KIEL. Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird sich im Bundesrat für mehr Chancengleichheit für Bürgerenergieprojekte einsetzen. Einem entsprechenden Entschließungsantrag stimmte das Kabinett heute auf Vorschlag von Energiewendeminister Robert Habeck zu. Der Antrag soll gemeinsam mit den Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt eingebracht und am 22. April beraten werden.
"Bürgerenergieprojekte tragen wesentlich zur Akzeptanz bei und generieren Wertschöpfung vor Ort. Bürgerenergie muss daher auch nach der Einführung von Ausschreibungen die gleichen Chancen haben wie große Konzerne. Dafür brauchen sie Sonderregeln, sonst können sie bei den geplanten Ausschreibungen nicht mithalten. Die vom Bundeswirtschaftsminister Siegmar Gabriel vorgeschlagenen Sonderregeln sind aber nicht akzeptabel. Der Bund riskiert, dass Bürgerenergie verdrängt wird und die Akzeptanz der Energiewende leidet
", sagte Energiewendeminister Habeck heute (12. April 2016) nach dem Beschluss des Kabinetts.
So berücksichtige der Vorschlag des Bundes die erhöhten Risiken nicht, etwa das Zuschlagsrisiko oder das Preisrisiko. "Damit kann die gewünschte Akteursvielfalt nicht bewahrt werden
", sagte Habeck. Stattdessen sollten sich die Bieterinnen und Bieter von Bürgerwindparks ohne Angabe eines Gebotspreises an den jeweiligen Ausschreibungsrunden beteiligen können und die Garantie eines Zuschlags erhalten. Der jeweilige Gebotspreis und damit die Förderhöhe bestimmen sich dann nach dem höchsten Gebot, das neben ihnen noch einen Zuschlag erhalten hat.
Richtig ist nach Auffassung der Landesregierung, dass "Bürgerenergiegesellschaften" an die regionale Verwurzelung anknüpfen. Hier sollte aber der Bund prüfen, inwieweit Kommunen stärker berücksichtigt werden können.
Hinweis:
Den Wortlaut des Antrags finden Sie hier:
Antrag des Freistaates Bayern und der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
(PDF, 70KB, Datei ist nicht barrierefrei)
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