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Landesförderzentrum Hören und Kommunikation (LFZHuK) : Thema: Ministerien & Behörden

Frühförderung



Letzte Aktualisierung: 15.09.2022

Frühförderung
Frühförderung

Unser Team begleitet Sie und Ihr Kind im Alter von 0 Jahren bis zur Einschulung, wenn eine Hörschädigung ärztlich diagnostiziert wurde.

Unsere Angebote sind für Sie kostenfrei. Eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig.

Wir beraten und unterstützen

  • zu Hause und/ oder in Kindertageseinrichtungen
  • in einem Intensivkurs in Schleswig (Intensivkurs)
  • in Eltern-Kind-Seminaren
  • Das MünsteranerElternprogramm für Kinder bis 18 Monate. ( Erklärvideo)
  • durch begleitende Hördiagnostik (Hörüberprüfung)
  • durch Fortbildungen für Eltern und pädagogisches Fachpersonal
  • in Kooperation mit Ärzten und Akustikern
  • in Kooperation mit anderen Einrichtungen (Logopädie, Krankengymnastik)
  • beim Übergang von der Kindertageseinrichtung in die allgemeine Schule vor Ort oder in das Landesförderzentrum Hören und Kommunikation in Schleswig

Zusätzlich bieten wie je nach Kapazitäten regionale und überregionale Angebote wie Familientage, Elternabende, Eltern-Kind-Gruppen u.a. an.

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