Klimaschutzminister Tobias Goldschmidt: "Damit die Gefahren des Klimawandels nicht immer weiter eskalieren, machen wir Klimaschutz - für eine gute Zukunft der Menschen in unserem Land."
Letzte Aktualisierung: 03.12.2024
KIEL. Der Klimaschutz kommt in Schleswig-Holstein mit konkreten Projekten weiter voran: Mit dem heute (3. Dezember) verabschiedeten Klimaschutzprogramm 2030 hat die Landesregierung einen Meilenstein auf dem Weg zur klimaneutralen Zukunft gesetzt. Das Programm definiert klare Schritte, die Schleswig-Holstein auf dem Weg zum klimaneutralen Industrieland in dieser Dekade nehmen muss.
Ministerpräsident Daniel Günther: „Unsere Regierung hat einen konkreten Plan, um die Klimaschutzziele in den kommenden Jahren umzusetzen. Gleichzeitig werden wir den Standortvorteil von Schleswig-Holstein als grüne Energiedrehscheibe der Zukunft in Nordeuropa weiter ausbauen. Das Klimaschutzprogramm 2030 ist mehr als ein Maßnahmenpaket. Es ist ein klimapolitisches Auftragsbuch der Landesregierung, das die Ministerien mit voller Kraft umsetzen werden.“
Die Landesregierung legt mit dem Klimaschutzprogramm dar, wie die Treibhausgasemissionen bis 2030 in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr sowie Landwirtschaft und Senken reduziert werden, um den Pfad zur Klimaneutralität sicherzustellen. Über ein breites Beteiligungsverfahren in den vergangenen zwei Jahren wurde der Klimaschutz zu einer Gemeinschaftsaufgabe der Landesregierung gemacht – und von ganz Schleswig-Holstein. Dabei wurden alle Ministerien der Landesregierung, die Wirtschafts-, Sozial- und Umweltverbände, die Wissenschaft und über ein Bürgerforum auch die Zivilgesellschaft eingebunden.
An der heutigen Kabinettsberatung nahmen mit Bischöfin Nora Steen, Professor Dr. Olav Hohmeyer (Europa-Universität Flensburg), Franziska Leupelt (Vizepräsidentin der Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein) und Jörg Asmussen (Hauptgeschäftsführer Gesamtverband der Versicherer) auch externe Expertinnen und Experten teil, die ihre Einschätzungen zum Klimaschutzprogramm darstellten.
„Wir nehmen die Gesellschaft auf diesem Weg mit, indem wir ihre Ideen einfließen lassen und in klare Maßnahmen umsetzen. Damit beteiligen sich die Menschen aktiv an dem Programm. Das schafft Planungssicherheit für alle im Land“, sagte Günther. Schleswig-Holstein sei sich seiner großen Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen bewusst, beim Klimaschutz weiter engagiert voranzugehen. „Wir wollen unseren Teil dazu beitragen, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Klimaschutz bekommt mit unserem Programm den Stellenwert, den er mit Blick auf den ökologischen Zustand unseres Planeten verdient“, so der Regierungschef.
Klimaschutzminister Tobias Goldschmidt ergänzte: „Überschwemmungen, Sommersturmfluten, viel zu warme Meere – auch dieses Jahr hat gezeigt, dass dieses Land nicht nur vom steigenden Meeresspiegel betroffen ist. Damit diese Gefahren nicht immer weiter eskalieren, machen wir Klimaschutz - für eine gute Zukunft der Menschen in unserem Land. Den Plan, wie wir bis 2030 die bis dahin erforderlichen Meilensteine umsetzen, um bis 2040 klimaneutral werden zu können, legen wir heute vor – für und mit allen Menschen in Schleswig-Holstein.“
Zu diesem Klimaschutzprogramm (KSP) gehört: Emissionen senken und damit das Energiesystem, die Gebäude, Industrie, Landwirtschaft und den Verkehr zukunftsfähig machen. „Das KSP zeigt gleichzeitig unseren Wettbewerbsvorteil, denn kein Land ist für eine reiche erneuerbare Energieernte schon so breit aufgestellt wie Schleswig-Holstein“, sagte Goldschmidt. „Das Klimaschutzprogramm 2030 leitet einen Paradigmenwechsel in der schleswig-holsteinischen Klimapolitik ein. Wir haben damit die nötigen Leitplanken auf Landesebene etabliert und stellen klare Forderungen an den Bund, um das Etappenziel 2030 zu erreichen. Denn das ist klar: Schleswig-Holstein wird seine Klimaziele nicht im Alleingang erreichen können. Wir sind auch auf wirksame Maßnahmen auf EU- und Bundesebene angewiesen“, sagte Goldschmidt.
Das Klimaschutzprogramm definiert Quantität und Qualität der Maßnahmen
Zahlen und Ziele:
Mit dem KSP werden die Ministerien verpflichtet, die Emissionsminderungen in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich mit vereinbarten Maßnahmen anzugehen. Schleswig-Holstein hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 seine Emissionen gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 um 43 Prozent auf höchstens 14,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente im Jahr 2030 zu reduzieren. Am stärksten müssen dem Klimaschutzprogramm zufolge die Energiewirtschaft und die Sektoren Gebäude und Verkehr ihre Emissionen senken (siehe Tabelle am Ende dieser Pressemitteilung).
Es kommt aber auch entscheidend auf die Qualität der Maßnahmen zur Vorbereitung weiterer Emissionssenkungen an. „Es ist wichtig, jetzt die planerischen und infrastrukturellen Voraussetzungen für ein klimaneutrales Industrieland 2040 zu schaffen. Dafür brauchen wir bis 2030 noch mehr Investitionen etwa in Energienetze, Ladesäulen und Windparks, damit die Emissionen in den Dreißigerjahren entsprechend schneller sinken“, sagte Goldschmidt.
Bürgerforum und Klimakonferenz als Erfolgsmodell für Bürger- und Verbändebeteiligung
Im Bürgerforum Klima diskutierten und erarbeiteten Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner aus ganz unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen gemeinsam Empfehlungen, die zur Klimakonferenz im Juli an die Landesregierung übergeben wurden. Die Empfehlungen des Bürgerforums betreffen etwa den Ausbau der Solarnutzung und des öffentlichen Personennahverkehrs, die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Wärmeplanung und mehr Anreize für die Nutzung Erneuerbarer Energien. Außerdem empfiehlt das Bürgerforum, dass Energiewende- und Klimaschutzmaßnahmen sozial flankiert werden. All diese Vorhaben finden sich im heute vorgestellten Klimaschutzprogramm wieder.
„Insgesamt hat dieser Prozess unsere Klimaschutzpolitik enorm bereichert. Die Debatten und Empfehlungen aus dem Bürgerforum und unserer Klimakonferenz haben das KSP eindeutig stärker gemacht. Das ist nicht nur gut für den Klimaschutz, sondern auch für die Demokratie“, sagte Goldschmidt.
Sektormaßnahmen zur Senkung der Emissionen:
Das Klimaschutzprogramm beschreibt nicht nur, was die einzelnen Ressorts an treibhausgasmindernden Maßnahmen bereits geplant und in die Umsetzung gebracht haben, sondern zeigt auch weitergehende emissionssenkende Maßnahmen für die acht Sektoren auf.
Die wichtigsten Maßnahmen zur Emissionssenkung sind:
Energiewirtschaft: Der Großteil der Emissionseinsparungen wird durch den Ersatz der Kohleblöcke in Flensburg und Wedel sowie der sukzessiven Außerbetriebnahme der laufenden Heizölblöcke möglich.
Gebäude:
In Schleswig-Holstein liegen neue detaillierte Erkenntnisse über den Wohngebäudebestand vor. Damit kann die Energiewende im Gebäudesektor schneller und preiswerter gelingen als bisher angenommen. Moderne Wärmepumpen ermöglichen es, schneller Treibhausgaseinsparungen zu erzielen als bisher. Ein effizienter Betrieb dieser Technik ist mittlerweile in 80% des Gebäudebestandes, vor allem den Ein- und Zweifamilienhäusern auch ohne aufwändige Sanierungsmaßnahmen möglich.
Um die Potenziale dezentraler Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor beschleunigt zu mobilisieren, wird das Land mit Partnern ein neues Programm zur Gebäudeeffizienzberatung auflegen und sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Förderprogramme des Bundes für die Wärmewende langfristig mit ausreichend Mitteln ausgestattet, die Einhaltung gesetzlicher Standards gefördert wird und ein Förderschwerpunkt auf der gezielten Sanierung von gering- und nichtsanierten Ein- und Zweifamilienhäuser aus den Jahrgängen vor 1979 gesetzt wird.
Ein wesentlicher Hebel kommt zudem der kommunalen Wärmeplanung in Kombination mit Fördermaßnahmen zu, beispielsweise zur Errichtung von Wärmenetzen und dem geplanten Kompetenzzentrum Wärmewende.
Verkehr:
Im Verkehrssektor treibt Schleswig-Holstein den Ausbau der Elektromobilität, des öffentlichen Personennahverkehrs und des Radverkehrs sowie die Umstellung auf CO2-freie Antriebe entschieden voran. Im Verkehrsbereich geht der Ladeinfrastrukturaufbau in hoher Geschwindigkeit voran, bereits 5760 öffentliche Ladepunkte sind in Betrieb, davon 1281 Schnelladepunkte. Deutlich wird, dass auf Bundesebene der Hochlauf der Elektromobilität stark beschleunigt werden muss.
Industrie:
Die größten industriellen Emittenten Schleswig-Holsteins verursachten 2021 rund 3,1 Mio. Tonnen CO2-Emissionen. Gemeinsam mit der Industrie hat die Landesregierung in einer Realisierungsvereinbarung die erforderlichen Maßnahmen und Rahmenbedingungen für ein Gelingen der Transformation hin zur Klimaneutralität festgehalten. Im Rahmen der Wasserstoffstrategie werden Förder- und Vernetzungsmaßnahmen sowie Initiativen für das Wasserstoff-Kernnetz in Schleswig-Holstein umgesetzt.
Abfallwirtschaft:
Dieser Sektor ist der kleinste aller Sektoren. Die angestrebte Minderungsmenge bis 2030 ist mit 0,09 Mio. Tonnen sehr gering und wird durch die bereits eingeleiteten Maßnahmen erreicht.
Landwirtschaft:
Der Sektor Landwirtschaft stellt sich derzeit aktiv auf eine klimaeffiziente Wirtschaftsweise um. Dabei soll eine Vielzahl von Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zur CO2-Speicherung in der Landwirtschaft beitragen. Mit dem im Juni 2023 eingerichteten Kompetenzzentrum klimaeffiziente Landwirtschaft fördert Schleswig-Holstein durch Forschungs- und Demonstrationsvorhaben, Vernetzung und Wissenstransfer in die landwirtschaftliche Praxis die Entwicklung tragfähiger Lösungen für eine nachhaltige und effiziente Landbewirtschaftung. Schwerpunkte liegen dabei unter anderem in der Förderung von Agroforstsystemen, angepassten Fütterungsstrategien zur Reduktion von Methanemissionen, einem Wirtschaftsdüngermanagement sowie einem optimierten Weidemanagement.
Senken:
Die natürlichen CO2-Senken wie Wälder und Moore sind in Schleswig-Holstein derzeit vor allem Quellen von Treibhausgasen. Maßnahmen sind hier etwa die Wiedervernässung von Moorflächen, die Vergrößerung der Waldfläche von elf auf 12 Prozent und die Speicherung von Kohlenstoff in Seegraswiesen in der Ostsee.
Querschnitt:
Die Maßnahmen des Sektors haben Einsparwirkung in verschiedenen Sektoren, dazu zählen die Sanierung von Schulen, Krankenhäusern und Landesliegenschaften sowie der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft.
Neu in diesem finalisierten Klimaschutzprogramm
Als neue Landesmaßnahmen sind insbesondere hinzugekommen:
die Realisierungsvereinbarungen mit der Industrie und den Stadtwerken sind in der Zwischenzeit unterzeichnet worden. Darin vereinbarte Maßnahmen werden in die Umsetzung gebracht;
eine weitere Realisierungsvereinbarung wurde mit kleinen und mittleren Stadtwerken unterzeichnet;
in der Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) wurde die Solarpflicht auf Dächern auch für Neubauten von Wohngebäuden und für Parkplätze erweitert; im Gebäudesektor ist ein neues Programm zur Gebäudeeffizienzberatung dazugekommen, außerdem das geplante Wärmekompetenzzentrum und die Prüfung eines Pakts mit den Finanzinstituten zur Optimierung der Finanzierungslandschaft;
im Verkehrssektor treibt Schleswig-Holstein den Ausbau der Elektromobilität, des öffentlichen Personennahverkehrs und des Radverkehrs sowie die Umstellung auf CO2-freie Antriebe entschieden voran.
Im Bereich Landwirtschaft erweitert die Landesregierung ihr Beratungsangebot, unterstützt die optimierte Fütterung von Milchkühen und die Diversifizierung der Grünlandnutzung und -verwertung
Ziele für die Treibhausgasminderung in den Sektoren in Schleswig-Holstein bis 2030
Die folgende Tabelle zeigt die Treibhausgasemissionen in der Referenzperiode 2017-2019 und die erforderlichen Minderungen in den Sektoren bis 2030:
Erläuterung Tabelle:
In Spalte C sind die bundesweit in den Sektoren erforderlichen prozentualen Minderungsraten dargestellt, diese wurden auf Basis der Sektorziele gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz und den durchschnittlichen Emissionen 2017-2019 auf Bundesebene ermittelt. Die Spalte D zeigt die mit den Minderungsraten verbundenen absoluten Minderungen in Schleswig-Holstein gegenüber den durchschnittlichen THG-Emissionen 2017-2019 bis zum Jahr 2030. Aus dem Saldo zwischen durchschnittlichen Emissionen (Spalte B) und den erforderlichen Minderungen (Spalte D) resultieren die indikativen Sektorziele in Spalte E, die als Obergrenze für die Emissionen im Jahr 2030 zu verstehen sind.
Abbildung:
Darstellung der Emissionen der verschiedenen Sektoren in der Referenzperiode 2017-2019, in Relation zu den aktuellen Emissionen sowie dem Pfad zur Erreichung der Minderungsziele 2030 mit dem KSP 2030.
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