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Leckage in einem Kühler im Kernkraftwerk Brunsbüttel



Letzte Aktualisierung: 16.03.2023

BRUNSBÜTTEL/KIEL. Im Kernkraftwerk Brunsbüttel ist eine Leckage festgestellt worden. Diese trat in einem Kühler eines nicht-aktivitätsführenden Systems im Schaltanlagengebäude auf. Für die Reparatur ist auf den parallelen intakten Kühler umgeschaltet worden. An dem schadhaften Kühler wird derzeit der Schadensumfang an den Rohren geprüft.  

Die Reaktorsicherheitsbehörde hat Sachverständige zur Klärung und Bewertung des Sachverhalts eingeschaltet. Die Betreibergesellschaft Vattenfall hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde am 14.03.2023 fristgerecht gemeldet.

Hintergrund:

Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

Das Kernkraftwerk Brunsbüttel verlor 2011 aufgrund einer Atomgesetzänderung die Berechtigung zum Leistungsbetrieb Im Dezember 2018 erteilte das Energiewendeministerium die Genehmigung zu Stilllegung und Abbau.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Matthias Kissing, Jonas Hippel, Christina Lerch | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mekun.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de |

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Letzte Aktualisierung: 03.05.2022

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