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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger


Hohe Antragszahlen bei der Neuauflage des Förderprogramms.

Letzte Aktualisierung: 24.01.2023

Auch die zweite Auflage des Förderprogramms "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" erfeut sich bei den Menschen in Schleswig-Holstein großer Beliebtheit. Das gilt besonders für die sogenannten Balkonkraftwerke. Nach nur fünf Tagen war das Volumen für die erste Antragsphase der Stecker-PV-Anlagen bereits ausgeschöpft.


Hohe Antragzahlen

Seit Antragsstart gingen beim Land insgesamt 763 Anträge für Balkonkraftwerke ein. Damit ist die Obergrenze für die erste Antragsphase bis Ende März ausgeschöpft. Ab dem 31. März kann wieder eine Förderung für die PV-Stecker-Anlagen beantragt werden. Die Förderung von nicht fossilen Heizungssystemen ist im ersten Antragsfenster hingegen weiterhin möglich.


Lust auf die Klimawende

Klimaschutzminister Tobias Goldschmidt zeigte sich begeistert über die hohe Resonanz: „Als Klimaschutzminister freut mich das besonders. Das ist genau die Einstellung, die wir im Kampf gegen eine sich dramatisch zuspitzende Klimakrise brauchen. Die aktuellen Zahlen zeigen auch, dass es richtig war, als Land beim Förderprogramm auf Balkonkraftwerke zu setzten. Sie sind einfach zugänglich und leicht anzuschließen. Das macht sie zum Türöffner für privaten Klimaschutz“, sagte Goldschmidt.  


Die zwei Phasen des Programms

In der ersten Phase des Programms werden PV-Balkonanlagen und Heizungssysteme auf Grundlage erneuerbarer Energien gefördert. Ab Sommer 2023 werden voraussichtlich auch stationäre Batteriespeichersysteme und Wallboxen an Mehrfamilienhäusern gefördert. Die Landesregierung möchte so die fossile Abhängigkeit von Privathaushalten zu reduzieren.

Viele Menschen in Schleswig-Holstein haben richtig Lust auf die Klimawende.

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Tobias Goldschmidt


Förderung nicht-fossiler Heizungssysteme

Eine Hand dreht an einer Heizung.
Die Landesregierung fördert unter anderem Heizungssysteme auf der Grundlage erneuerbarer Energien.

Gefördert werden folgende Heizungssysteme:

  • Wärmepumpen mit bis zu 2.000 Euro;
  • Solarkollektoranlagen mit bis zu 900 Euro;
  • Biomasseheizungen mit bis zu 900 Euro;
  • einen Anschluss an ein Wärmenetz mit bis zu 500 Euro.

Maximal 50% der Gesamtkosten sind jeweils förderfähig. Zusammen mit der erforderlichen Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) dürfen nicht mehr als 60% der förderfähigen Kosten gefördert werden.

Die Anlagen bzw. Maßnahmen müssen nach der Richtlinie für BEG EM förderfähig sei. Der entsprechende Bescheid des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA- Zuwendungsbescheid) muss zwingend nachgereicht werden, sobald dieser vorliegt. Förderfähig sind Maßnahmen, für die die Bundesförderung nicht vor dem 30.12.2022 beantragt wurde. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden sein.

Wer kann einen Antrag auf Förderung einreichen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein. Es darf keine wirtschaftliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den geförderten Gegenständen ausgeübt werden.

Wie stelle ich einen Antrag?

Die Beantragung der Förderung erfolgt ab dem 16. Januar ausschließlich digital über die Webseite „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein.

Hintergrund zum Förderprogramm

Die Landesregierung hat am 02. Januar zwei Richtlinien für die Förderung von PV-Balkonanlagen und nicht-fossilen Heizungssystemen im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ im Amtsblatt Schleswig-Holstein veröffentlicht. Diese finden Sie hier. Die Richtlinien werden zum 16.01.2023 in Kraft treten und bis zum 31.12.2026 befristet sein. Eine Antragstellung wird ab dem 16.01.2023 möglich sein.

Jeweils im Januar, April, Juli und Oktober wird es Antragszeitfenster geben. Sofern für einen Fördergegenstand die geplante maximale Antragszahl in einem Antragszeitfenster erreicht ist, wird keine Antragstellung in diesem Zeitfenster möglich sein. Eine erneute Antragstellung kann im nächsten Förderzeitraum erfolgen.

Zur Beantwortung vonFragen hat die Landesregierung ein FAQ erstellt, welches hier abgerufen werden kann.

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