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Staatliche Arbeitsschutz­­behörde bei der Unfallkasse Nord : Thema: Ministerien & Behörden

Online Mitteilung über eine schwangere oder stillende Beschäftigte

Letzte Aktualisierung: 30.07.2024

Mitteilungen über schwangere oder stillende Beschäftigte in Schleswig- Holstein sind ab sofort auch über das Serviceportal Hamburg möglich. Schleswig-Holstein ist an diesen Onlinedienst angebunden.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto Business.

Wie Sie ein Nutzerkonto für Unternehmen im Serviceportal Hamburg anlegen können, erfahren Sie hier im Video. Weitere Informationen erhalten Sie auch in der Online-Service Hilfe.

Wie hoch sind die Kosten?

Für die Bearbeitung ihres Antrages nach §§ 28, 29 Mutterschutzgesetz fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand der Behörde.

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