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Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Bankettenmahd

Bankettenmahd

Welche verbindlichen Richtlinien für die Bankettenmahd gibt es?

Für das Mähen an Straßen gibt es folgende Vorgaben:

  • Merkblatt für den Straßenbetriebsdienst, Teil: Grünpflege, Ausgabe 2006.
  • Leistungsheft des Bundes mit dem Leistungsbereich Grünpflege („Arbeitskatalog“).

Welche Vorgaben gelten für Extensivflächen?

Für das Mähen der Extensivflächen gelten folgende Vorgaben:

Der Extensivbereich umfasst alle Rasenflächen auf Seitenstreifen, Böschungen und Innenflächen in Anschlussstellen sowie die nicht dem Intensivbereich zuzuordnenden Gräben und Mulden. Sie sind nur dann zu mähen, wenn es aus Gründen der Landschaftspflege, der Ingenieurbiologie oder der Bestandssicherung erforderlich ist. Die Pflege der Rasenflächen im Extensivbereich hat im Allgemeinen keinen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit. Deshalb treten hier landschaftspflegerische Belange in den Vordergrund. Der Rasen auf diesen Flächen soll aus landschaftspflegerischen Gründen weiterhin offen (gehölzfrei) bleiben. Wenn keine Verbuschung einsetzt, ist eine Mahd dieser Flächen nicht erforderlich. Erst wenn Gehölze aufkommen (Verbuschung), wird eine Mahd erforderlich. Diese ist im Spätsommer oder Herbst durchzuführen.

Wie wird die Artenvielfalt geschützt?

Der Extensivbereich soll nur dann gemäht werden, wenn es aus Gründen der Landschaftspflege, der Ingenieurbiologie oder der Bestandssicherung erforderlich ist. In Hinblick auf die Biodiversität kann der Extensivbereich aus landschaftspflegerischen Gründen auch regelmäßig gemäht werden, um einen Wiesencharakter zu erhalten. Dabei sollen größere Flächen beziehungsweise längere Strecken über mehrere Jahre abschnittsweise versetzt bearbeitet werden, um den Eingriff in den Bestand von Pflanzen- und insbesondere Tierarten möglichst gering zu halten. Aus diesem Grunde sollte die Schnitthöhe nicht zu gering eingestellt werden (mindestens acht Zentimeter).

Wie wird die Verkehrssicherheit gewährleistet?

Die Wegeränder müssen insbesondere folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sichtfelder in Kurven und an Einmündungen.
  • Freie Sicht auf Leitpfosten und Verkehrszeichen.
  • Der Wasserabfluss muss gewährleistet sein.
  • Die Bankette müssen standfest sein.
  • Die Zugänglichkeit zu Bauwerken, wie Brücken, Lärmschutzwänden, muss gewährleistet sein.  

Welche Technik wird eingesetzt?

Der große Teil der Flächen wird mit dem Mulchmäher gemäht. Im Extensivbereich werden zum Teil auch wieder Balkenmäher eingesetzt und beschafft.

Warum wurde sich für das Mulchen entschieden?

Das Leistungsheft des Bundes gibt vor, dass Rasenflächen in der Regel zu mulchen sind. Es handelt sich um das wirtschaftlichste Verfahren. Da das Mähgut in der Regel liegen bleibt, verhindert das Mulchen das Verwehen auf die Fahrbahn und sorgt dafür, dass die Mahd leichter verrottet und die Grasnarbe nicht wegen mangelnder Luftzufuhr geschädigt wird.

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