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Staatliche Arbeitsschutz­­behörde bei der Unfallkasse Nord : Thema: Ministerien & Behörden

Gefährdungsbeurteilung

Informationen zur Gefährdungsbeurteilung


Letzte Aktualisierung: 30.06.2023

Jeder Arbeitgeber und jede Arbeitgeberin ist verpflichtet die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen. Im Anschluss daran müssen geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Diese Schritte sind vor Aufnahme der Tätigkeiten umzusetzen. Ändern sich die Gefährdungen oder liegen neue Erkenntnisse vor, ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren.

Prozess der Gefährdungsbeurteilung
Prozess der Gefährdungsbeurteilung

Die Beurteilung der Gefährdungen sowie die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen setzt eine fachkundige Durchführung voraus.

Gefährdungen können sich insbesondere durch folgende Faktoren ergeben:

  • Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
  • physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
  • die Gestaltung, die Auswahl oder den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
  • die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
  • unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
  • psychische Belastungen bei der Arbeit.

Wurden alle Gefährdungen schematisch ermittelt und beurteilt, können geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die Wirksamkeit dieser Schutzmaßnahmen ist regelmäßig zu prüfen.

Die wirksamen Schutzmaßnahmen dienen der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten und somit auch der Erhaltung der Arbeitskraft für das Unternehmen.

 Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sowie die Wirksamkeitsprüfung der getroffenen Schutzmaßnahmen ist zu dokumentieren.

 Anhand von Betriebs- und Arbeitsanweisungen werden die Beschäftigten über mögliche Gefährdungen und einzuhaltende Schutzmaßnahmen informiert.

 Arbeitshilfen finden sich beispielsweise auf den Internetseiten der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften oder der auf dem Portal der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA).

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