Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord: Thema: Ministerien & Behörden
Baustellen
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen(Baustellenverordnung - BaustellV)
Als Baustellen werden die Orte bezeichnet, an denen Bauvorhaben ausgeführt werden. Ob Neubauten, Sanierungen oder Abbrucharbeiten: Auf jeder Baustelle müssen Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Vordergrund stehen.
Um auf Baustellen einen angemessenen Arbeitsschutz gewährleisten zu können, müssen alle Beteiligten zusammenarbeiten. Dies sind in erster Linie folgende Personen bzw. Institutionen:
Bauherr
Bauleiter
der durch den Bauherrn beauftragte Koordinator
die beauftragten Unternehmer
die Angestellten der Unternehmer
Die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften auf Baustellen werden durch die Berufsgenossenschaften und die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK) überwacht.
Pflichten des Bauherrn
Der Auftraggeber und Veranlasser einer Baumaßnahme wird als Bauherr bezeichnet. Bauherr kann zum Beispiel eine Privatperson, aber auch ein Unternehmen, eine Gesellschaft oder eine öffentliche Institution sein.
Für die Beschäftigten auf der Baustelle übernimmt der Bauherr ein hohes Maß an Verantwortung. Das gilt besonders dann, wenn mehrere Unternehmen zeitgleich tätig werden. In diesem Fall hat der Bauherr einen Koordinator zu beauftragen, der die Zusammenarbeit entsprechend organisiert und koordiniert. Dieser ist bereits in der Planungsphase des Bauvorhabens einzubinden. So wird dafür gesorgt, dass gefährliche Situationen gar nicht erst entstehen. Größere Bauvorhaben müssen vom Bauherrn bei der zuständigen Behörde mit einer sogenannten
Baustellenvorankündigung, angekündigt werden.
Diese und weitere Pflichten des Bauherrn sind in der Baustellenverordnung geregelt.
Bei der Sanierung und beim Abbruch von Gebäuden ist der Bauherr verpflichtet, das Bauwerk vor dem Beginn der Arbeiten auf vorhandene Gefahrstoffe, z.B. Asbest und künstliche Mineralfasern, untersuchen zu lassen. Das Ergebnis ist den ausführenden Firmen zur Verfügung zu stellen.
Der Arbeitgeber ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten verantwortlich. Aus diesem Grund hat er alle Tätigkeiten in einer Gefährdungsbeurteilung zu bewerten. In dieser werden mögliche Gefährdungen aufgeführt und entsprechende Maßnahmen festgelegt. Auf dieser Grundlage hat er seine Beschäftigten durch Schulungen und Unterweisungen auf die Arbeit auf der Baustelle vorzubereiten.
Auch für den einwandfreien Zustand der Arbeitsmittel ist der Arbeitgeber verantwortlich. Außerdem muss er Vorkehrungen für die Lagerung und die Entsorgung von Gefahrstoffen treffen. Bei diesen Gefahrstoffen kann es sich um Arbeitsstoffe als auch Abfälle handeln. Speziell im Bereich des Abbruchs und der Sanierung ist Asbest ein wichtiges Thema. Bereits vor der Ausführung der Arbeiten muss geprüft werden, ob eine Gefährdung entstehen kann.
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