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Straßenbau und Verkehr
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Winterdienst im Land Schleswig-Holstein
Ab 3 Uhr nachts im Einsatz: So ist der Dienst bei Wind und Wetter organisiert.
Letzte Aktualisierung: 23.01.2024
Wer kümmert sich um die Autobahnen?
Der Bund hat beschlossen, die bis zum 31. Dezember 2020 in der Betreuung der Länder liegenden Autobahnen ab dem 1. Januar 2021 durch die Autobahn GmbH des Bundes zu verwalten und zu unterhalten. Auf den Autobahnen erfolgt daher der Winterdienst durch die Autobahn GmbH.
Welche Bedeutung hat der Winterdienst?
Ein auch im Winter leistungsfähiges Straßennetz ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine funktionierende Volkswirtschaft. Der Winterdienst des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) ist für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein von grundlegender Bedeutung. Dabei gilt es nicht nur die Leistungsfähigkeit der Straßen möglichst rund um die Uhr zu gewährleisten, sondern auch glättebedingte Unfälle und deren Folgen zu vermeiden.
Winterglätte ist durch winterliches Wettergeschehen hervorgerufene Glätte auf Verkehrsflächen mit einhergehender Verminderung der Fahrbahngriffigkeit. Je nach Entstehungsart werden folgende Formen der Glätte unterschieden:
Schneeglätte
ist Glätte, die durch Festfahren beziehungsweise Festtreten von Schnee oder durch Gefrieren von Schneematsch oder Schneeresten entsteht.
Reifglätte
ist Glätte, die durch Gefrieren von Luftfeuchtigkeit auf der Verkehrsfläche entsteht.
Eisglätte
ist Glätte, die durch Gefrieren vorhandener Feuchtigkeit entsteht (überfrierende Nässe).
Glatteis
ist eine homogene Eisschicht, die durch Eisregen (Temperatur der Tropfen unter 0°) oder durch Regen auf eine unterkühlte Verkehrsfläche entsteht.
Wie wird Straßenglätte bekämpft?
Streustoffe und Streugeräte
Die in der Regel verwendeten Streustoffe sind Auftausalz und abstumpfende Stoffe. Abstumpfende Streustoffe erhöhen die Griffigkeit winterglatter Fahrbahnen auf mechanischem Weg, tauende Streustoffe auf physikalisch-chemischen Weg. Der LBV.SH verwendet ausschließlich auftauende Streustoffe.
Tauende Streustoffe
Das Tauen des Eises auf der Straße durch das vom Streudienst ausgebrachte Salz ist ein chemischer Prozess. Diesen Prozess nennt man Hydratation. Durch das Hydratisieren bildet sich eine Salzlösung auf der Straße. Die Absenkung des Gefrierpunktes der Salzlösung gegenüber Wasser ist abhängig von der Konzentration. Je näher die Temperatur am Nullpunkt ist, umso mehr Eis kann das zugegebene Salz auftauen. Dieser Vorgang des „Zernagens“ des Eises auf der Fahrbahn, wird durch den rollenden Verkehr unterstützt.
Als tauende Stoffe eignen sich vor allem folgende Chloride:
Natriumchlorid (NaCl)
Calciumchlorid (CaCl2)
Magnesiumchlorid (MgCl2)
In Schleswig-Holstein wird vorwiegend mit auftauenden Stoffen, im Wesentlichen mit Natriumchlorid (Kochsalz), gestreut. Natriumchlorid ist als natürlicher Stoff kurzfristig, kostengünstig und in größeren Mengen lieferbar.
Gezielter Salzeinsatz
Der Winterdienst mit Auftausalz ist in den letzten Jahren, auch im Sinne des Umweltschutzes, wesentlich verbessert worden, vor allem durch
die Feuchtsalztechnologie,
die Einführung der EDV-gesteuerten, geschwindigkeitsabhängiger Streutechniken,
die verbesserte Straßenwetter-Beobachtungen und -Prognose sowie
die Optimierung der Einsatzplanung.
Wurden in den sechziger Jahren noch mehr als 40 g/m² Auftausalz eingesetzt, so sind es heute je nach Witterung nur noch 10 bis 20 g/m².
Um geringere Wehverluste und damit eine Verminderung der auszubringenden Streusalzmenge zu erreichen, wird auf allen vom LBV.SH betreuten Straßen die Feuchtsalzstreuung angewendet. Hierbei wird unmittelbar vor dem Ausbringen auf die Fahrbahn das Trockensalz (NaCl) mit Salzsole (NaCl oder MgCl2) angefeuchtet. Dadurch werden eine gleichmäßigere Verteilung, sowie eine längere Liegedauer des Streugutes auf der Fahrbahn erreicht. Außerdem ergeben sich größere Reichweiten mit einer LKW-Salz-Ladung.
In elf der 22 Straßenmeistereien des LBV.SH wird die NaCl-Sole für die Feuchtsalzstreuung selbst hergestellt. Hierzu wird Streusalz aus dem vorhandenen Salzlager mit Wasser gemischt. Alle anderen Straßenmeistereien lassen sich die Sole in einer hohen Konzentration liefern und mischen sie mit Wasser in eigenen Tanks zu einer gebrauchsfähigen Sole herunter.
Präventive Glättebekämpfung
Mit einer vorbeugenden Streuung kann Streusalz und Geld gespart werden. Bei angesagtem Schneefall streut der LBV.SH maximal eine Stunde vor Einsetzen des Schneefalls ein Salz-Sole-Gemisch. Hierdurch bildet sich ein dünner Feuchtigkeitsfilm auf der Fahrbahn, der verhindert bzw. verzögert, dass der Schnee auf der Fahrbahn anfriert. So kann der Neuschnee leichter mit dem Schneepflug beim nächsten Räum- und Streueinsatz entfernt werden. Wird bei angesagtem Schneefall auf die vorbeugende Streuung verzichtet, so wird der Schnee auf der Fahrbahn festgefahren. Durch den Reifendruck verflüssigt sich der Schnee und gefriert auf der Fahrbahn. Das dadurch gebildete Glatteis kann dann nur mit sehr viel Salz (bis zu 40 g/m²) bekämpft werden.
Unter abstumpfende Stoffe werden folgende Stoffe zusammengefasst:
Sand
Splitt
Granulat
Immer wieder wird die Frage aufgeworfen: „Warum wird nicht mit Sandoder ähnlichem anstatt mit Salz gestreut?“
Unter ökologischen Gesichtspunkten stellt sich beim Einsatz von abstumpfenden Streustoffen eine Ernüchterung ein. Abstumpfende Streustoffe haben eine schlechtere Ökobilanz als Streusalz. Zum Erzielen einer abstumpfenden Wirkung ist eine Streumenge von 150 g/m² (beim Auftausalz nur 15 g/m²) erforderlich. Bei Eis- und Reifglätte sind abstumpfende Stoffe nahezu wirkungslos. Um das Zusammenfrieren in der Halde zu verhindern und die Rieselfähigkeit zu erhalten, müssten 5-10 % Salz zugemischt werden. Die im Ergebnis ausgebrachte Salzmenge würde sich nur unerheblich verringern. Unter Verkehrseinwirkung wird Sand oder ähnliches schnell an den Fahrbahnrand gewirbelt und damit für den Verkehr wirkungslos. Der am Straßenrand oder in der Kanalisation abgelagerte Streustoff muss zudem regelmäßig entfernt und gereinigt werden.
Um die Bildung von Eisglätte und das Anbacken von Schnee zu verhindern, besteht die Möglichkeit bei besonders gefährdeten Stellen, wie zum Beispiel Brücken in einer bestimmten topographischen und mikroklimatischen Situation, sogenannte Taumittelsprühanlagen (TMS) zu installieren. Gesteuert über Glättemeldeanlagen sprühen die TMS automatisch in sehr geringer Dosis Taustoff durch ein installiertes System von Sprühdosen auf die Fahrbahn. In Schleswig-Holstein befindet sich eine Taumittelsprühanlage auf der Bundesstraße 76. Sie ist auf der Haselholmer Talbrücke im Zuge der Umgehung Schleswig installiert. Diese Anlage verhindert bei normalen winterlichen Witterungsverhältnissen die Glättebildung. Erst bei stärkerem Schneefall oder tiefen Temperaturen muss diese Brücke zusätzlich durch Streufahrzeuge abgestreut werden.
Nutzung geothermischer Energie
Eine weitere Maßnahme zur Verhinderung von Glättebildung an besonders gefährdeten Stellen ist die Nutzung geothermischer Energie. Im Rahmen eines in Deutschland erstmaligen Projektes wurde in Schleswig-Holstein die Fahrbahn auf der Brücke über den Elbe-Lübeck-Kanal in Berkenthin (Bundesstraße 208) mit oberflächennaher geothermischer Energie temperiert. Die Brücke ist 2011 in Betrieb genommen worden.
Die Wärme des Grundwassers wird über einen Wärmetauscher an ein Fluid (Wasser/Frostschutzmittelgemisch) abgegeben, das mit einer Wärmepumpe bis auf eine Temperatur von max. 55 °C verdichtet wird. Dieses Fluid zirkuliert durch ein in der Fahrbahn eingebauten Rohrsystem und wärmt somit die Fahrbahn. Im Sommer kann der Brückenbelag gekühlt werden, was der Spurrinnenbildung entgegenwirkt. Die Geothermieanlage arbeitet nur solange die klimatischen Verhältnisse es erfordern.
Die durch das Projekt gewonnenen Erfahrungen sollen Aufschluss über die Anwendung des Systems bei weiteren Maßnahmen geben.
Wie wirkt sich der Winter auf das Unfallgeschehen aus?
Das Unfallgeschehen im Winter
Im vergangenen Winter (1. Oktober 2023 – 30. April 2024) wurden in Schleswig-Holstein 1.609 Verkehrsunfälle registriert bei denen Winterglätte vorhanden war. Dabei wurden 720 Personen leicht und 88 Unfallbeteiligte schwer sowie zwei Personen tödlich verletzt. Bei 1.186 Unfällen war die Ursache unangepasste Geschwindigkeit. Dies lässt darauf schließen, dass sich die Autofahrer nicht auf die winterlichen Straßenverhältnisse einstellen bzw. die Verhältnisse falsch einschätzen.
Die Wirkung des Streusalzes auf den Kraftschluss zwischen Fahrzeugreifen und Fahrbahn lässt sich durch die Länge der Anhaltewege gut darstellen (siehe Grafik).
Fahrverhalten den Verkehrs- und Witterungsverhältnissen anpassen
Abstand zum Vordermann halten
Gasse für Streu- und Einsatzfahrzeuge bilden
Fahrzeuge betriebssicher betreiben (freie Scheiben, Entfernen von Schnee, intakte Beleuchtung und anderes).
Wie werden die Straßenmeistereien über Winterwetter informiert?
Das Ziel ist es, in Schleswig-Holstein einen wirksamen und wirtschaftlichen Winterdienst durchzuführen. Dafür ist eine enge Zusammenarbeit mit den Wetterdiensten unabdingbar.
Um einen effektiven und wirtschaftlichen Winterdienst zu erreichen, setzt der LBV.SH seit vielen Jahren verbesserte Winterdiensttechniken ein. Im Jahr 2000 ist das seit den 80iger Jahren bereits bestehende System der Glättemeldeanlagen zu einem Straßenzustands- und Wetterinformationssystem (SWIS) ausgebaut worden. Dabei werden die Daten von eigenen Messstellen mit den Erkenntnissen des Deutschen Wetterdienstes verknüpft, wodurch eine gezieltere Straßenwettervorhersage ermöglicht wird. Den LBV.SH-Straßenmeistereien steht so ein technisches Hilfsmittel für eine noch bessere Vorbereitung auf die Winterdiensteinsätze zur Verfügung.
Der Straßenwinterdienst des LBV.SH ist so organisiert, dass bei Bedarf auf ausgesuchten hochbelasteten Streckenabschnitten von Bundesstraßen und auf dem vom LBV.SH betreuten Teilstück der A 23 (25 km bei Heide) ein 24-stündiger Streu- und Räumeinsatz durchgeführt werden kann. Für alle anderen für den überörtlichen Verkehr wichtigen Straßen beginnt bei Bedarf die Einsatzrufbereitschaft um 3:00 Uhr und endet um 22:00 Uhr.
Für extreme Witterungsverhältnisse ist sichergestellt, dass die verwaltungsseitig vorgehaltenen Schneefräsen und –schleudern und zusätzlich geeignete Räumfahrzeuge (unter anderem Radlader) von Baufirmen kurzfristig eingesetzt werden können.
Für den reibungslosen Ablauf des Straßenwinterdienstes trifft der LBV.SH rechtzeitig vorbereitende Maßnahmen. Dazu gehören im Wesentlichen:
Die Überprüfung der Räum- und Streufahrzeuge sowie der gesamten Winterdienstgeräte auf Betriebsfähigkeit. Dabei wird besonderer Wert auf die Überprüfung der Dosiereinrichtungen der Streugeräte gelegt.
Die Bevorratung von auftauenden Stoffen in den 31 Streugutlagerstätten mit einer Kapazität von rund 20.000 Tonnen Streusalz (rund 2,3 Millionen Euro).
Die Überprüfung der auf den Bundes- und Landesstraßen an besonders gefährdeten Teil-strecken eingerichteten 33 Glättemeldeanlagen.
Die rechtzeitige Wartung der Taumittelsprühanlage auf der „Haselholmer Talbrücke“ im Zuge der B 76 (Umgehung Schleswig).
Die Optimierung der Streu- und Räumpläne sowie der Abschluss oder die Erneuerung von Verträgen für den Einsatz von Unternehmerfahrzeugen.
Aufstellung der Bereitschaftspläne für das eigene Personal.
Die Durchführung des Straßenwinterdienstes wird von 22 Straßenmeistereien (SM) wahrgenommen.
Insgesamt stehen der Straßenbauverwaltung Schleswig-Holstein im Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst 515 Straßenwärterinnen und Straßenwärter sowie Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer zur Verfügung.
Vom LBV.SH im Winterdienst unterhalten
Bundesstraßen
km
1.428
Landesstraßen
km
3.528
Kreisstraßen
km
2.683
Autobahn (A 23 bei Heide)
km
25
Summe:
km
7.664
Fahrzeuge und Großgeräte des LBV.SH
Stück
Fahrzeuge
Stück
Großgeräte
36
LKW-Kipper, Allrad
325
Schneepflüge (Seitenräumer und Keilpflüge)
63
Geräteträger
8
Schneeschleudern als Anbaugeräte
115
Mannschaftstransportwagen
28
Schneefräsen
45
Straßenüberwachungsfahrzeuge
272
Streuautomaten
29
Salzladegeräte
Zur Durchführung des Winterdienstes stehen dem LBV.SH außerdem 169 LKW privater Unternehmer unter Vertrag. Die Fahrzeuge der Unternehmer sind im Einsatzfall mit Anbau- und Aufsatzgeräten des LBV.SH ausgestattet. Sämtliche im Winterdienst eingesetzten Fahrzeuge sind mit Funk ausgerüstet.
Der jährliche Salzverbrauch ist abhängig von den Witterungsverhältnissen. Er liegt in den letzten fünf Jahren im Mittel bei 19.800 Tonnen. Im Zeitraum der letzten 30 Jahre betrug der Salzverbrauch im Minimum 6.900 Tonnen (Winter 2019/2020) und im Maximum 59.300 Tonnen (Winter 2009/2010). Im vergangenen Winter (2023/2024) wurden 26.400 Tonnen Salz verbraucht. Die vorgenannten Zahlen beziehen sich auf die vom LBV.SH betreuten Bundes-, Landes- und Kreisstraßen; nicht auf Autobahnen.
Im LBV.SH wird der Winterdienst auf Basis umfangreichen Fachwissens und des aktuellen Standes der Technik durchgeführt. Dabei wird stets versucht den bestmöglichen Kompromiss zwischen den Anforderungen der Verkehrssicherheit, der Leistungsfähigkeit, der Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes zu finden. Bei der Glättebekämpfung mit Feuchtsalz wird deshalb - insbesondere im Hinblick auf den Umweltschutz - nach dem Grundsatz verfahren: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“.
Trotz aller Bemühungen und Aufwendungen kann der Winterdienst nicht immer und überall gleichzeitig gewährleistet sein. Deshalb sollte jede Verkehrsteilnehmerin und jeder Verkehrsteilnehmer sein Fahrverhalten den Verkehrs- und Witterungsverhältnissen anpassen.
Wie regelt der Landesbetrieb den Winterdienst für Radwege?
Im Zuständigkeitsbereich des LBV.SH erfolgt der Winterdienst zunächst auf den Fahrbahnen nach Priorität und Wirtschaftlichkeit, dann nachfolgend auf den Radwegen. Dabei wird der Winterdienst vorrangig auf Radwegen welche der Schulwegsicherung unterliegen durchgeführt, dann auf den gemeindeverbindenden Radwegen und danach, falls es noch erforderlich sein sollte die Fernradwege im Zuge des klassifizierten Straßennetzes.
Das Anforderungsniveau des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr sieht allgemein für den Winterdienst vor, entsprechend den örtlichen Verhältnissen auch auf Radwegen eine Befahrbarkeit zu gewährleisten.
Dies erfüllt die rechtlichen Vorgaben und geht darüber hinaus, begründet aber keinen Rechtsanspruch für die Verkehrsteilnehmenden. Denn außerhalb der geschlossenen Ortslage braucht bei Glätte nur an verkehrswichtigen und besonders gefährlichen Stellen gestreut zu werden. Gefährlich in diesem Sinn sind solche Straßenstellen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag.
Die mögliche Befahrbarkeit bedeutet jedoch auch, dass mit Behinderungen durch Schneereste oder je nach Einsatzdauer des Winterdienstes teilweise auch mit einer geschlossenen Schneedecke zu rechnen ist. Bei anhaltendem Schneefall kann die Befahrbarkeit von Radwegen jedoch nicht mehr gewährleistet werden. Sollte ein Radfahrer bei Schnee oder Eisglätte den Radweg benutzen, geschieht dies auf eigene Verantwortung und er hat besondere Sorgfalt walten zu lassen.
Ist der Landesbetrieb nur für Landesstraßen zuständig?
Der Landesbetrieb ist für die Landes- und Bundesstraßen in ganz Schleswig-Holstein zuständig. Darüber hinaus fallen auch die Kreisstraßen der Landkreise mit deren Kreisverwaltung nach § 53 StrWG eine Vereinbarung über den Straßenbetriebsdienst geschlossen wurden (Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Dithmarschen, Rendsburg-Eckernförde, Plön, Ostholstein, Stormarn) in die Zuständigkeit des LBV.SH.
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