In jeder Liegenschaft besteht eine Station der Landespolizei Schleswig-Holstein, die nach einem landesweiten Standard abhängig von der Aufnahmekapazität und Belegung der Unterkunft überwiegend gemischt geschlechtlich besetzt ist. Die Polizeistandorte in den Einrichtungen und bei Bedarf externe Präsenzstreifen wirken präventiv auf die Sicherheitslage.
Sicherheit und Schutz
Die Polizeistandorte sind ebenfalls die zunächst zuständigen Stellen bei Handlungen, die strafrechtliche Relevanz haben oder haben können. Dabei haben die Polizeistandorte eine Sicherheit gewährleistende Wirkung nach außen, sie dienen aber auch dem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner und der in den Einrichtungen Beschäftigten. Sie gewährleisten ein schnelles und wirkungsvolles Eingreifen in Konfliktsituationen, im Falle von Straftaten oder bei Verdachtsmomenten.
Zuständigkeit
Der Wirkungskreis der jeweiligen auf dem Gelände befindlichen Polizeistation beschränkt sich auf das Gelände der Unterkunft und seiner darin befindlichen Bewohner, Besucher und Beschäftigten. Die Polizeikräfte werden auch tätig bei Straftaten, die Bewohner der Aufnahmestellen außerhalb des Geländes begehen. Abschiebungen werden bis zum Flughafen bzw. Hafen begleitet.
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