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Landesjugendamt
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Empfehlung zur Umsetzung des Verfahrenslotsen

Nach § 10b SGB VIII der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter

Letzte Aktualisierung: 06.12.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

Kernstück des im Juni 2021 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ist die Verankerung von Regelungen zur inklusiven Ausrichtung des SGB VIII ab 2028. Eine besondere Bedeutung auf dem Weg dahin kommt den in § 10b SGB VIII geregelten Verfahrenslotsen zu.

Verfahrenslotsen sollen jungen Menschen, die wegen einer (drohenden) Behinderung einen (möglichen) Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, sowie deren Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte bei der Antragsstellung, Verfolgung und Wahrnehmung der entsprechenden Leistungen unterstützen und begleiten. Ebenso sollen Verfahrenslotsen die Jugendämter bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe in die Zuständigkeit der Jugendhilfe strukturell unterstützen.

Die AG Inklusion der BAG Landesjugendämter hat Empfehlungen zur Umsetzung des § 10b SGB VIII erarbeitet. Zielgruppe dieser Empfehlungen sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Empfehlungen sollen die Jugendämter dabei unterstützen, Antworten auf Fragen zu den Kompetenzen und zur fachlichen Qualifikation von Verfahrenslotsen, zur Verortung auf örtlicher Ebene, zu den Aufgaben des Verfahrenslotsen sowie zur Abgrenzung bzw. Kooperation mit anderen Beratungsangeboten bzw. Diensten zu finden.

Alle Empfehlungen und Papiere der BAGLJÄ finden Sie auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter zum Download: bagljae.de/content/empfehlungen

Auf Bundesebene laufen aktuell verschiedene Modellprojekte zur Umsetzung des § 10b SGB VIII bzw. zur Arbeit der Verfahrenslotsen. Das Land begleitet diesen Prozess intensiv in verschiedene Arbeitszusammenhängen auf Bund-Länderebene und plant einen landesweiten Fachaustausch mit den Trägern der Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe im Herbst 2023.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte gerne an uns.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Wilke

Leiter des Landesjugendamtes

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