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Schleswig-Holsteinisches
Institut für Berufliche Bildung
SHIBB Landesamt
: Thema: Ministerien & Behörden

Dezernat 2 | SG 20 Berufliche Betriebliche Ausbildung

Das Sachgebiet 20 des SHIBB ist aktionsverantwortlich für die Maßnahmen zur Ausgestaltung und Förderung der betrieblichen Seite der dualen Berufsausbildung.

Wir arbeiten dabei eng zusammen mit den Kammern, Verbänden und den beruflichen Schulen.

Letzte Aktualisierung: 20.08.2020

Sachgebiet 20 | Berufliche Betriebliche Ausbildung

Sachgebietsleitung


Antonia Burgmann
Antonia.Burgmann@shibb.landsh.de
Telefon 0431 988-9702

Das Sachgebiet 20 des SHIBB ist aktionsverantwortlich für die Maßnahmen zur Ausgestaltung und Förderung der betrieblichen Seite der dualen Berufsausbildung.

Wir arbeiten dabei eng zusammen mit den Kammern, Verbänden und den beruflichen Schulen.

Die duale Ausbildung bietet viele Chancen für einen erfolgreichen Berufseinstieg und eine solide berufliche Karriere. Die Chancen für Fachkräfte mit Berufsabschluss stehen sehr gut: Betriebe suchen qualifiziertes Personal. Auszubildende haben mit der dualen Ausbildung zudem noch die Möglichkeit, einen höherwertigen Schulabschluss zu erreichen.

 Weitere Themen

Sachgebiet 20 - Stärkung der Dualen Ausbildung

Richtlinie Zuschüsse zur Unterbringung bei Blockunterricht 2024

Auszubildende können jetzt Unterbringungskostenzuschuss für Blockunterricht im Jahr 2024 beantragen.
Auszubildende können jetzt Unterbringungskostenzuschuss für Blockunterricht im Jahr 2024 beantragen.

Auch 2024 gibt es einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 350 Euro für die auswärtige Unterbringung bei Blockunterricht.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Wohnort der/des Auszubildenden muss in Schleswig-Holstein sein.
  • Der Ausbildungsbetrieb muss in Schleswig-Holstein sein.
  • Der Antrag muss schriftlich vor Beginn des ersten Blockunterrichtes gestellt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Zuschuss auch nach Beginn des Schulblocks beantragt werden. Eine Antragstellung ist bis zum 25.11.2024 möglich.
  • Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt oder ggf. nachgereicht werden:
    1. Einladung der beruflichen Schule zum Schulblock,
    2. Bestätigung des Ausbildungsbetriebes über das Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses (Kopie des Ausbildungsvertrages),
    3. Nachweis über tatsächlich entstandene Unterbringungskosten (können nachgereicht werden bis spätestens 06.12.2024).
  • Der Antrag kann online ausgefüllt und heruntergeladen werden. Den unterschriebenen Antrag senden Sie postalisch oder per E-Mail an das:

    SHIBB Landesamt / Sachgebiet 20 / Unterbringungskosten

    SHIBB Landesamt /Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung/ Dezernat 20 / Unterbringungskosten

    Muhliusstraße 38, 24103 Kiel


  • Der Antrag kann auch digital über das Serviceportal Schleswig-Holstein gestellt werden. Hierzu ist die Einrichtung eines Servicekontos Voraussetzung. Den Antrag finden Sie unter nachstehendem Link oder dem Stichwort „Internatskosten - Antragstellung“ auf der Internetseite des Serviceportal Schleswig-Holstein.
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Vorlage des vereinfachten Verwendungsnachweises und aller erforderlichen Unterlagen (z.B. Rechnung über die Unterbringungskosten). Die Unterlagen müssen spätestens bis zum 06.12.2024 im SHIBB vorliegen und können sowohl per Post, Mail oder über das Serviceportal eingereicht werden.

Richtlinie und Antrag

Hier finden Sie die aktuelle Richtlinie zum Download Richtlinie Unterbringung

Hier kommen Sie zum Antragsformular Unterbringungskosten 2024 (docx, 68KB, Datei ist barrierefrei).

Sie haben weitere Fragen? internatskosten@shibb.landsh.de

Fragen und Antworten

Wie läuft das Antragsverfahren ab?


Den Antrag von der Internetseite ausgedruckt und ausgefüllt an das SHIBB (SG 20) schicken. Bereits vorliegende Unterlagen (Kopie des Ausbildungsvertrages sowie die Einladung zum (Block- Schulbesuch) sind beizufügen. Der Antrag muss bis zum 25.11.2024 im SHIBB eingegangen sein.

Wann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses?


Die Auszahlung erfolgt nach der Zusendung des unterschriebenen vereinfachten Verwendungsnachweises und der Rechnung über die Höhe der Unterbringungskosten. Diese Unterlagen müssen spätestens bis zum 06.12.2024 beim SHIBB eingegangen sein.

Kann auch für den Besuch mehrerer Schulblocks ein Zuschuss beantragt werden?

Grundsätzlich können mehrere Schulblocks gefördert werden. Die Auszahlung erfolgt allerdings einmalig und kann die Summe von 350,- Euro nicht übersteigen.

Regionale Partnerschaft Schule-Betrieb / Regionale Fachberatung

Ziel des Projektes ist es, Jugendlichen Perspektiven für eine spätere Berufstätigkeit aufzuzeigen und damit dazu beizutragen, den zukünftigen Fachkräftebestand in Schleswig-Holstein zu sichern.

Vier Fachberater und Fachberaterinnen der Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern in Schleswig-Holstein vermitteln und begleiten Kooperationen zwischen Schulen und Betrieben in ganz Schleswig-Holstein, um die Berufsreife oder Ausbildungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern durch eine praxisnahe Berufsorientierung zu verbessern. Betriebe erhalten die Möglichkeit, über Anforderungen der Wirtschaft an den Fachkräftenachwuchs besser informieren und um Nachwuchs werben zu können. Schülerinnen und Schülern wird z. B. über Praktika ein praxisnahes Bild verschiedener Berufe gezeigt und damit ein verstärktes Interesse geweckt.

Regionale Partnerschaft Schule-Betrieb / Regionale Fachberatung

Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung (BERAB)

Mit der Aktion werden junge Menschen auf dem Weg zu einer erfolgreichen Berufsausbildung unterstützt.

Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung (BERAB)

Regionale Ausbildungsbetreuung

Regionale Ausbildungsbetreuung

Die Regionale Ausbildungsbetreuung bietet vertrauliche, unabhängige und kostenlose Unterstützung für Auszubildende und Betriebe in Konfliktsituationen.

Regionale Ausbildungsbetreuung

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

In Schleswig-Holstein ist der Anteil von Ausbildungsbetrieben an allen Betrieben mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den letzten Jahren gesunken und dieser Effekt hat sich durch die Corona-Pandemie verstärkt. Dazu verändern sich mit dem digitalen Wandel auch die Anforderungen an das Ausbildungssystem, was insbesondere Kleinstbetriebe vor eine Herausforderung stellt. Um die Ausbildungsbereitschaft von Betrieben zu erhöhen und qualitativ hochwertige sowie zukunftsgerichtete Ausbildungsinhalte und -methoden zu gewährleisten, fördert das Land einen Teil der Lehrgangskosten von Auszubildenden an bundes- oder landesweit anerkannten ÜLU -Lehrgängen der Grund- und Fachstufe im Handwerk sowie ÜLU -Lehlingsunterweisung-Lehrgängen in Agrar-Berufen. Als Teil der fachpraktischen Ausbildung stellen ÜLU -Lehrgänge sicher, dass Auszubildende unabhängig vom Spezialisierungsgrad und der Innovationskraft des eigenen Ausbildungsbetriebs ihr Berufsbild vollständig erlernen und eine Ausbildung auf dem modernsten technischen Niveau durchlaufen.

Die Handwerkskammern Flensburg und Lübeck und die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein bieten die überbetrieblichen Lehrgänge an. Die jeweils ein- bis zweiwöchigen Lehrgänge finden in den Berufsbildungsstätten der Kammern oder der Kreishandwerkerschaften statt und werden sowohl in den Grund- als auch in den Fachstufen angeboten. Über 6000 Jugendliche nehmen pro Jahr an ca. 2600 überbetrieblichen Lehrgängen teil und profitieren damit von der Förderung.

 

Projektträger und Ansprechpartner

Handwerkskammer Flensburg

Johanniskirchhof 1-7

24937 Flensburg

www.hwk-flensburg.de - für Auszubildende

 

Handwerkskammer Lübeck

Breite Straße 10-12

23552 Lübeck

www.hwk-luebeck.de - überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

 

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Grüner Kamp 15-17

24768 Rendsburg

lksh@lksh.de

www.lhsh.de

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

IB.SH C5 ÜLU

Sachgebiet 20 - Übergang Schule Beruf

JBA- Jugendberufsagenturen

Seit 2016 gibt es in Schleswig-Holstein Jugendberufsagenturen (JBA), die junge Menschen im Übergang Schule-Beruf beraten und sie auf dem Weg in eine berufliche Zukunft begleiten.

"Niemand geht auf seinem Weg verloren" ist das erklärte Ziel der Jugendberufsagentur. Mittlerweile sind Jugendberufsagenturen in elf Kreisen und kreisfreien Städten mit 20 Standorten vertreten. In den Kreisen Rendsburg-Eckernförde, Steinburg und Ostholstein sind Jugendberufsagenturen geplant.

JBA- Jugendberufsagenturen

JAW- Jugendaufbauwerk Schleswig-Holstein

Produktionsschulen

 

 

 

 

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