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Landesamt für Umwelt : Thema: Ministerien & Behörden

Naturschutzgebiet "Moore im Tielenautal" geplant - Infoveranstaltung am 1. Juli 2026

Letzte Aktualisierung: 25.06.2026

Wiedervernässter Bereich im Dörplinger Moor: Schilfbewachsenes Moorgebiet mit flachen Wasserflächen unter bewölktem Himmel
Wiedervernässter Bereich im Norden des Dörplinger Moors

PAHLEN. In Dithmarschen soll ein wertvolles Stück Natur dauerhaft gesichert werden: Das Dörplinger und das Österborsteler Moor in der Tielenauniederung gehören deutschlandweit zu den wenigen Relikten noch regenerierbarer Hochmoorkomplexe. Moorlebensräume sind in den vergangenen 150 Jahren durch Entwässerung und Nutzung drastisch zurückgegangen. Schleswig-Holstein gilt als moorreiches Bundesland und hat damit eine besondere Verantwortung für den Erhalt und die Wiederherstellung dieser schützenswerten Lebensräume.

In dem circa 385 Hektar großen geplanten Naturschutzgebiet mit seinem Mosaik aus verschiedenen eng verzahnten Lebensräumen mit degenerierten Hochmoorflächen, Sumpf- und Röhrichtlebensräumen sowie angrenzenden Grünländern und Fließgewässerabschnitten leben zahlreiche bedrohte und seltene Arten. Zu diesen gehören Moorfrosch, Bekassine, Kreuzotter, zahlreiche Libellenarten, verschiedene Seggenarten, Gagelstrauch oder Wollgras, die an die extremen Bedingungen des Hochmoors angepasst sind.

Das geplante Naturschutzgebiet liegt im Bereich des Europäischen Vogelschutzgebiets Eider-Treene-Sorge-Niederung und hat somit auch eine besondere Bedeutung für Brut- und Rastvögel. Die Region ist über das geplante Gebiet hinaus wenig durch Barrieren wie große Straßen, sichtbare Leitungen oder Industrie zerschnitten. Daher können die Tiere zwischen den Teilbereichen wandern und ihre Lebensräume sind miteinander vernetzt.
Um die genannten Aspekte dauerhaft zu sichern, bereitet das Landesamt für Umwelt (LfU) im Auftrag des Umweltministeriums Schleswig-Holstein nun die Ausweisung als Naturschutzgebiet vor. Im Rahmen der Ausweisung wird eine Verordnung erarbeitet. Diese enthält Verhaltensregeln, die dem Schutzzweck dienen, einen großflächigen Hochmoorkomplex zu erhalten. Die Naturschutzgebiets-Verordnung mit ihren präzisen Schutzregelungen ist das wirksamste Mittel zum Schutz der Landschaft, der Arten und Lebensgemeinschaften.

Ein Blaukehlchen mit charakteristischer blauer Kehle und rostroten Brust sitzt auf einem Holzpfosten vor grünem, unscharfem Hintergrund.
Blaukehlchen

In der bisherigen Vorbereitungsphase wurde zunächst ein Schutzwürdigkeitsgutachten erstellt, das den naturschutzfachlichen Wert des Gebiets belegt. Um die Belange der Betroffenen im Gebiet zu verstehen und abwägen zu können, wurden Austauschgespräche geführt. Daraufhin wurde ein Verordnungsentwurf mit Abgrenzungs- und Übersichtskarten erarbeitet. Der nächste Schritt ist die Einleitung des Rechtsetzungsverfahrens, das mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfs beginnt. Träger öffentlicher Belange, EigentümerInnen, FlächennutzerInnen und alle anderen Interessierten haben die Möglichkeit, sich schriftlich zum Verordnungsentwurf zu äußern. Die abgegebenen Stellungnahmen werden im LfU gelesen und beantwortet.


Zur Vorbereitung dieses Verfahrensschritts lädt das LfU alle Interessierten zu einer Informationsveranstaltung ein:

Am Mittwoch, den 1. Juli 2026, um 18 Uhr
im Pahlazzo, Hauptstraße 27, 25794 Pahlen

Es werden die naturschutzfachlichen Besonderheiten des Gebiets, der Inhalt und der Aufbau des Verordnungsentwurfs sowie der Ablauf des weiteren Ausweisungsverfahrens vorgestellt. 

Nähere Informationen zum Ablauf einer Naturschutzgebietsausweisung finden Sie in der Broschüre LfU-Broschüre "Der Weg zum Naturschutzgebiet".

Zwei Moorfrösche sitzen nebeneinander im Moorgewässer zwischen Schilfhalmen.
Moorfrösche gehören zu den bedrohten Amphibien und sind auf intakte Moorlebensräume angewiesen.

Hintergrund

Umweltminister Tobias Goldschmidt hat im Rahmen des Landesnaturschutztages im November 2025 angekündigt, dass die Landesregierung in der laufenden Legislaturperiode insgesamt rund 1.000 Hektar neue Naturschutzgebiete in Schleswig-Holstein beschleunigt ausweisen wird. Dabei geht es um die vier Gebiete „Winderatter See“, „Hasenmoor“, „Moore im Tielenautal“ und die Erweiterung des „Wittmoors“.

Dieses Vorhaben knüpft an langjährig vorliegende naturschutzfachliche Bewertungen und Planungen an. Für die Ausweisung von Naturschutzgebieten bildet die Landes-Biodiversitätsstrategie „KURS NATUR 2030“ dabei den übergeordneten Rahmen. Sie verfolgt das Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und eine Trendumkehr einzuleiten. Schutzgebiete sind dabei ausdrücklich ein zentrales Instrument, um besonders wertvolle Lebensräume und Arten zu sichern, Entwicklungsprozesse zu ermöglichen und den landesweiten Biotopverbund zu stärken. Hierzu ist der Flächenanteil der Naturschutzgebiete von 3,2 Prozent auf 3,6 Prozent der Landesfläche bis 2030 zu erhöhen.

Schleswig-Holstein ist durch seine naturräumliche Ausstattung in besonderem Maße von ökologisch sensiblen und zugleich stark beanspruchten Lebensräumen geprägt. Gerade Moore, Feuchtgebiete, Seen, Auen und extensiv genutztes Offenland haben sich in den vergangenen Jahrzehnten ökologisch deutlich verschlechtert – etwa weil sie entwässert, überdüngt, zu stark genutzt oder zerschnitten wurden. Zugleich sind diese Lebensräume zentral für den Erhalt der biologischen Vielfalt, für den Wasserhaushalt, für den Klimaschutz sowie für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Diese Gebiete zu schützen liegt daher im übergeordneten öffentlichen Interesse. Die Ausweisung von Naturschutzgebieten ist fachlich fundiert, rechtlich geboten und strategisch folgerichtig.

Der Fluss Tielenau mit Grünlandbereichen als Grenze zwischen Dörplinger und Österborsteler Moor
Tielenau mit Grünlandbereichen als Grenze zwischen Dörplinger und Österborsteler Moor

Steckbrief Moore im Tielenautal

Das geplante Naturschutzgebiet mit einer Größe von circa 385 Hektar (nach aktuellem Entwurf) umfasst degenerierte Hochmoorflächen, Sumpf- und Röhrichtlebensräume sowie angrenzende Grünländer in den Auenbereichen und südwestlich des Österborsteler Moors. Auch einige Fließgewässerabschnitte von Tielenau und Twisselau sind Teil des geplanten NSG.

Hochmoorbiotope bieten Lebensraum für spezialisierte und an extreme Lebensbedingungen angepasste Arten wie Moorfrosch, Bekassine, Blaukehlchen, Kreuzotter, zahlreiche Libellenarten, verschiedene Seggenarten, Gagelstrauch oder Wollgras. Einige der Arten in den Mooren im Tielenautal sind gefährdet und stehen auf der Roten Liste für Schleswig-Holstein.

Die Grünlandbereiche liegen teils auf Hochmoor-, teils auf Niedermoorboden und haben eine hohe Bedeutung für Vogelarten des Offenlandes sowie für den Biotopverbund im Allgemeinen.

Ein großer Teil des vorgeschlagenen Naturschutzgebietes deckt sich mit dem 766 Hektar umfassenden Europäischen Vogelschutzgebiet „Eider-Treene-Sorge-Niederung, Teilgebiet Tielenauthal“ (DE-1622-493). Neben der Sicherung der Erhaltungsziele von europäischer Bedeutung soll durch die Einbeziehung der an das Vogelschutzgebiet angrenzenden Flächen auch der Schutz und die Entwicklung von landesweit bedeutsamen Arten und Biotoptypen, das  heißt der landesspezifischen Biodiversität ermöglicht und ein zusätzlicher Fokus auf Biotope und floristische Arten gelegt werden.

Hinweis für Redaktionen

Bitte teilen Sie uns möglichst vorab mit, wenn Sie als MedienvertreterIn an der Veranstaltung teilnehmen wollen. Gedreht werden darf am Anfang und Ende der Veranstaltung.

Verantwortlich für diesen Pressetext:
Vivien Matzen und Janine Wergin, Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein | Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek | Telefon 04347 704 747 und 198 | E-Mail: und | Internet: www.schleswig-holstein.de/lfu

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