Wir haben umfassende Aufgaben in den Küsten- und Binnengewässern sowie bei der Kontrolle der Vermarktung von Fischen. Wir erhalten und schützen die Waldgebiete und entwickeln Strategien in Zeiten des Klimawandels.
Letzte Aktualisierung: 15.12.2023
Die gewerbliche Fischerei und Angelfischerei in den Küsten- und Binnengewässern bildet einen wichtigen wirtschaftlichen und soziokulturellen Bestandteil der schleswig-holsteinischen Gesellschaft. Ihre Erhaltung ist notwendig.
Die Abteilung 3 hat umfassende Aufgaben in den Küsten- und Binnengewässern unseres Landes. Wir verfügen über vier Boote für die Fischereiaufsicht auf der Elbe, der Eider, der Schlei und der Trave, darüber hinaus über ein Boot zur Überwachung der Muschelfischerei in der Nordsee und mobile Schlauchbooteinheiten für die Seen und kleinen Flüsse.
Als ortsnahe Servicebüros für die Fischer und Bürger befinden sich Standorte in Büsum, Husum, Maasholm, Travemünde, Kiel und Heiligenhafen. Die Fischereiaufsicht auf See wird von der Wasserschutzpolizei (WSP) unter unserer Fachaufsicht durchgeführt.
Wir beraten Sie in allen Belangen der Fischereiförderung und begleiten die Fördervorhaben gemeinsam mit Ihnen von der Antragstellung bis zur Auszahlung der Fördermittel.
Das Dezernat 30 ist für die Fischereiförderung in Schleswig-Holstein zuständig. Die Förderung erfolgt durch zwei Programme: das Landesprogramm Fischerei und Aquakultur, finanziert aus nationalen Mitteln und Mitteln der Europäischen Union, sowie aus der Fischereiabgabe.
Das aktuelle Landesprogramm Fischerei und Aquakultur läuft derzeit aus - die bereitstehenden Fördermittel sind größtenteils ausgeschöpft. Das neue Landesprogramm Fischerei und Aquakultur unter Nutzung des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF, EU-Förderperiode 2021 bis 2027) ist in Kraft. Zu den Inhalten und Voraussetzungen informiert das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) auf seiner Internetseite.
Förderung aus der Fischereiabgabe
Aus Einnahmen der Fischereiabgabe werden auf Antrag Zuwendungen zur Förderung der Fischbestände, Gewässer und der Fischerei gewährt. Ziel ist die Förderung einer nachhaltigen, naturverträglichen und rentablen Ressourcennutzung in den Küsten- und Binnengewässern Schleswig-Holsteins. Das wichtigste Vorhaben, das bereits seit vielen Jahren aus Mitteln der Fischereiabgabe finanziert wird, ist die Unterstützung bedrohter Fischarten. Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Dezernat 31 - Fischereimanagement, Binnenfischerei und Aquakultur
Das Dezernat 31 ist für fischereifachliche Belange an Seen, Fließgewässern und Küstengewässern sowie für die Aquakulturanlagen in Schleswig-Holstein zuständig. Dies beinhaltet zudem die Betroffenheit der Binnen-und Küstenfischerei und Aquakulturanlagen in Schleswig-Holstein bei naturschutz-, tierschutz- und artenschutzrechtliche Fragestellungen und in Raumordnungs- und Flächennutzungsplänen, sowie die Begleitung und Beratung bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, Biodiversitätsstrategie und Meeresstrategierahmenrichtlinie.
Außerdem setzen wir die EU-Aalverordnung sowie die EU-Aquakulturartenverordnung um.
Für folgende Anliegen sind wir Ihr Ansprechpartner:
Beantwortung grundsätzlicher Anfragen unter anderem mit Stellungnahmen und Gutachten zur Binnenfischerei und Aquakultur in Schleswig-Holstein
Beantwortung grundsätzlicher Anfragen unter anderem mit Stellungnahmen und Gutachten zur Küstenfischerei und zum fischereilichen Küstenzonenmanagement
Fischereiliche Hege in Binnengewässern
Erstellung und Genehmigung von Hegeplänen
Genehmigung von Fischereipachtverträgen
Erteilung von fischereirechtlichen Ausnahmegenehmigungen an Binnengewässern
Fachliche Grundlagen und Durchführung der "Fischartenhilfsmaßnahmen" und deren Erfolgskontrolle
Registrierung zur gewerblichen Aalfischerei und Erfüllung der Berichtspflichten nach der EU-Aalverordnung
Fachliche Stellungnahmen zu Fragen der Binnenfischerei und Aquakultur
Anträge auf Haltung nicht heimischer und gebietsfremder Fischarten in der Aquakultur gemäß der EU-Aquakulturartenverordnung
Fachliche Begleitung von Prädatorenschadensrichtlinien
Fachliche Stellungnahmen zu Konzepten und Monitorings für den Schutz von Fischen an technischen Anlagen
Ehrenamtliche Fischereiaufsicht an Binnengewässern
Überwachung der Muschelfischerei und der Bewirtschaftungsstrategien sowie Muschelmonitoring im Rahmen des Muschelmanagements
Das Dezernat 32 ist für alle fischereilichen Belange an Küstengewässern sowie für die Fischereiaufsicht an Küstengewässern, Binnengewässern sowie die Kontrolle der Vermarktung von Fischen zuständig.
Für folgende Anliegen sind wir Ihr Ansprechpartner:
Grundsatzfragen des Fischereirechts und der Fischereiausübung an Küstengewässern
Fischereiaufsicht an Küsten- und Binnengewässern
Kontrolle der Vermarktung von Fischen
Erteilung von Fischereischeinen für Erwerbsfischer und fischereirechtliche Ausnahmegenehmigungen an Küstengewässern
Schleswig-Holsteins kleinteilige Waldgebiete sind wichtige Lebensräume für Flora und Fauna sowie Naherholungsgebiete. Das Forst-Dezernat erhält und schützt diese und entwickelt Strategien in Zeiten des Klimawandels.
Vollzug des Landeswaldgesetzes als Untere Forstbehörde
Zuständigkeit: Kreis Plön, Stadt Kiel, Kreis Rendsburg Eckernförde
Stadt Neumünster, Kreis Steinburg; Kreis Pinneberg
Memellandstraße 15
24537 Neumünster
Telefon: 04321 / 5592-202 oder -204 oder -205
Telefax: 04321 / 5592-290
Sachbearbeiter:
Udo Schiffer (Kreis Plön, Stadt Neumünster, Stadt Kiel)
Axel Suersen (Kreise Steinburg und Pinneberg)
Tanja Wagenknecht (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Untere Forstbehörde, Außenstelle Lübeck
Zuständigkeit: Kreis Stormarn, Hansestadt Lübeck, Kreis Herzogtum-Lauenburg
Meesenring 9
23566 Lübeck
Telefon: 04321-5592-206 oder 0451-885-268
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: