KIEL. Die Landeskartellbehörde für Energie (LKartBE) hat heute die Ergebnisse der Fernwärmeuntersuchung in ihrem „Bericht zur Fernwärmeumfrage 2022“ veröffentlicht. Die Preise für Fernwärme waren im Jahr 2022 wie andere Energiepreise auch unter anderem als Folge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs stark gestiegen. Die Wärmepreise für private Verbraucherinnen und Verbraucher stiegen auf durchschnittlich 17 bis 20 Cent je Kilowattstunde (kWh). In einzelnen Netzen lagen sie sogar deutlich über 30 Cent je kWh.
Die Fernwärmeumfrage 2022 zeigt, dass sich die Fernwärmekunden ohne die Preisbremse der Bundesregierung einer massiven Belastung gegenübersähen.
Um die Auswirkungen auf die Verbraucher abzumindern, hatte die Bundesregierung mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz zu Beginn des Jahres eine Regelung eingeführt, die die Verbraucher grundsätzlich vor übermäßigen Belastungen für einen Anteil von 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauches schützt. Die Fernwärmekunden zahlen so einen festgesetzten Preis, der durch das Gesetz auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde begrenzt ist. Solange das 80-Prozent-Verbrauchskontingent nicht überschritten wird, bleiben die Verbraucher von Preiserhöhungen über dem Deckel verschont. Mit dieser Festlegung setzte die Bundesregierung auch einen Einsparanreiz für die Abnehmer. Die Dauer der Wärmepreisbremse ist zunächst auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt.
Die Fernwärmeversorger erhalten Ausgleichszahlungen für die Differenz zwischen dem vom Gesetzgeber gedeckelten und dem vereinbarten Arbeitspreis. Die LKartBE betont die Bedeutung der Missbrauchsverbote zur Verhinderung von unangemessenen staatlichen Entlastungsbeträgen durch manipulative Preisgestaltung der Wärmeversorger. Das Bundeskartellamt hat bereits Prüfverfahren nach den Preisbremsen-Gesetzen eingeleitet, um Verstöße zu untersuchen. Unrechtmäßig bezogene Ausgleichszahlungen sind zurückzuzahlen, zudem sind Geldbußen möglich. Die schleswig-holsteinische Landeskartellbehörde für Energie wird die Entwicklung der Fernwärmepreise nach Auslaufen der Preisbremse im Blick behalten. Sie wird Fälle mit auffällig hohen Fernwärmepreisen vertieft prüfen, sofern diese nicht bereits Gegenstand der Prüfungen des Bundeskartellamts sind.
Erdgas ist weiterhin der wichtigste Energieträger für die Erzeugung von Fernwärme in Schleswig-Holstein, so die Landeskartellbehörde für Energie. Die Erdgaspreise sind an den Großhandelsmärkten seit der Befragung im Sommer 2022 deutlich gesunken. Insofern erwartet die Behörde, dass die gesunkenen Brennstoffkosten an die Kunden weitergegeben und die Fernwärmepreise wieder sinken werden.
Neben ihrem „Bericht zur Fernwärmeumfrage 2022“ hat die LKartBE in einem Sonderbericht ihre Auswertung zu den Preisänderungsklauseln veröffentlicht. Sie stellt fest, dass die Mehrzahl der schleswig-holsteinischen Fernwärmeanbieter die Anforderungen gemäß der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen zur Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) nach einer für den Verbraucher nachvollziehbaren Preisanpassungsklausel umsetzt. Die LKartBE stellt klar, dass sich bei verordnungskonformer Gestaltung und Anwendung der Preisänderungsklauseln nicht nur Preissteigerungen, sondern auch Preissenkungen zugunsten der Verbraucher in den Abrechnungen widerspiegeln müssen. Gemeinsam mit energiewirtschaftlichen Verbänden und der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein sollen jedoch Gespräche zur möglichen Optimierung und zulässigen Ausgestaltung der Preisänderungsklauseln geführt werden.
Den Bericht können Sie hier einsehen.
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