Für das Mähen der Extensivflächen gelten folgende Vorgaben:
Der Extensivbereich umfasst alle Rasenflächen auf Seitenstreifen, Böschungen und Innenflächen in Anschlussstellen sowie die nicht dem Intensivbereich zuzuordnenden Gräben und Mulden. Sie sind nur dann zu mähen, wenn es aus Gründen der Landschaftspflege, der Ingenieurbiologie oder der Bestandssicherung erforderlich ist. Die Pflege der Rasenflächen im Extensivbereich hat im Allgemeinen keinen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit. Deshalb treten hier landschaftspflegerische Belange in den Vordergrund. Der Rasen auf diesen Flächen soll aus landschaftspflegerischen Gründen weiterhin offen (gehölzfrei) bleiben. Wenn keine Verbuschung einsetzt, ist eine Mahd dieser Flächen nicht erforderlich. Erst wenn Gehölze aufkommen (Verbuschung), wird eine Mahd erforderlich. Diese ist im Spätsommer oder Herbst durchzuführen.