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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Krümmel: Rohrleitungsleckage im Abwassersammel- und -aufbereitungssystem

Letzte Aktualisierung: 20.03.2025

KRÜMMEL/KIEL. Am 12.03.2025 wurde im Rahmen einer Anlagenbegehung der Teilsteuerstelle des des Kernkraftwerks Krümmel eine Tropfleckage von der Raumdecke festgestellt. Bei der anschließend eingeleiteten Untersuchung wurde eine Leckage an einer Rohrleitung des Abwassersammel- und -aufbereitungssystems festgestellt. Die Rohrleitung wurde eintrittsseitig freigeschaltet und wird nun instandgesetzt. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf die Sicherheit von Mensch und Umwelt.

Die Betreiberin des Kernkraftwerkes hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde fristgerecht gemeldet.

Die Reaktorsicherheitsbehörde wird zur Ursachenklärung Sachverständige hinzuziehen.

Hintergrund:
Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

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