanlagen mit bis zu 200 Euro.

 Ab dem Sommer 2023 werden weitere Fördergegenstände in das Programm aufgenommen.

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