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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Hohe Nachfrage beim Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“


Klimaschutzminister Goldschmidt: „Viele Menschen in Schleswig-Holstein haben richtig Lust auf die Klimawende“

Letzte Aktualisierung: 23.01.2023

KIEL. Hohe Antragszahlen bei der Neuauflage des Förderprogramms Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger. Wie schon das Vorgängerprogramm erfreut sich auch die zweite Auflage bei den Menschen in Schleswig-Holstein großer Beliebtheit. Das gilt besonders für die sogenannten Balkonkraftwerke. Nach nur fünf Tagen war das Volumen für die erste Antragsphase der Stecker-PV-Anlagen bereits ausgeschöpft. Klimaschutzminister Tobias Goldschmidt zeigte sich begeistert über die hohe Resonanz: „Viele Menschen in Schleswig-Holstein haben richtig Lust auf die Klimawende. Als Klimaschutzminister freut mich das besonders. Das ist genau die Einstellung, die wir im Kampf gegen eine sich dramatisch zuspitzende Klimakrise brauchen. Die aktuellen Zahlen zeigen auch, dass es richtig war, als Land beim Förderprogramm auf Balkonkraftwerke zu setzten. Sie sind einfach zugänglich und leicht anzuschließen. Das macht sie zum Türöffner für privaten Klimaschutz“, sagte Goldschmidt. 

Seit Antragsstart gingen insgesamt 763 Anträge für Balkonkraftwerke ein. Damit ist die Obergrenze für die erste Antragsphase bis Ende März ausgeschöpft. Ab dem 31. März kann wieder eine Förderung für die PV-Stecker-Anlagen beim Land beantragt werden.

Die Förderung von nicht fossilen Heizungssystemen ist im ersten Antragsfenster weiterhin möglich. Bislang wurden 64 Anträge für Wärmepumpen, 12 Anträge für Solarthermieanlagen sowie vier Anträge für einen Wärmeanschluss gestellt.

 

Hintergrund zum Förderprogramm

Die Landesregierung hat am 02. Januar zwei Richtlinien für die Förderung von PV-Balkonanlagen und nicht-fossilen Heizungssystemen im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ im Amtsblatt Schleswig-Holstein veröffentlicht. Diese finden Sie hier. Die Richtlinien traten zum 16.01.2023 in Kraft und sind bis zum 31.12.2026 befristet. Jeweils im Januar, April, Juli und Oktober gibt es Antragszeitfenster. Sofern für einen Fördergegenstand die geplante maximale Antragszahl in einem Antragszeitfenster erreicht ist, ist keine Antragstellung in diesem Zeitfenster mehrmöglich. Eine erneute Antragstellung kann dann im nächsten Förderzeitraum erfolgen. Mit dieser Vorgehensweise wird sichergestellt, dass die Förderung über mehrere Jahre ermöglicht wird.

Im Zuge der gegenwärtigen Energiekrise liegt der Fokus des Programms auf der Förderung nicht-fossiler Heizungssysteme. Aktuell werden folgende Technologien gefördert:

  • Wärmepumpen mit bis zu 2.000 Euro;
  • Solarkollektoranlagen mit bis zu 900 Euro;
  • Biomasseheizungen mit bis zu 900 Euro;
  • Anschluss an ein Wärmenetz mit bis zu 500 Euro;
  • Photovoltaik-Balkonanlagen mit bis zu 200 Euro.

Ab Sommer 2023 werden weitere Fördergegenstände in das Programm aufgenommen.

Die Beantragung der Förderung ist seit dem 16. Januar ausschließlich digital über die Webseite „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein (https://serviceportal.schleswig-holstein.de) möglich.

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Matthias Kissing, Christina Lerch, Jonas Hippel | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de  

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