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Schleswig-Holsteinisches
Institut für Berufliche Bildung
SHIBB Landesamt
: Thema: Ministerien & Behörden

Gesundheits- und Krankenpfleger /-in Pflegefachfrau /-mann


Das Sachgebiet Gesundheitsberufe ist für die Organisation und Durchführung von Prüfungen für die Gesundheits- und Krankenpflegerin/den Gesundheits- und Krankenpfleger zuständig. Im Einzelnen gehören hierzu folgende Tätigkeitsbereiche:


Letzte Aktualisierung: 21.02.2024


• Schulanerkennung und Schulaufsicht über die staatlich anerkannten Schulen, z. B. in Beschwerdefällen
• Zulassungsverfahren für die Prüfungen
• Zeugnis- und Urkundenerteilung / Rücknahme und Widerruf von Berufserlaubnissen
• Verkürzungsanträge
• Schulwechsel
• Zweitschriften (Merkblatt) + Erklärung
• EU-Bescheinigungen / Bescheinigungen zur Registrierung im Ausland (Merkblatt)

Zuständig für den Bereich Gesundheits- Krankenpfleger/in und Pflegefachfrau/Pflegefachmann ist

Lana Warfia
Telefon: 0431 988-9763
Lana.Warfia@shibb.landsh.de

und für den Bereich Pflegefachfrau/Pflegefachmann

Britta Bluhm
Telefon: 0431 988-9761
britta.bluhm@shibb.landsh.de

Ausbildung

Weiterbildung

Lana Warfia
Telefon: 0431 988-9763
Lana.Warfia@shibb.landsh.de

Anerkennung ausländischer Ausbildungen

Zuständig sind

Bettina Faraj    
Telefon: 0431/988-9768

Bettina.Faraj@shibb.landsh.de

Karen Katschke
Telefon: 0431 988-9762
Karen.Katschke@shibb.landsh.de

Petra Mildner
Telefon: 0431 988-9765

Telefax: 0431 988-640-9765
Petra.Mildner@shibb.landsh.de

Grundsätzlich muss eine Antragstellerin/ein Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllen, damit eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger" erteilt werden kann:

• Sie/Er darf sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.

• Sie/Er darf nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes ungeeignet sein.

• Sie/Er muss über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Für eine Anerkennung muss eine Gleichwertigkeit in Bezug auf den Inhalt und den Umfang der Ausbildungen bestehen. Außerdem muss die ausländische Ausbildung staatlich geregelt sein.
Die deutsche Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege dauert drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die einen mündlichen, schriftlichen und praktischen Teil umfasst.
Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht in fachspezifischen Fächern von 2.100 Stunden und einer praktischen Ausbildung von 2.500 Stunden. Die genauen Inhalte sind der Anlage 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) zu entnehmen.

Kontakt

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung
Sachgebiet 21 - Gesundheitsberufe
Muhliusstraße 38
24103 Kiel

Email:
gesundheitsberufe@shibb.landsh.de

Telefon: 0431 988-9760
Telefax: 0431 988-640-9760

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