BRUNSBÜTTEL/KIEL. Im Kernkraftwerk Brunsbüttel wurde am 21. August 2024 an einem Notstromdieselaggregat eine Ölleckage festgestellt. Das Öl befand sich im Bereich von zwei Ölüberdruckventilen und lief in die Auffangwanne des Notstromdieselaggregates.
Die beiden Ölüberdruckventile wurden bereits ausgebaut und instandgesetzt. Im Zeitraum der Erkennung der Leckage bis zur Instandsetzung waren beide Netzanbindungen verfügbar.
Die Betreiberin des Kernkraftwerkes hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und dieses der Reaktorsicherheitsbehörde fristgerecht gemeldet.
Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen.
Hintergrund:
Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S). Das Kernkraftwerk Brunsbüttel verlor 2011 aufgrund einer Atomgesetzänderung die Berechtigung zum Leistungsbetrieb Im Dezember 2018 erteilte das Energiewendeministerium die Genehmigung zu Stilllegung und Abbau.