Gesetzesvorhaben und Landtagsberichte des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
Gesetzesvorhaben und Landtagsberichte des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
Letzte Aktualisierung: 29.07.2024
Gesetzgebung in Schleswig-Holstein
Die Landesregierung, Fraktionen und einzelne oder mehrere Abgeordnete – auch fraktionsübergreifend – können Gesetzentwürfe einbringen. Aber auch die Menschen in Schleswig-Holstein haben die Möglichkeit, Gesetzentwürfe über eine Volksinitiative oder einen Volksentscheid ins Rennen zu schicken. Die Gesetze werden vom Landtag oder durch Volksentscheid beschlossen (Artikel 37 Absatz (1) und (2) der Landesverfassung).
Wie entstehen Gesetze in Schleswig-Holstein?
Gesetzentwürfe der Landesregierung
Die Gesetzentwürfe der Landesregierung werden von der Staatskanzlei oder den zuständigen Ministerien erarbeitet und vom Kabinett zustimmend zur Kenntnis genommen (1. Kabinettsbefassung).
Anschließend können sich Verbände, Spitzenorganisationen der Gewerkschaften, aber auch gesellschaftlich relevante Gruppen zu den Entwürfen äußern.
Nach Abschluss dieses Beteiligungsverfahrens berät das Kabinett die Gesetzentwürfe abschließend (2. Kabinettsbefassung). Danach werden die Gesetzentwürfe dem Landtagspräsidenten zugeleitet.
Diskussion und Verabschiedung der Gesetze im Landtag
Der Gesetzentwurf ist Thema in einer Landtagssitzung und wird grundsätzlich diskutiert. Dann landet er in einem oder mehreren Fachausschüssen. Nachdem die Ausschussmitglieder den Entwurf geprüft und beraten haben, empfehlen sie dem Plenum schriftlich, wie es abstimmen soll.
Es folgt die Zweite Lesung, in der noch Änderungsanträge möglich sind und Details geklärt werden. Im Plenum wird abgestimmt. Stimmt die Mehrheit dafür, unterschreibt der Ministerpräsident das Gesetz.
Das Gesetz tritt erst nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt oder zu einem bestimmten, im Gesetz genannten Datum in Kraft.
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