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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Landesweite Klimaanpassungsstrategie vorgestellt

Klimaminister Tobias Goldschmidt: „Die Hitzewellen und schnellen Wetterumschwünge dieses Sommers sorgen bei vielen Menschen für ein mulmiges Gefühl und Sorgen. Mit der vorliegenden Klimaanpassungsstrategie will die Landesregierung die negativen Auswirkungen des Klimawandels in Schleswig-Holstein bestmöglich mindern.“

Letzte Aktualisierung: 05.08.2026

KIEL. Heute hat Umweltminister Tobias Goldschmidt die Klimaanpassungsstrategie des Landes vorgestellt. Diese zeigt für 16 Handlungsfelder – von Küsten- und Binnenhochwasserschutz, Starkregen, über Boden, Land- und Forstwirtschaft bis hin zur menschlichen Gesundheit, Industrie und Gewerbe, Bevölkerungsschutz und Raumplanung – die Auswirkungen des Klimawandels auf, formuliert jeweils sowohl Handlungsziele als auch konkrete Maßnahmen und skizziert Best-Practice-Beispiele zur Anpassung an die sich verändernden Bedingungen.
 
Klimaminister Tobias Goldschmidt: „Die Hitzewellen und schnellen Wetterumschwünge dieses Sommers sorgen bei vielen Menschen für ein mulmiges Gefühl und für Sorgen mit Blick auf die Zukunft. Plötzlich sind die ersten Auswirkungen der Klimakrise allerorten deutlich zu spüren. Wir brauchen nun eine doppelte Kraftanstrengung: Einerseits die rasante Erderwärmung so gut wir noch können zu stoppen in dem wir Emissionen weiter konsequent reduzieren. Und uns andererseits anzupassen, an die Veränderungen, die schon da sind. Mit der vorliegenden Klimaanpassungsstrategie wollen wir die negativen Auswirkungen des Klimawandels in Schleswig-Holstein bestmöglich mindern. Und gleichzeitig sich ergebende Chancen für eine nachhaltige Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt nutzen. Die gute Nachricht ist: Wir starten nicht bei Null und vieles nützt uns gleich doppelt. Ein klug gestalteter Park kühlt nicht nur, sondern ist auch lebenswerter Treffpunkt. Starkes Ehrenamt im Katastrophenschutz hilft bei allen Ausnahmesituationen, nicht nur bei Extremwetterereignissen. Klar ist aber auch: Dies ist keine Aufgabe für ein Bundesland oder eine Kommune allein. Wir werden eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung brauchen, um unsere Kräfte für die Zukunft zu bündeln. Das Grundgesetz muss entsprechend geändert werden. Der bessere Schutz des Lebens der Menschen in diesem Land erfordert das.“
 
Die Strategie wurde ressortübergreifend erarbeitet. Berücksichtigt wurden Stellungnahmen von 30 Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kommunen und Zivilgesellschaft sowie die Ergebnisse der Klimarisikoanalyse und des Klimafolgenmonitoring des Landes. Eine breitere Öffentlichkeit hatte außerdem im Rahmen der Klimaanpassungskonferenz die Möglichkeit, sich einzubringen.
 
Da Jugendliche besonders lange und deutlich von den Auswirkungen der Erderwärmung betroffen sein werden, wurde ihrer Perspektive durch ein extra durchgeführtes Jugendforum besonderes Gewicht verliehen.
 
Ziel ist, den spürbaren Auswirkungen des Klimwandels zunehmenden Trocken- und Hitzeperioden oder dem Meeresspiegelanstieg gut begegnen zu können und dabei Synergien zu identifizieren und zu nutzen. Wo vorhanden, wird auf bestehende Strategiedokumente wie z.B. den Generalplan Küstenschutz (Fortschreibung 2022) und die Biodiversitätsstrategie für Schleswig-Holstein („Kurs Natur 2030“ aus 2021) zurückgegriffen.
 
Weitere Informationen:
 
Zentrale Maßnahmen ausgewählter Handlungsfelder
 
Stadt- und Siedlungsentwicklung, Gebäude
Integration von Klimaanpassung in Planungsprozesse und -instrumente, beispielsweise über den Landesentwicklungsplan, Hochwasserrisikogebiete, Starkregenkarten oder das Baugesetzbuch
 
Klimaangepasste Bauweisen, wie sommerlicher Wärmeschutz an Gebäuden, Dach- und Fassadenbegrünung
 
Verkehr und Verkehrsinfrastruktur
Anpassung der Dimensionierung der Entwässerungsinfrastruktur zum Schutz vor Hochwasser und Starkregen, beispielsweise durch höhere Kapazitäten bei Aufnahme, Rückhalt und Ableitung von Niederschlagswasser
 
Haltestellengestaltung für umfangreicher Wetterschutz, sowohl vor Regen als auch starker Sonneneinstrahlung
 
Landwirtschaft
Maßnahmen in Pflanzenbau und Tierhaltung sind oft bereits bekannt. Das Zentrum für klimaeffiziente Landwirtschaft verankert dieses Wissen in der Praxis
 
Unterstützung von Klimaanpassungsprozessen in der Landwirtschaft durch eine spezielle Förderrichtlinie (seit April 2025)
 
Menschliche Gesundheit
Informationsangebot im Internet für die Bevölkerung und Behörden zum Umgang mit Hitze
 
Erarbeitung einer Landesstrategie zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung, die die Klimaanpassung zur Erhöhung der Resilienz der Bevölkerung in den Blick nimmt
 
Bevölkerungsschutz
Umsetzung des 10-Punkte-Plans zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes, da so auch klimawandelbedingten Katastrophenfällen adäquat begegnet werden kann

Dazu gehört: Information der Bevölkerung verbessern und moderne Warntechnik, Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Ebenen und Stärkung des Ehrenamtes im Katastrophenschutz, zum Beispiel bei Freiwilligen Feuerwehren
 
Küstenschutz
Der Generalplan Küstenschutz bündelt die wichtigsten Maßnahmen zum steigenden Meeresspiegel, dazu gehören die Verstärkung der Landesschutzdeiche und Halligwarften und der Bau von Klimadeichen
 
Freihalten von Steilufern als Sedimentquellen für die Stabilisierung der Ostseeküste und die Verbesserung der Gefahrenabwehr bei Sturmfluten
 
Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft
Festlegung maximaler Wasserentnahmemengen
 
Starkregenvorsorge durch Starkregenkarten und dem Leitfaden Starkregenrisikomanagement
 
Einrichtung der Beratungsstelle Wassergefahren, welche Kommunen sowie Wasser- und Bodenverbände bei der Risikoanalyse und Erarbeitung von Anpassungs- beziehungsweise Vorsorgekonzepten zu Binnenhochwasser und Starkregen unterstützt
 
Industrie und Gewerbe
Es werden Maßnahmenempfehlungen für Unternehmen sowie für Kammern und Verbände dargelegt
 
Das Land selbst wird Klimaanpassungsaspekte in seinen Landesförderprogrammen berücksichtigen sowie die Durchführung von Informationskampagnen und die Erarbeitung von Leitfäden anstreben
 
Rechtliche Grundlagen
Schleswig-Holstein legt eine Klimaanpassungsstrategie gemäß §10 Bundes-Klimaanpassungsgesetz vor und erfüllt damit auch einen gesetzlichen Auftrags des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) aus 2025 und seiner Vorläufer. Die Länder sind verpflichtet, ihre Klimaanpassungs-strategien bis zum 31.01.2027 dem zuständigen Bundesministerium vorzulegen. Die Strategie wird gemäß § 32 EWKG nun mindestens alle 5 Jahre fortgeschrieben.

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