Navigation und Service

Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Schleswig-Holstein bekommt 1000 Hektar neue Naturschutzgebiete

„Wir stellen 1000 Hektar Moore, Seen und weitere Ökosysteme unter Schutz. Das ist ein starkes Signal gegen die Krise in der Natur und ein starker Schritt zur Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung“, sagte Umweltminister Tobias Goldschmidt auf dem Naturschutztag Schleswig-Holstein.

Letzte Aktualisierung: 06.11.2025

NEUMÜNSTER. Schleswig-Holstein schafft rund 1000 Hektar zusätzliche Naturschutzgebiete. Bis zum Ende der Legislatur sollen folgende Gebiete beschleunigt ausgewiesen und damit besonders schnell unter Schutz gestellt werden: der Winderatter See zwischen Flensburg und Kappeln, das Hasenmoor bei Bad Bramstedt, das Wittmoor bei Duvenstedt/Lemsahl-Mellingstedt und das Moor Südlich Hövede und Tielenau-Tal im Kreis Dithmarschen. Und nimmt eine wichtige Etappe, um das Ziel der Biodiversitätsstrategie zu erfüllen, bis 2030 weitere 5000 Hektar wertvolle Natur zu schützen. 

Wir haben bereits ein großes Paket für den Ostseeschutz geschnürtjetzt kommt ein weiteres großes Paket für den Schutz von wichtigen Ökosystemen an Land. Das ist eine Investition in die Zukunft und ein guter Tag für Schleswig-Holstein“, sagte Umweltminister Tobias Goldschmidt bei der Eröffnung des Naturschutztags Schleswig-Holstein. „Wir stellen 1000 Hektar unserer schönen Natur unter Schutz – das ist so viel wie etwa 1430 Fußballfelder. Wir bewahren damit den Winderatter See und gleich mehrere Moore für die kommenden Generationen. Das ist ein großer Schritt voran im Kampf gegen den Verlust der Natur und gegen den Klimawandelergänzte Goldschmidt. 

Der 29. Naturschutztag Schleswig-Holstein widmet sich in diesem Jahr dem Thema der Wiederherstellung der Natur. Denn jeden Tag sterben weltweit mindestens 130 Arten aus. In Deutschland werden täglich 51 Hektar Fläche zu Siedlungs- und Verkehrsflächen versiegelt, allein in Schleswig-Holstein verschwindet jeden Tag die Fläche von etwa fünf Fußballfeldern (3,6 Hektar)Um die stark beschädigten Ökosysteme wiederherzustellen, verpflichtet die EU-Wiederherstellungsverordnung die Mitgliedsstaaten, bis 2030 20 Prozent und bis 2050 100 Prozent dieser Ökosysteme wiederherzustellen. Der Naturverbrauch ist nach wie vor viel zu hoch, die Ökosysteme sind gestresst. Das gilt für Nord- und Ostsee, das gilt für die meisten Seen und Flüsse und für einen Gutteil der Agrarlandschaft. Sogar die Wälder in Deutschland sind in der Gesamtbilanz keine CO2-Senke mehr. Dieser Naturverlust bedroht unsere natürlichen Lebensgrundlagen und unsere Ernährungssicherheit. Deswegen ist es gut, dass wir nun weitere 1000 Hektar Natur unter Schutz stellen und damit einen ersten Teil der Wiederherstellungsverordnung bereits umsetzen, sagte Umweltminister Tobias Goldschmidt. 

Was die Wiederherstellungsverordnung bedeutet 
Die Wiederherstellungsverordnung hat zum Ziel, bis zur Mitte des Jahrhunderts die stark geschädigte Natur Europas wieder in einen guten ökologischen Zustand zu versetzenSie gilt EU-weit und ist rechtlich verbindlich.Diese Verordnung legt die Latte hoch – das ist der Krise angemessen. Erstmals gibt sie verbindliche Fristen und Flächenziele für den Naturschutz vor – und verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur UmsetzungDas ist eine große Aufgabe. Aber wir fangen nicht bei Null an. Viele der benötigten Strukturen, Instrumente und Projekte für den Naturschutz sind bereits da, wir müssen vor allem schneller und effizienter werden, um die Ziele zu erfüllenMit dieser Verordnung haben wir jetzt die Chance, alle zusammen den Naturschutz-Turbo einzulegen“, sagte Goldschmidt. Die Wiederherstellungsverordnung schreibt vor, dass alle Ökosysteme von Wäldern über Agrarlandschaften, Mooren, Seen und Flüssen bis hin zu Küstenlebensräumen wie Dünen und dem Meer wieder in einen guten Zustand versetzt werden müssenDavon würden wir all profitieren: So werden etwa Extremwetterereignisse wie Dürre oder Starkregen besser abgefedert, weil Auen und Moore Hochwasser aufnehmen und bei Dürre langsam wieder abgeben können. Städte mit vielen Bäumen, Parks und begrünten Fassaden liefern Hitzeschutz, fruchtbare Böden und eine Vielfalt an Bestäubern in abwechslungsreichen Agrarlandschaften sind Voraussetzung für die Ernährungssicherheit. 

Der Naturschutztag 2025 
Der Naturschutztag 2025 soll dieses Jahr Informationen und Austauschmöglichkeiten zur Wiederherstellungsverordnung und ihrer Umsetzung in Schleswig-Holstein liefern. Gemeinsam mit Akteur:innen aus Natur und Landwirtschaft, Forsten und Wasserwirtschaft, aber auch aus den Kommunen soll ausgelotet werden, was schon gut funktioniert, wo die Hindernisse für die Wiederherstellung von Natur sind und was verbessert werden kann. Was die Wiederherstellungsverordnung für Schleswig-Holstein bedeutet, diskutieren wir heute auf dem Naturschutztag. Insgesamt müssen wir schneller, umfassender und vernetzter arbeiten, um bis 2050 für unsere Natur erfolgreich zu sein. Dafür ist der Naturschutztag als größtes Netzwerktreffen des Naturschutzes in Schleswig-Holstein der geeignete Ort“, sagte Goldschmidt. Der Landesnaturschutztag ist eine feste Größe bei allen, die sich beruflich und ehrenamtlich mit dem Schutz, Erhalt und der Wiederherstellung der Natur beschäftigen. In diesem Jahr dürfen wir wieder mehr als 1.000 Gäste begrüßen – das zeigt: Das diesjährige Schwerpunkthema „Wiederherstellung der Natur“ bewegt die Gemüter und bringt die Menschen zusammen“, sagte Nicole Rönnspieß, Leiterin des Bildungszentrums für Natur, Umwelt und ländliche Räume (BNUR), das den Naturschutztag organisiert. 

NabuBreite Rückendeckung der Bevölkerung 
Dass die Natur und ihr Schutz breite Rückendeckung in der Bevölkerung genießt, zeigt eine repräsentative Umfrage, die der Nabu Bundesverband in Auftrag gegeben hatte. Demnach befürworten deutschlandweit fast 85 Prozent das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur und wünscht sich eine starke Umsetzung seitens der Politik. In Schleswig-Holstein ist der Anteil mit 87,5 Prozent sogar noch größer. Alexander Schwarzlose, Landesvorsitzender NABU Schleswig-Holstein: „Die Umfrage zeigt deutlich, dass besonders den Menschen in Schleswig-Holstein die Natur enorm wichtig ist. Und ihr ist der klare Handlungsauftrag für die Politik zu entnehmen, mehr für den Naturschutz zu tun.“ 

Weitere Informationen: 

Zur Ausweisung der neuen Naturschutzgebiete: 
Bevor die Ausweisungsverfahren formal begonnen werden, wird das zuständige Landesamt für Umwelt vor Ort jeweils eine öffentliche Informationsveranstaltung durchführen, um die Gebiete und die geplanten Schutzziele sowie den geplanten Ablauf des Ausweisungsverfahren darzustellen. 

Zu den neuen Naturschutzgebieten: 

  • Winderatter See (SL) (ca. 350 Hektar) ist ein von Grünland umgebener, eiszeitlich entstandener See im Talzug der Kielstau. Hier gibt es naturnahe Stillgewässer, Hochstaudenfluren, Sümpfe und Röhrichte und Niedermoorböden, dazu naturnahe Gebüsche, Streuobstwiesen und Laubwälder als charakteristische Lebensräume. Zudem soll die Aue für den Boden- und Landschaftswasserhaushalt und zur Minderung von Nährstoffeinträgen in das Gewässersystem der Kielstau bzw. Treene geschützt werden, damit der See von Nährstoffeinträgen entlastet und die Verlandung hinausgezögert wird. Eine extensive Nutzung wird angestrebt.

    Tierarten (Auswahl): Rotbauchunke, Kammolch, Großer Abendsegler, Steinbeißer;
    Pflanzenarten: Blutweiderich; Echter Baldrian; Schwanenblume, Haken-Wasserstern, Teufelsabiss.
     

  • Das Hasenmoor (ca. 350 Hektar) verfügt über vielfältige Wechselbeziehungen unter anderem zwischen Hoch- und Niedermoor, Moorheiden, Sümpfen, Wasserflächen sowie großflächig umgebendem Grünland. Es weist eine besonders hohe Vielfalt an verschiedenen Biotopen auf. Obwohl es durch menschliche Nutzung stark verändert wurde, ist das Potenzial für eine Wiederherstellung groß.

    Tierarten (Auswahl): Kraniche, Baumfalken und Waldschnepfen sowie Kreuzottern.
    Pflanzenarten (Auswahl): u.a. Rosmarin- und Glockenheide, Rundblättriger Sonnentau, Sumpf-Schlangewurz, Gewöhnliche Mossbeere und verschiedene Torfmoosarten.
     

  • Das Wittmoor (Erweiterung des Naturschutzgebiets um 33 Hektar) bekommt abwechslungsreiches, artenreiches Grünland auf moorigen Standorten hinzu, darunter auch seggen- und binsenreiche Nasswiesen. Diese Flächen sind ein wichtiger Pufferbereich für den Hochmoorkern und gleichzeitig Lebensbereich für die besonders bedrohten Wiesenvögel. Das arten- und strukturreiche Feuchtgrünland mit möglichst hohem Wasserstand verträgt sich mit der praktizierten Pferdeheugewinnung.

    Tierarten (Auswahl): Moorfrosch, Kleiner Wasserfrosch; Vögel: Neuntöter, Bekassine, Wachtelkönig, Kranich
    Pflanzenarten (Auswahl): Sumpfdotterblume, Kuckucks-Lichtnelke, Wiesen-Schaumkraut
     

  • Das Moor südlich Hövede und Tielenau-Tal (Dithmarschen) (ca. 383 Hektar): Die Hoch- und Niedermoorflächen des Gebietes wurden zur Nutzung entwässert und parzelliert. Außerhalb der regenerationsfähigen Hochmoorkerne wird hier die Wiederherstellung einer komplexen Landschaft aus verschiedenen Hochmoor- und Niedermoorresten mit einigen extensiv bewirtschafteten Grünlandflächen angestrebt. Mit Wiedervernässungsmaßnahmen im Dörplinger Moor wurde bereits 2009 begonnen. Hier wurden an zahlreichen Stellen Gräben verfüllt und Maßnahmen zur Erhöhung des Wasserstandes durchgeführt.

    Tierarten (Auswahl): Kiebitz, Uferschnepfe und Feldlerche, Bekassine, Schafstelze, Braunkehlchen und Wiesenpieper; Amphibien: Moorfrosch, Kammmolch; Reptilien: Ringelnatter, Kreuzotter; Libellen: Kleine Moosjungfer, Nordische Moosjungfer; Schmetterlinge: Ampfer-Grünwidderchen, Braunfleckiger Perlmutterfalter; außerdem Zwerg-Fledermaus, Fischotter.
     

Zur Wiederherstellungsverordnung
Die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur ist eine Reaktion der EU auf die nach wie vor prekäre Situation vieler Ökosysteme und den anhaltenden Verlust der Biodiversität sowie die Nichterreichung der bisher geltenden Natur- und GewässerschutzzieleDie Verordnung legt eine Reihe von Zielen für die Wiederherstellung von Land-, Küsten- Süßwasser- und Meeresökosystemen, städtischen, landwirtschaftlichen und Waldökosystemen fest. Zudem werden Ziele für die natürliche Vernetzung von Flüssen, die Auenrenaturierung und die Bestäuberpopulationen benannt. Schließlich fordert die Wiederherstellungsverordnung die Neupflanzung von EU-weit 3 Milliarden Bäumen bis 2030.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Clara van Biezen, Carolin Wahnbaeck, Jonas Hippel, | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.mekun.schleswig-holstein.de

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur