BRUNSBÜTTEL/KIEL. Im Kernkraftwerk Brunsbüttel wurde in der Abgabeleitung für radioaktive Abwässer eine Leckagestelle im Bereich einer Schweißnaht festgestellt. Durch das Loch kam es zum Wasseranfall im Reaktorgebäudesumpf. Die Leckage war mit einer geringen Kontamination im Sperrbereich des Reaktorgebäudes verbunden. Der Befundbereich soll herausgetrennt und labortechnisch untersucht werden.
Die Reaktorsicherheitsbehörde hat Sachverständige zur Bewertung des Ereignisses eingesetzt. Die Betreibergesellschaft hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde fristgerecht mitgeteilt.
Hintergrund:
Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
Das Kernkraftwerk Brunsbüttel verlor 2011 aufgrund einer Atomgesetzänderung die Berechtigung zum Leistungsbetrieb. Im Dezember 2018 erteilte das Energiewendeministerium die Genehmigung zu Stilllegung und Abbau.
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