Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord: Thema: Ministerien & Behörden
Arbeitsunfälle
Letzte Aktualisierung: 09.02.2024
Arbeits- / Betriebsunfall
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte bei ihrer Arbeit oder auf den täglichen Arbeitswegen oder auf Dienstwegen (alle mit der Arbeit verbundenen Fahrten, Flüge und Gänge) erleiden.
Welche Arbeitsunfälle müssen der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK) gemeldet werden?
Arbeitsunfälle bei denen ein Beschäftigter getötetoder so verletzt wird, dass er für mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeits- oder dienstunfähig ist, hat der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin dem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) binnen drei Tagen anzuzeigen. Eine Ausfertigung der Anzeige ist der StAUK zu übersenden.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin müssen von jeder Anzeige unterrichtet werden. Falls vorhanden ist die Anzeige vom Betriebs- oder Personalrat mit zu unterzeichnen. Es gehört zu den gesetzlich festgeschriebenen Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen vorzuschlagen.
Jeder Arbeitsunfall muss gemäß den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG für den Arbeitgeber Anlass sein, seine
Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeit, die zum Unfall geführt hat zu überarbeiten und zu aktualisieren.
Wurden alle Gefährdungsfaktoren berücksichtigt?
Sind die bisher durchgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen ausreichend wirksam?
Wurden Schutzmaßnahmen umgangen?
Eventuell sind aus dem Unfallgeschehen Erkenntnisse für eine Verbesserung des Arbeitsschutzes zu ziehen, z.B. verbesserte Schutzeinrichtungen an Maschinen, erneute Unterweisung der Beschäftigten, bessere persönliche Schutzausrüstungen.
Betriebsunfälle
Auch Ereignisse mit bestimmten Stoffen oder Maschinen können meldepflichtig sein!
Gesonderte Regelungen hierzu finden sich z.B. in der
Aufgaben der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK)
Die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord wird auf Grund der übersendeten Unfallanzeige oder auch bei direkten Meldungen durch die Polizei aktiv.
Zu ihren Aufgaben gehört die Unfallursachen zu ermitteln und falls erforderlich die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von weiteren Unfällen anzuordnen. Bei schweren oder tödlichen Arbeitsunfällen berichtet die StAUK der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) und falls erforderlich der zuständigen Staatsanwaltschaft.
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